Aktionärsschutz Mit der Macht einer Aktie

Aktionärsschützer, Anlegeranwälte und Berufskläger treiben eine beispiellose Prozesswelle gegen Unternehmen und Boni-Banker voran. Wer tatsächlich für Aktionärsrechte kämpft, wer nur abkassieren will.

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Der Vorstandsvorsitzende der Quelle: dpa

Was sich an diesem sonnigen Mai-Wochenende in der Jahrhunderthalle in Frankfurt-Höchst abspielt, ist ein Novum in der Historie der Commerzbank: Erstmals dauert eine Hauptversammlung länger als einen Tag. Die Führungsriege um Vorstandschef Martin Blessing und Chefkontrolleur Klaus-Peter Müller muss am Samstagmorgen erneut zum Rapport antreten – und wiederum bis 21 Uhr ausharren.

Von massiven Kursverlusten gebeutelte Aktionäre melden sich immer wieder zu Wort, stellen Hunderte Fragen und üben scharfe Kritik an der teuren Übernahme der Dresdner Bank, am Einstieg des Staates und an den hohen Boni der Banker. So empfiehlt Berufsaktionär Karl-Walter Freitag die Bewerbung bei einer Show namens „Deutschland sucht den Super-Schnorrer“. Rechtsanwalt Klaus Nieding kritisiert den Abstieg „von Deutschlands Bank Nummer zwei zum Sanierungsfall“, und Aktionär Winnfried Lubos, der erfolglos eine Sonderprüfung zum Kauf der Dresdner beantragt hatte, nennt die Commerzbank eine „Müllhalde für besonders giftige Beteiligungen der Allianz“.

Managerschelte hat derzeit auf deutschen Hauptversammlungen Hochkonjunktur, zudem rollt eine beispiellose Klagewelle gegen Unternehmen und Manager durch die Republik – angetrieben von Aktionärsschützern, Anlegeranwälten und professionellen Investoren. Doch die Protagonisten sind nicht immer selbstlose Kämpfer für den Anlegerschutz, wie sie gerne vorgeben. Einigen geht es vor allem darum, selbst abzukassieren – durch fragwürdige Anfechtungsklagen und lukrative Massenprozesse. Wer kämpft tatsächlich für Aktionärsrechte, wer will nur abkassieren?

Neues Gesetz soll Räubern das Leben schwer machen

Die Blockierer. „Das Geschäftsmodell klagefreudiger Aktionäre, die mit ihren Klagen lediglich eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen, hat ausgedient“, verspricht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das neue Gesetz, das sogenannten räuberischen Aktionären das Leben schwerer machen soll, wird voraussichtlich im Spätsommer in Kraft treten. Das Geschäftsmodell dieser „Räuber“: Sie fechten reihenweise Hauptversammlungsbeschlüsse an und spekulieren dabei – anders als Kläger, denen es um ihr Recht und das anderer Aktionäre geht – von vornherein darauf, dass der Vorstand einen teuren Vergleich anbieten muss, um dringende Maßnahmen wie eine Kapitalerhöhung umsetzen zu können. Anders formuliert: Räuberische Aktionäre lassen sich Klagen abkaufen.

Die Fehler, mit denen sie die Klagen begründen, provozieren sie häufig selbst. Zum Beispiel, indem sie auf der Hauptversammlung endlose Reden halten – und eine Beschränkung des Rederechts reklamieren, wenn ihnen das Mikrofon abgestellt wird. Ob sie im Recht sind oder ob die gerügte Missachtung von Aktionärsrechten nur ein fadenscheiniger Vorwand ist – völlig egal. Unternehmen haben oft keine Zeit, auf das Gerichtsurteil zu warten. Aktionäre, die nur eine Aktie haben, können „massiven wirtschaftlichen Schaden anrichten“, sagt Hans-Ulrich Wilsing, Partner bei der Wirtschaftskanzlei Linklaters.

Klage-Newcomer besonders agressiv gegen Unternehmen

Es gibt immer mehr Anteilseigner, die diese Macht für fragwürdige Blockaden nutzen. „Die Zahl der Berufskläger ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen“, sagt Christian Eichner, Partner der Kanzlei Lovells in Düsseldorf. „Viele gehen standardmäßig gegen eine Vielzahl von Beschlüssen vor und setzen ihre Klagen aus Textbausteinen zusammen.“ Auch Wilsing sagt: „Es gibt zahlreiche Newcomer, die oft besonders aggressiv vorgehen.“

Wenig Arbeit, hohe Verdienstaussichten – das ruft offenbar etliche Kläger auf den Plan. Im Rahmen des Vergleichs kassieren sie immer wieder sechsstellige Summen, deklariert als Anwalts- und Gerichtskosten. Zudem fließen bisweilen versteckte Zahlungen.

Derzeit sind Blockierer in einer besonders starken Position: In Krisenzeiten brauchen zahlreiche Unternehmen dringend frisches Kapital und können sich keine Verzögerung leisten. Wie im vergangenen Jahr die marode Mittelstandsbank IKB: Die auf der Hauptversammlung im März 2008 beschlossene Kapitalerhöhung war nicht nur für das Institut selbst, sondern vermutlich auch für viele andere Banken – und letztlich für das Vertrauen der Deutschen in ihr Finanzsystem – überlebenswichtig. Zehn Kläger fochten die Kapitalspritze trotzdem an.

Die IKB musste Informationen Quelle: dpa

„Bei der IKB hat sich die Spreu vom Weizen getrennt“, sagt ein Insider. Selbst einige hartnäckige Berufskläger hätten auf Klagen verzichtet. Die zehn Rebellen beriefen sich in erster Linie auf eine Beschränkung des Frage- und Rederechts auf der Hauptversammlung – und kassierten am Ende bei einem Vergleich je 107.585 Euro „Anwalts- und Gerichtskosten“. Damit sie ihre Klagen zurückzogen, musste die IKB Informationen über Risikomanagement, Kreditvergabe und Zweckgesellschaften im Internet veröffentlichen und Bezugsrechte bei der Kapitalerhöhung erweitern.

Echte Errungenschaften im Anlegerschutz sehen anders aus, auch wenn Berufskläger immer wieder betonen, dass sie wichtige Informationen für alle Anleger erstreiten, die sich für Schadensersatzprozesse nutzen lassen. Klar: Das frühere IKB-Management hat schwere Fehler gemacht. Aber wer sie zur Rechenschaft ziehen will, muss dafür nicht die Kapitalerhöhung anfechten. Sicher ist jedenfalls, dass die an die Kläger gezahlten 1,1 Millionen Euro aus der Firmenkasse kamen und somit zulasten der übrigen Aktionäre gingen.

Der Alt-Linke Zapf ist einer der eifrigsten Berufskläger

Besonders aktiv in Sachen IKB war der Berliner Spediteur und Berufskläger Klaus Zapf – Markenzeichen: grauer Rauschebart. Drei der zehn IKB-Anfechtungsklagen gingen auf das Konto des 57-Jährigen und seiner Geschäftspartner: Zapf klagte als Privatperson und mit seiner Prozessfirma Pomoschnik Rabotajet („Der Helfer arbeitet“). Ebenfalls zu den Klägern gehörte Pomoschnik-Gesellschafter Peter Zetzsche.

Der Alt-Linke Zapf ist einer der eifrigsten Berufskläger. Seine Feldzüge haben ihm inzwischen juristischen Ärger beschert: Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Zapf im Januar wegen einer „missbräuchlichen“ Anfechtungsklage zu Schadensersatz (5 U 183/07). Sein Vorgehen gegen die Kapitalerhöhung bei der Immobilienfirma REII nannten die Richter „sittenwidrig“. Zapf habe versucht, das Unternehmen „in grob eigennütziger Weise zu einer Leistung zu veranlassen, auf die er keinen Anspruch hatte“. Vieles spreche dafür, dass er „planmäßig Einkünfte aus aktienrechtlichen Anfechtungsklagen beziehe“. Zapf hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

Berufskläger operieren mit beachtlichen Summen

Die Profis. Zu den zehn IKB-Rebellen gehörte auch Axel Sartingen. „Ich bin professioneller Investor und konnte durch den Vergleich meinen Verlust mit IKB-Aktien wieder reinholen“, sagt der Ex-Vorstand des Börsenmaklers Spütz. Dass das zulasten der übrigen Aktionäre ging, findet er nicht verwerflich: „Ich bin Egoist, kein Kommunist“, sagt er. „Wer sich nicht wehrt, ist doch selbst schuld.“ Die wirkliche „Riesensauerei“ sei nicht das Vorgehen der Kläger, sondern Missmanagement und miese Informationspolitik der IKB. Die Verfehlungen auf der anderen Seite seien „um ein Vielfaches größer“, schimpft Sartingen.

Sartingens Kompagnon, der in Dubai lebende Investor Frank Scheunert, hat sich nicht an den IKB-Klagen beteiligt. Er sei damals von vielen Leuten angerufen worden, auch aus Ministerien, sagt er. „Die Sache wurde mir dann einfach zu heiß.“ Grundsätzlich findet er den Vergleich aber okay: „Was sind denn ein oder zwei Millionen angesichts einer Kapitalvernichtung in Milliardenhöhe?“

Sartingen und Scheunert gehören zu den Berufsklägern, die mit beachtlichen Summen operieren. Die beiden nehmen immer mal wieder einen Vergleich mit, sind aber keine reinen Blockierer, sondern wehren sich manchmal auch aus Überzeugung – und im Interesse der übrigen Aktionäre. So war Scheunert einer der Ersten, der in Sachen IKB eine umfassende Sonderprüfung forderte. Bei der vor der Verstaatlichung stehenden Hypo Real Estate (HRE) lehnte seine Investmentfirma Exchange Investors die Offerte des Bundes von 1,39 Euro je Aktie ab.

Scheunert fürchtet, dass Aktionäre zu billig abgespeist werden. Er kritisiert vor allem, dass nach der HRE-Hauptversammlung an diesem Dienstag nur der Bund an der Kapitalerhöhung teilnehmen darf. „Warum sollen Aktionäre, die hohe Verluste erzielt haben, jetzt nicht zu niedrigen Kursen einsteigen dürfen?“, fragt Scheunert. Anfechtungsklagen gegen den Bezugsrechtsausschluss seien „definitiv eine Option“. Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) will gegen den Ausschluss der übrigen Aktionäre vorgehen.

Karl-Walter Freitag: Der klagefreudige Aktionär ficht immer wieder Hauptversammlungsbeschlüsse an Quelle: Werner Schüring für WirtschaftsWoche

Gegen die Kapitalerhöhung selbst lässt sich aber wohl schwer etwas machen, sowohl bei der HRE als auch bei der Commerzbank: Das neue Gesetz zur Rettung von Banken sieht vor, dass Maßnahmen einen Tag später im Handelsregister eingetragen werden. Damit haben Anfechter kein Druckmittel mehr. Allerdings könnte es trotzdem Klagen geben: Nach Angaben einer Commerzbank-Sprecherin wurden auf der Hauptversammlung „zu allen Tagesordnungspunkten Widersprüche zu Protokoll gegeben“. Erfahrungsgemäß mündet ein Teil davon in Anfechtungen. Bisher sollen der Bank aber keine Klagen vorliegen.

Wie Scheunert und Sartingen operiert auch der Kölner Investor Karl-Walter Freitag mit hohen Summen. Der als „Vorstandsschreck“ bekannte Freitag ist eine der umstrittensten Figuren der Szene. Für die einen ist er ein eiskalter Abzocker – bereits 1993 beschied ihm das Landgericht Köln, er bewege sich „in einer Grauzone zwischen Cleverness und Kriminalität“. Für andere ist Freitag ein „brillanter Jurist mit hervorragendem Gespür für Schwachstellen“, wie es ein Unternehmensanwalt formuliert. „Wenn der auf einer Hauptversammlung auftaucht, bricht den Managern der Schweiß aus.“

Trotz seines schlechten Rufs sei Freitag nur noch selten bei „faulen Vergleichen“ dabei, berichtet ein Manager, der ihn von Verhandlungen kennt. Die IKB-Kapitalerhöhung 2008 etwa habe er nicht angefochten – obwohl er sich ansonsten intensiv mit der IKB befasst und bei der Hauptversammlung 2009 Ende März heftige Kritik am Großaktionär Lone Star übte.

Wie auch immer man zu Freitag & Co. steht: Andere professionelle Investoren können von ihnen zumindest lernen, dass Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen sollten. Gerade institutionelle Anteilseigner wie Aktienfonds halten sich noch immer allzu oft vornehm zurück – zum Beispiel, weil die Chefs ihrer Mutterkonzerne es nicht gerne sehen, wenn Großinvestoren sich einmischen.

In vorderster Front gegen "Squeeze-Outs"

Die Überzeugungstäter. Wer regelmäßig klagt, ist nicht automatisch ein räuberischer Aktionär – auch wenn das in Deutschlands Chefetagen gerne so dargestellt wird. Unter den rund 50 „Mehrfachklägern“, die der Aktienrechtler Theodor Baums in einer Studie auflistet, sind neben Blockierern und Investmentprofis auch einige Überzeugungstäter, die ein wissenschaftliches Interesse an aktienrechtlichen Themen antreibt und die oft wichtige Erfolge für den Anlegerschutz vorweisen können.

Diese Kläger kämpfen häufig in vorderster Front gegen Zwangsausschlüsse von Minderheitsaktionären („Squeeze-outs“). Eine wichtige Sache, denn Großaktionäre mit einem Anteil von mehr als 95 Prozent versuchen immer wieder, die restlichen Anteilseigner gegen eine mickrige Abfindung aus dem Unternehmen zu drängen. Wer gegen Squeeze-out-Beschlüsse der Hauptversammlung vorgeht, handelt im Interesse aller Privatanleger: Wenn er einen Aufschlag rausholt, bekommen auch die anderen mehr – und das geschieht in rund 90 Prozent der Fälle.

Sicher: Mit dem Abfindungspoker lässt sich oft gutes Geld verdienen, gegen Squeeze-outs opponieren deshalb nicht nur Idealisten, sondern fast immer auch Zocker und räuberische Aktionäre. Aber es geht in diesen Fällen um eine angemessene Abfindung – und nicht darum, zulasten der übrigen Anteilseigner die Firmenkasse zu schröpfen, wie bei vielen anderen Anfechtungsklagen.

Einer der renommierten Streiter gegen mickrige Abfindungen ist der Baden-Badener Jurist Hans-Norbert Götz, der wichtige Urteile für Anleger erstritten hat. So entschied das Bundesverfassungsgericht 1999 auf seine Beschwerde hin, dass der Aktienkurs keineswegs ein zweitrangiges Indiz, sondern ein entscheidendes Kriterium für Abfindungsangebote ist.

BWL-Professor Ekkehard Wenger: In Chefetagen verhasst, weil er schonungslos Fehler anprangert Quelle: Laif

Immer wieder gegen Squeeze-outs klagen auch Wegbegleiter des Würzburger BWL-Professors Ekkehard Wenger. Jochen Knoesel etwa, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter Wengers und Vorsitzender des Vereins zur Förderung der Aktionärsdemokratie, kämpfte in den letzten Jahren gegen Zwangsausschlüsse bei der HypoVereinsbank und der Harpen AG. Die frühere Wenger-Studentin Caterina Steeg, laut Baums-Liste eine der eifrigsten Klägerinnen, ficht ebenfalls vorrangig Squeeze-outs an, zuletzt etwa bei der Rapunzel Naturkost AG.

Der streitbare Mentor Wenger ist seit Jahrzehnten einer der gefürchtetsten Teilnehmer von Hauptversammlungen, weil er Manager heftig angreift und auch vor Polemik nicht zurückschreckt. Man muss ihn dafür nicht lieben, aber auch seine Kritiker räumen ein: Wenger legt immer wieder schonungslos und frühzeitig den Finger in die Wunde. So beantragten er und sein Kollege Leonhard Knoll bereits im Mai 2008 bei der Deutschen Bank eine Sonderprüfung wegen üppiger Boni. Ein Thema, das damals auf wenig Resonanz stieß – und ein paar Monate später in aller Munde war, weil viele Top-Banker trotz eskalierender Finanzkrise auf hohen Boni beharrten.

Wer wie Wenger Sonderprüfungen beantragt, muss das akribisch vorbereiten – so viel Arbeit machen sich räuberische Aktionäre in der Regel nicht.

Natürlich handeln auch vermeintliche Überzeugungstäter nicht immer aus rein idealistischen Motiven. Manche schießen in persönlichen Fehden mit Vorständen übers Ziel hinaus, andere halten hin und wieder mal die Hand auf. Dass Misstrauen angebracht ist, zeigte im vergangenen Jahr der Fall Wirecard. Der Anlegerschützer und SdK-Vorstand Markus Straub, hatte mit Optionen auf Kursverluste der Wirecard-Aktie gewettet – in einer Zeit, in der die SdK das Unternehmen heftig kritisierte.

Schwarze Schafe machen Geschäfte mit verzweifelten Anlegern

Die Geschäftstüchtigen. Zu den Treibern der aktuellen Klagewelle gehören auch Anlegeranwälte. Sie klagen zwar nicht selbst, werben aber massiv um verärgerte Aktionäre – und das nicht immer mit seriösen Methoden. „Leider gibt es etliche Anwälte, die Anlegern das Blaue vom Himmel versprechen und so in Schadensersatzklagen treiben – ohne nennenswerte Aussicht auf Erfolg“, kritisiert Ex-Innenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum. Das Problem: Die Advokaten kassieren in jedem Fall – egal, ob sie den Prozess gewinnen oder nicht. Einigen scheint es vor allem darum zu gehen, massenhaft Mandate zu akquirieren und Klagen einzureichen.

Die großen Versprechungen fallen gerade nach der Finanzkrise auf fruchtbaren Boden: Tausende Anleger haben viel Geld verloren, beispielsweise mit Lehman-Zertifikaten oder mit Aktien von IKB und HRE. Wegen der zahlreichen schwarzen Schafe hat eine WirtschaftsWoche-Jury 20 Top-Anlegeranwälte gewählt, die kompetent sind und mit seriösen Methoden arbeiten (www.wiwo.de/anlegeranwaelte).

Zu den Top 20 gehört auch Klaus Nieding, ein häufiger Gast auf Hauptversammlungen. Sicher: Nieding ist geschäftstüchtig, seine öffentlichkeitswirksamen Reden auf den Aktionärstreffen als Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) bescheren ihm zahlreiche Mandate. Aber letztlich entscheidend ist: Als Anwalt hat er eine gute Bilanz.

Gegen Geldverdienen selbst spricht schließlich nichts – auch bei Anlegerschützern und Berufsklägern.

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