Expertenkolumne Adoption als Weg aus der Erbschaftssteuerfalle

Die geplante Reform der Erbschaftssteuer kann für sogenannte „weiter entfernte“ Verwandte teuer werden. Grund: Für Nichten und Neffen steigt in der Steuerklasse II der Steuersatz von 17 auf 30 Prozent.

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Niels Becker

Besonders dramatisch wird es, wenn auch Immobilien vererbt werden, da diese mit nach der Neuregelung mit dem „gemeinen Wert“, dem Verkehrswert, besteuert werden sollen.

Der Gesetzgeber bestraft insbesondere Familien, die ihr erworbenes Vermögen in der Familie für künftige Generationen erhalten wollen.

Ein Beispiel:

Die Geschwister V und T haben von ihrem Vater, der es im Wirtschaftswunder zu einem bescheidenen Wohlstand gebracht hat, in den 70-ger Jahren ein Doppelhaus je zur Hälfte geerbt - steuerfrei. Das Haus mit einem Steuerwert von 300.000 Euro überschritt nicht ihre Freibeträge als Kinder.

V möchte seinem einzigen Sohn N seine Hälfte der Immobilie, deren Verkehrswert inzwischen bei 500.000 Euro liegt, weiter vererben und sie so in der Familie halten. Dasselbe gilt für die kinderlose Tante T, die in der anderen Doppelhaushälfte lebt und für die der N eine Art „Ersatzkind“ ist. Schon als Minderjähriger verbrachte er viel Zeit mir der Tante, die sich wegen der Berufstätigkeit seiner eigenen Mutter häufig um ihn kümmerte.

Nach dem geltenden Erbschaftsrecht ließe sich das vom Großvater des N erarbeitete und von dessen Kindern erhaltene Vermögen zu erträglichen Konditionen an den N weitergeben.

Nach dem bisher maßgeblichen Steuerwert der Hälfte des V von 150.000 Euro könnte N die Hälfte seines Vaters durch seinen Freibetrag von 205.000 Euro steuerfrei erben. Bei der Hälfte seiner Tante würden 23.749 Euro an Erbschaftssteuern fällig.

Nach dem geplanten neuen Recht bleibt die Hälfte des Vaters auch bei einem Verkehrswert von 250.000 Euro für N steuerfrei. Denn der Freibetrag für Kinder erhöht sich zukünftig auf 400.000 Euro Dramatisch wird es bei der Hälfte der Tante: Satte 69.000 Euro würden fällig werden - was den Erben möglicherweise dazu zwingt, das geerbte Haus zu veräußern.

Doch welche Möglichkeiten gibt es angesichts einer Verdreifachung der steuerlichen Belastung? Dabei kommt die Erwachsenenadoption ins Spiel, die bisher eher ein juristisches Schattendasein geführt hat.

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