Aktionärsschutz Mit der Macht einer Aktie

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Die IKB musste Informationen Quelle: dpa

„Bei der IKB hat sich die Spreu vom Weizen getrennt“, sagt ein Insider. Selbst einige hartnäckige Berufskläger hätten auf Klagen verzichtet. Die zehn Rebellen beriefen sich in erster Linie auf eine Beschränkung des Frage- und Rederechts auf der Hauptversammlung – und kassierten am Ende bei einem Vergleich je 107.585 Euro „Anwalts- und Gerichtskosten“. Damit sie ihre Klagen zurückzogen, musste die IKB Informationen über Risikomanagement, Kreditvergabe und Zweckgesellschaften im Internet veröffentlichen und Bezugsrechte bei der Kapitalerhöhung erweitern.

Echte Errungenschaften im Anlegerschutz sehen anders aus, auch wenn Berufskläger immer wieder betonen, dass sie wichtige Informationen für alle Anleger erstreiten, die sich für Schadensersatzprozesse nutzen lassen. Klar: Das frühere IKB-Management hat schwere Fehler gemacht. Aber wer sie zur Rechenschaft ziehen will, muss dafür nicht die Kapitalerhöhung anfechten. Sicher ist jedenfalls, dass die an die Kläger gezahlten 1,1 Millionen Euro aus der Firmenkasse kamen und somit zulasten der übrigen Aktionäre gingen.

Der Alt-Linke Zapf ist einer der eifrigsten Berufskläger

Besonders aktiv in Sachen IKB war der Berliner Spediteur und Berufskläger Klaus Zapf – Markenzeichen: grauer Rauschebart. Drei der zehn IKB-Anfechtungsklagen gingen auf das Konto des 57-Jährigen und seiner Geschäftspartner: Zapf klagte als Privatperson und mit seiner Prozessfirma Pomoschnik Rabotajet („Der Helfer arbeitet“). Ebenfalls zu den Klägern gehörte Pomoschnik-Gesellschafter Peter Zetzsche.

Der Alt-Linke Zapf ist einer der eifrigsten Berufskläger. Seine Feldzüge haben ihm inzwischen juristischen Ärger beschert: Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Zapf im Januar wegen einer „missbräuchlichen“ Anfechtungsklage zu Schadensersatz (5 U 183/07). Sein Vorgehen gegen die Kapitalerhöhung bei der Immobilienfirma REII nannten die Richter „sittenwidrig“. Zapf habe versucht, das Unternehmen „in grob eigennütziger Weise zu einer Leistung zu veranlassen, auf die er keinen Anspruch hatte“. Vieles spreche dafür, dass er „planmäßig Einkünfte aus aktienrechtlichen Anfechtungsklagen beziehe“. Zapf hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Berufskläger operieren mit beachtlichen Summen

Die Profis. Zu den zehn IKB-Rebellen gehörte auch Axel Sartingen. „Ich bin professioneller Investor und konnte durch den Vergleich meinen Verlust mit IKB-Aktien wieder reinholen“, sagt der Ex-Vorstand des Börsenmaklers Spütz. Dass das zulasten der übrigen Aktionäre ging, findet er nicht verwerflich: „Ich bin Egoist, kein Kommunist“, sagt er. „Wer sich nicht wehrt, ist doch selbst schuld.“ Die wirkliche „Riesensauerei“ sei nicht das Vorgehen der Kläger, sondern Missmanagement und miese Informationspolitik der IKB. Die Verfehlungen auf der anderen Seite seien „um ein Vielfaches größer“, schimpft Sartingen.

Sartingens Kompagnon, der in Dubai lebende Investor Frank Scheunert, hat sich nicht an den IKB-Klagen beteiligt. Er sei damals von vielen Leuten angerufen worden, auch aus Ministerien, sagt er. „Die Sache wurde mir dann einfach zu heiß.“ Grundsätzlich findet er den Vergleich aber okay: „Was sind denn ein oder zwei Millionen angesichts einer Kapitalvernichtung in Milliardenhöhe?“

Sartingen und Scheunert gehören zu den Berufsklägern, die mit beachtlichen Summen operieren. Die beiden nehmen immer mal wieder einen Vergleich mit, sind aber keine reinen Blockierer, sondern wehren sich manchmal auch aus Überzeugung – und im Interesse der übrigen Aktionäre. So war Scheunert einer der Ersten, der in Sachen IKB eine umfassende Sonderprüfung forderte. Bei der vor der Verstaatlichung stehenden Hypo Real Estate (HRE) lehnte seine Investmentfirma Exchange Investors die Offerte des Bundes von 1,39 Euro je Aktie ab.

Scheunert fürchtet, dass Aktionäre zu billig abgespeist werden. Er kritisiert vor allem, dass nach der HRE-Hauptversammlung an diesem Dienstag nur der Bund an der Kapitalerhöhung teilnehmen darf. „Warum sollen Aktionäre, die hohe Verluste erzielt haben, jetzt nicht zu niedrigen Kursen einsteigen dürfen?“, fragt Scheunert. Anfechtungsklagen gegen den Bezugsrechtsausschluss seien „definitiv eine Option“. Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will gegen den Ausschluss der übrigen Aktionäre vorgehen.

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