Qualitätstest Bankberater haben nichts dazugelernt

Die jüngste Prüfung der Beratungsgespräche von Banken weist bedenkliche Ergebnisse auf. Der Feldversuch von "Finanztest" ruft nun Bundesverbraucherministerin Aigner auf den Plan. Die BaFin soll es richten.

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Ilse Aigner: Die Bundesverbraucherministerin sieht die Finanzaufsicht in der Pflicht. Quelle: dpa

BERLIN. Banken in Deutschland setzen sich in der Anlageberatung teilweise über gesetzliche Vorgaben hinweg. Das betrifft insbesondere die Aushändigung von Beratungsprotokollen. Diesen zentralen Vorwurf erhebt die "Stiftung Warentest", nachdem sie die Beratungsqualität von 21 Banken unter die Lupe genommen hat.

Bei 146 Beratungsgesprächen in verschiedenen Filialen dieser Banken ging es in 126 Fällen um Wertpapiere. In jedem Fall hätte nach dem Gespräch ein Beratungsprotokoll ausgehändigt werden müssen, so die Stiftung Warentest. Tatsächlich erhielten die Kunden aber nur in 65 Fällen ein Protokoll, obwohl jeweils nach einem Beratungsprotokoll gefragt wurde. In 44 Fällen wollten die Bankmitarbeiter das Protokoll nur aushändigen, wenn es tatsächlich zum Geschäftsabschluss kommt. "Die Banken halten sich nicht an Gesetze - als ob sie in einem Paralleluniversum leben", kritisiert der Chefredakteur von "Finanztest", Hermann-Josef Tenhagen. Die Einhaltung der Gesetze durch Banken müsse kontrolliert werden.

Der Spitzenverband der Kreditwirtschaft, der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), räumte ein, dass es bei der Handhabung von Protokollen nach einer Wertpapieranlageberatung von Neukunden "offenbar noch deutlichen Nachholbedarf" gebe. Allerdings weist der ZKA darauf hin, dass keine Protokollierungspflicht bestehe, wenn Wertpapiere lediglich erwähnt, aber nicht konkret empfohlen wurden.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) forderte nach Bekanntwerten der Testresultate Konsequenzen. "Ich erwarte von der Finanzaufsicht BaFin, dass sie Hinweisen auf Verstöße nachgeht und Banken und Finanzdienstleister intensiver kontrolliert", so die Ministerin zum Handelsblatt. Sie sieht die BaFin auch in der Pflicht, Vorgaben zu machen, um die Qualität der Beratungsprotokolle zu verbessern. Verbraucherschutz müsse in der Finanzaufsicht einen höheren Stellenwert bekommen.

Wie beim vergangenen Test Ende 2009 wurden die Banken auch dieses Mal wieder mit Noten bewertet. Die beste Note, die die 21 Banken erhalten haben, war ein "befriedigend", das mit der Sparkasse Hannover, der Hamburger Sparkasse und der Kreissparkasse Köln gleich drei Sparkassen erhielten.

Am Ende der Skala liegen sechs Banken, die ein "mangelhaft" erhielten, darunter mit der Nassauischen Sparkasse wiederum eine Sparkasse. Im Testfall wollte ein Kunde 35 000 Euro zehn Jahre lang anlegen. Dabei sollte es sich nicht um eine risikolose Anlage handeln, doch am Ende der Laufzeit sollte zumindest das eingesetzte Kapital vorhanden sein. Ein Drittel der untersuchten Banken hätten sich gar kein Bild von dem Kunden gemacht, kritisiert Stiftung Warentest. So unterblieb in einigen Fällen eine Analyse des Finanzstatus. Dabei sind Banken verpflichtet zu ermitteln, welche Ziele die Kunden mit ihrer Geldanlage verfolgen und über welche Kenntnisse sie verfügen. "Über diese Sorgfaltspflicht dürfen sich Kreditinstitute nicht eigenmächtig hinwegsetzen", sagte Aigner.

Für den Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Gerd Billen, ist jetzt der Gesetzgeber gefragt. "Ohne die Abkehr von der provisionsgetriebenen Beratung, ohne klare gesetzliche Vorgaben und effektive Kontrollen der Finanzaufsicht wird sich an der Qualität der Anlageberatung nicht ändern", meint er. Selbst die FDP ist angesichts des Testergebnisses einigermaßen fassungslos: "Die Branche ist gefordert, das verloren gegangene Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen und nicht weiter mit Füßen zu treten", meint ihr verbraucherpolitische Sprecher Erik Schweickert.

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