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Bankberatung: Das Versagen der Bankberater

von Heike Schwerdtfeger

Erneut haben Bankverkäufer bei einem Beratungstest versagt. Und sie haben auch noch dreist gesetzliche Regelungen ignoriert.

WirtschaftsWoche-Redakteurin Heike Schwerdtfeger
WirtschaftsWoche-Redakteurin Heike Schwerdtfeger
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Banker führen Politiker beim Thema Anlegerschutz an der Nase herum. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner wollten mit dem Thema Anlegerschutz Sympathiepunkte sammeln und haben mit gesetzlichen Vorschriften für ein Beratungsprotokoll,  freiwilligen Regelungen zu einem Beipackzettel und weiteren Gesetzesentwürfen einige Weichen gestellt. Das alles erweckte den Anschein, als würden die Banken stärker an die Kette gelegt und dadurch eine Waffengleichheit zwischen Banken und ihren Kunden entstehen. Die Hilfestellung der Politiker erfreute viele Anleger. Jetzt müssen sie erkennen, dass den Bankern nicht beizukommen ist.

Ein Beratungstest in 21 verschiedenen Banken durch die Stiftung Warentest hat erneut Pannen offenbart: Viele Bankberater händigten den Testkunden das gesetzlich vorgeschriebene Beratungsprotokoll nicht aus und erledigen auch ihre eigentliche Arbeit – die Beratung in Geldanlagefragen – noch immer schlecht.

Ganz Deutschland hat verstanden, dass in den Banken häufig raffgierige und unfähige Banker sitzen. Seit Beginn der Finanzkrise vor bald drei Jahren stehen sie unter Dauerbeschuss. Offenbar haben aber nicht einmal die Bankberater in den Filialen daraus etwas gelernt. Sie sind zwar nicht die Bonibanker mit den Millionengehältern, sie sind aber die Visitenkarte eines Institutes. Sie könnten Kunden davon überzeugen, dass es Banker gibt, die ihr Handwerk verstehen.

Dass sie beim Anlegerschutz jetzt die Suppe auslöffeln sollen und Mehrarbeit mit Protokollen haben, mögen viele als ungerecht empfinden. Aber Gesetz ist Gesetz – so gilt das eigentlich in allen anderen Branchen. Jeder Bäcker kennt und fürchtet die Lebensmittelkontrolleure, die seine Leistung regelmäßig prüfen und ihm Geldbußen aufdrücken, wenn die Qualität oder Kennzeichnung der Ware nicht stimmt. Aber Banker scheinen niemanden zu fürchten, nicht einmal den Gesetzgeber, der mit dem Protokoll von ihnen nicht mehr fordert als eine nachvollziehbare Beschreibung ihrer Beratungstätigkeit.

Schnitt ins eigene Fleisch

Eigentlich schneiden sich die Banker ins eigene Fleisch. Wenn der Berater meint, dass eine Falschberatung, die er gemacht hat, durch das fehlende Protokoll nicht dokumentiert ist, täuscht er sich. Wenn die Bank nicht nachweisen kann, dass der Kunde von ihr aufgeklärt worden ist, dann haftet sie ebenfalls für Beratungsfehler.

Der Beratungstest mag insoweit synthetisch sein, dass die Testkunden nicht wirklich ein Produkt gekauft haben, sondern „nur" beraten wurden. Aber selbst im Bankenhandel unter Profis wird jedes Gespräch aufgezeichnet, unabhängig von dem Abschluss eines Geschäfts. Diese Praxis sollten die Banken dann auch ihren Privatkunden nicht vorenthalten, zumal der Gesetzgeber das Protokoll auch bei einer reinen Beratungsleistung fordert.

Den Banken geht es offenbar immer noch viel zu gut, wenn sie Kunden, die 35.000 Euro für zehn Jahre anlegen möchte, schlecht bedienen – mit diesen Vorgaben sind die Testkunden in die Filialen gegangen. Es geht um eine Summe, für die mancher sehr lange sparen muss. Wenn bei diesen Beträgen keine gute Beratung möglich ist, dann haben die Banken wirklich die Bodenhaftung komplett verloren.

Der Gesetzgeber laviert beim Anlegerschutz viel zu halbherzig. Die aktuellste Drohung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in die Banken zu schicken, um Beratung zu prüfen, beeindruckt wenig. Das Bafin-Druckmittel sind Sonderprüfungen. Aber es muss schon für zu viele Schwachstellen in Banken herhalten, zudem dürften Prüfer und das Geld fehlen. Effektiver wäre ein Einschreiten nach Art der Steuerfahndung. Die marschierte schnurstracks in alle Credit-Suisse-Deutschland-Filialen und kontrollierte. Ein Richter, der eine solche Aktion bei massiven Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz billigt, könnte vielleicht auch gefunden werden.

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14 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 16.01.2011, 11:33 UhrAnonymer Benutzer: Schweizer Treuhand AG

    Wer kann uns Hinweise über positive oder evt. weniger positive Erfahrungen (ab 2006 bis heute) geben mit der

    C o m m e r z b a n k (Coba) in S t r a u b i n g ?

    Unkosten werden ersetzt.

    Schweizer Treuhand Graf Castell AG
    Kolinplatz 3
    6300 Zug / Zug (Schweiz)
    Tel. 0041-41.783.2575
    Fax 0041-41.783.2576
    schweizer-treuhand@bluewin.ch

  • 06.08.2010, 13:18 UhrAnonymer Benutzer: JKF

    Zitat:
    "Wenn bei diesen beträgen keine gute beratung möglich ist, dann haben die banken wirklich die bodenhaftung komplett verloren."

    Wenn jemand sagt, daß er seit 20 Jahren in Aktien und Anleihen investiert,
    und dabei schon öfters den Rat seiner bank ignorierte und gut damit gefahren ist,
    bei dem wird die bank sich hüten, jetzt noch eine "beratung" abzugeben.
    Da nützen auch 500.000 Euro nichts...

  • 24.07.2010, 17:59 UhrAnonymer Benutzer: Heike Schwerdtfeger

    @mathias: Sie finden die Vita der Wiwo-Redakteure, wenn Sie den Namen anklicken, der über den Online-Texten steht.

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