Familie und Beruf Die Lüge von der Vereinbarkeit

Auch wenn stets das Gegenteil behauptet wird: Die totale Mobilisierung beider Geschlechter für das Arbeitsleben lässt nicht genug Zeit für Kinder. Die Vollzeit arbeitende Gesellschaft zehrt von der Substanz.

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So klappt es mit dem Teilzeitjob
Gesetzliche RahmenbedingungenIn einem Unternehmen mit 15 oder mehr Mitarbeitern haben Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate angestellt sind,  prinzipiell einen Anspruch auf die Reduktion ihrer Arbeitszeit. So sagt es das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ziel dieses Gesetzes ist explizit eine Förderung der Arbeit in Teilzeit. Quelle: Fotolia
AntragDen schriftlichen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit muss ein Arbeitnehmer stellen,  drei Monate, bevor er mit der Teilzeitarbeit beginnen möchte. Dabei sollte er bereits einen Vorschlag zur Verteilung der Arbeitszeit machen. Der Arbeitgeber ist aufgefordert, sich mit dem Arbeitnehmer auf eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung zu einigen. Ist ein Kompromiss nicht zu realisieren, muss der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers schriftlich ablehnen. Die Frist dafür endet einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit. Versäumt der Arbeitgeber diesen Termin, gilt der Vorschlag des Arbeitnehmers als festgelegt. Quelle: Fotolia
AusnahmeArbeitgebern schreibt das Gesetz vor, dem Wunsch nach Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen, sofern nicht betriebliche Gründe dagegen sprechen. Ein solcher Grund, dem Antrag auf Teilzeit zu widersprechen, liegt vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt. Außerdem dürfen dem Arbeitgeber keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Quelle: Fotolia
GleichberechtigungEin teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Teilzeitbeschäftigte an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. Quelle: Fotolia
EinbußenGehalt sowie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bemessen sich an der verkürzten Arbeitszeit. Gleiches gilt für Urlaubstage. Außerdem sollten Arbeitnehmer sich darüber im Klaren sein, dass sie aufgrund des geringeren Einkommens auch geringere Rentenansprüche erwerben. Quelle: Fotolia
Zurück in die VollzeitEin festgeschriebenes Rückkehrrecht für Teilzeitbeschäftigte in eine Vollzeitbeschäftigung gibt es nicht. Allerdings müssen Mitarbeiter, die diesen Wunsch äußern, bei der Besetzung einer neuen Stelle bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Teilzeitarbeit von vorneherein zeitlich zu befristen. Quelle: Fotolia
Zwei TeilzeitstellenGrundsätzlich dürfen Arbeitnehmer für zwei Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten. Der Zweitverdienst sollte den jeweiligen Arbeitgebern allerdings angegeben werden. Verboten sind allerdings Zweitjobs bei der Konkurrenz: Sie können den Arbeitgeber zur Abmahnung, fristlosen Kündigung oder sogar Schadenersatzansprüchen berechtigen. Quelle: Fotolia

Die Vereinbarkeit ist allgegenwärtig. Sie fehlt in kaum einer Pressekonferenz von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles oder Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Und in Personalabteilungen redet man ohnehin von fast nichts anderem mehr.

Arbeit und der Rest des Lebens sollen miteinander vereinbar sein. Das finden alle gut und richtig, ob Staat, NGO oder Unternehmen. Und die arbeitenden Männer und Frauen sowieso.

Roland Berger hat vor kurzem eine Studie präsentiert, mit deren Hilfe man eine „neue Vereinbarkeit“, also einen „Qualitätssprung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ fordert. Das klingt natürlich besonders fortschrittlich.

Drei Dinge stellen die Autoren heraus: Unternehmen nehmen wahr, dass auch Väter ein Familienleben haben möchten; Berufseinsteiger erwarten, dass der Job sich nach der Lebensplanung richtet; Eltern wünschen sich, beide „vollzeitnah“ zu arbeiten und Familienarbeit fair zu teilen.

Was bei Müttern und Vätern zu kurz kommt

Der letztgenannte Wunsch, so die Berger-Autoren, gehe bisher zu selten in Erfüllung. Die Antwort darauf könne „nur in noch mehr Flexibilisierung“ liegen.

So verstehen das auch die meisten Unternehmen. Und in diesem Sinne bieten sie eigene Kindergärten an und erlauben Heimarbeit.  Doch dass diese Angebote zur Vereinbarkeit nicht auf Kosten der Nettoarbeitsleistung gehen dürfen, versteht sich für Arbeitgeber von selbst. Wo dann durch Flexibilisierung unterm Strich mehr Zeit für die Familie herkommen soll, versteht sich aber nicht von selbst.

Enttäuschte Erwartungen

Wer gibt schon gerne zu, dass er den gesellschaftlichen Erwartungen nicht oder nur unter Leiden entsprechen kann? Die Journalisten Marc Brost und Heinrich Wefing tun es. Demnächst erscheint ihr Buch „Geht alles gar nicht“, in dem sie anhand von Selbstbekenntnissen und – bezeichnenderweise meist anonymen – Interviews mit ganz normalen Eltern die Illusion der Vereinbarkeit aufzeigen.

So unterschiedlich reagieren wir auf Stress

Die offenkundige Wahrheit bleibt sonst leider meist unausgesprochen, obwohl sie von Millionen Menschen am eigenen Leib erfahren wird: Wenn Mann und Frau beide in Vollzeit oder „vollzeitnah“ arbeiten, bleibt dem Paar unterm Strich weniger Zeit für die Familie als wenn es nur ein Elternteil tut. Das „bisschen Haushalt“ macht sich eben nicht von allein und Kinder sind keine Gegenstände für Betreuungsmanagement.

Eltern hören und lesen allerorten die Botschaft der Vereinbarkeit. Doch sie erfahren in ihrem eigenen Leben, dass es zwar irgendwie funktioniert - aber nur um den Preis der Vernachlässigung der wichtigsten Menschen in ihrem Leben: der Kinder und des Partners.

Dieser Gegensatz zwischen einem allgegenwärtigem gesellschaftlichem Anspruch und dem Erleben des Scheiterns in der eigenen Realität ist der ideale Nährboden für Stress. Das Ergebnis ist eine erschöpfte Gesellschaft aus Männern und Frauen, die verzweifelt versuchen, zwei oder drei Leben in einem einzigen zu führen.

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