Entriestern Ausstieg aus dem Riester-Vertrag

Wer schon einen Vertrag mit Riester-Förderung abgeschlossen hat und diesen kündigen möchte, sollte beim Vertragsausstieg einige Dinge beachten.

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Der Ausstieg aus einem Quelle: dpa-tmn

Eine wichtige Frage, die sich zahlreiche Riester-Sparer inzwischen stellen: Macht es Sinn, aus dem Vertrag auszusteigen? Das Problem dabei ist, dass Aussteiger alle staatlichen Zulagen zurückzahlen und auch die erhaltenen Steuervorteile begleichen müssen. Das klingt dramatisch, ist es aber nicht unbedingt. Denn Sparer müssen die staatlichen Zuschüsse nur unverzinst zurückzahlen. Alle Erträge, die sie in der Zwischenzeit mit den Zulagen und Steuervorteilen erwirtschaftet haben, bleiben ihnen erhalten. Allerdings müssen sie diese Erträge versteuern, genau wie die kompletten im angesparten Gesamtvermögen enthaltenen Kursgewinne. Das kann vor allem nach langen Vertragslaufzeiten dazu führen, dass das Jahreseinkommen und damit der Steuersatz in die Höhe schnellen.

Ob es sinnvoll ist, sich zu entriestern, hängt stark vom Einzelfall ab. Schlecht beraten mit einer Kündigung sind Fondssparer, deren Gut-haben nach den Kursstürzen im Zuge der Finanzkrise unter die Summe ihrer eigenen Einzahlungen gesunken ist. Denn der garantierte Kapitalerhalt der Riester-Rente greift erst zu Rentenbeginn, nicht aber bei einer frühzeitigen Kündigung.

Alternative für Riester-Sparer

Ebenfalls nicht zu empfehlen ist eine Kündigung für Sparer mit einer Riester-Rentenversicherung, vor allem wenn deren Vertrag erst kurze Zeit läuft. In solchen Fällen würde oft kein Geld übrig bleiben, da die zu Beginn anfallenden Gebühren das eingezahlte Guthaben aufgezehrt haben.

Alternativ können Sparer, die nicht an eine Besserung glauben oder genug vom Riestern haben, Verträge beitragsfrei stellen. Die Verträge laufen einfach weiter, und das angesammelte Guthaben verzinst sich. Selbst einzahlen müssen die Anleger nichts mehr, und auch der Staat hält die Taschen zu. Zu Ruhestandsbeginn bleibt den Riester-Kunden die Garantie, dass zumindest ihr eingezahltes Geld erhalten ist – nach Abzug der Inflation wäre allerdings auch das ein deutlicher Wertverlust. Wer der Verrentung auf jeden Fall entgehen will, kann sich den Vertrag dann immer noch auszahlen lassen und die alte Förderung zurückzahlen.

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