Abgeltungsteuer Abgeltungsteuer: Eine Frage der Alternativen

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge bietet Möglichkeiten, zunächst steuerfrei Kapital anzusparen. Auch betriebliche Vorsorge fällt nicht unter die Abgeltungsteuer. Zehn Fragen und Antworten zum Thema Altersvorsorge und Abgeltungsteuer.

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Beim Thema Altersvorsorge und Abgeltungsteuer gilt es einiges zu beachten. Quelle: dpa

Die Abgeltungsteuer belastet das Sparen in Aktien und Fonds massiv: So zwackt sich der Fiskus von jemandem, der 30 Jahre lang monatlich 100 Euro mit einem Fondssparplan zurückgelegt hat und rund 150 000 Euro ansparen konnte, knapp 32 000 Euro ab. Die daraus zu finanzierende monatliche Rente von knapp 1 000 Euro über zwanzig Jahre schmilzt damit um rund 200 Euro im Monat.

Unterdessen empfehlen unabhängige Finanzberater Anlegern, abgeltungsteuerfreie Alternativen zu prüfen: Jeder Förderberechtigte sollte die mit Steuervorteilen und staatlichen Zulagen geförderte Riester-Rente nutzen. Um sich Steuern zu ersparen, kann man Riester-Fondssparpläne auch überzahlen. Für dieses Kapital bekommt man zwar keine weitere Förderung, die Erträge sind aber später nur mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes zu versteuern.

Auch die Rürup-Rente ist einen Blick wert. Zwar gilt sie als relativ starr, da das angesparte Kapital generell nicht beleihbar, vererbbar oder veräußerbar ist und nur als Versicherung ausgezahlt wird. Steuerlich ist die für Selbstständige und Freiberufler konzipierte Privatrente aber attraktiv.

Für die Altersvorsorge eignen sich zudem grundsätzlich Lebens- und Rentenversicherungen und die selbst genutzte Immobilie.

Nicht unwichtig auch unter Steuer-Aspekten ist das Thema betriebliche Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf die vom Arbeitgeber unterstützte Vorsorge fürs Alter. In vielen Firmen zahlen Arbeitgeber Beiträge für ihre Mitarbeiter ein. Zumindest aber spart der Anleger während der Einzahlphase Steuern und Sozialabgaben.

Generell sollte allerdings jedes Investment zu den persönlichen Anlagezielen, dem Anlagehorizont und der Risikoneigung des Einzelnen passen. Ein Steuerbonus allein darf kein Argument sein, sich mitunter jahrzehntelang an einen Vertrag zu binden.

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