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Bankberatung: Was der neue Anlegerschutz taugt

von Hauke Reimer, Christof Schürmann und Heike Schwerdtfeger

Die Bundesregierung will Bankkunden besser vor Fehlinvestitionen schützen. In dieser Woche verabschiedet der Bundestag ein entsprechendes Gesetz. Doch gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht: Worauf Anleger künftig achten müssen.

Beratung
Beratung

Aktien? Der 41-jährige Berater der rheinischen Sparkasse rutscht hinter seinem Schreibtisch unruhig hin und her. „Einzelne Papiere kann ich Ihnen nicht einfach so empfehlen, machen wir einen neuen Termin aus, für kommende Woche.“ Früher, da wäre es für ihn kein Problem gewesen, aussichtsreiche Papiere vorzuschlagen und diese auf Wunsch umgehend in das Kundendepot zu buchen. Heute muss der Sparkassenberater sich absichern. „Ohne Research kann ich nichts machen, sonst laufe ich schnell in die Haftungsfalle.“

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Erst wenn er im Beratungsprotokoll nachweisen könne, dass sich auch Experten für die von ihm schlussendlich empfohlenen Aktien erwärmten, darf er dem Kunden guten Gewissens einige Titel ins Depot kaufen. Die Experten sollen in diesem Fall Analysten der WestLB sein, auf deren Einschätzungen der 41-Jährige beim zweiten Gespräch zurückgreifen will.

Spätestens mit Ausbruch der Finanzkrise gerieten auch die einfachen Schalterbeamten von Banken und Sparkassen stark in die Kritik. Als Reflex auf diese Kritik erweiterte Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) zunächst das Protokoll, mit dessen Hilfe Kunden nachweisen sollen, dass sie falsch beraten wurden.

Nun droht ihnen der nächste Schlag: Alle 300 000 Berater der Banken und Sparkassen sollen demnächst bei der Finanzaufsicht BaFin registriert werden. Die Behörde soll Kundenbeschwerden sammeln und – bei mehrfacher Wiederholung und krassen Fehlleistungen – einzelnen Bankern bis zu zwei Jahre lang verbieten, Kunden zu beraten. Alle Berater müssen künftig eine Ausbildung zum Anlageberater nachweisen, nur „alten Hasen“, das sind Berater mit mehr als fünf Jahren Praxis, soll das erspart bleiben. Die Regelungen sind Teil des Anlegerschutzgesetzes, das am Mittwoch grünes Licht im im Finanzausschuss bekommen hat und am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden dürfte. Im März soll es dann in Kraft treten.

Dass die Politik handeln muss, ist weitgehend unumstritten: Falsch beratenen oder über den Tisch gezogenen deutschen Anlegern entsteht jedes Jahr ein geschätzter Schaden von 20 bis 30 Milliarden Euro aus mehr oder weniger dubiosen Investments. Das Bundeskriminalamt ermittelte 2009 mehr als 18 000 Betrugs- und Untreuefälle im Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen. Ein Schlüsselerlebnis auch für Politiker war der Ärger um die Lehman-Zertifikate: Bank- und Sparkassenkunden, die eine sichere Anlage suchten, wurden vor Ausbruch der Finanzkrise von Beratern Zertifikate von Lehman Brothers verkauft, die nach der Pleite der Investmentbank 2008 wertlos wurden.

Verbesserungswürdig ist aber nicht nur der Anlegerschutz, sondern auch das Gesetz selbst. Die Bundesregierung hat das ursprünglich 68 Seiten starke Werk auf 45 Seiten geschrumpft und damit in den vergangenen Monaten entscheidend abgeschwächt; Mängel blieben dagegen bestehen. Beobachter aus der Finanzbranche berichten zudem von einem heftigen Tauziehen zwischen Verbraucher-, Wirtschafts- und Finanzministerium.

Eigentlich wollte Ministerin Aigner die Registrierungspflicht nicht nur für die 300 000 fest angestellten Banker einführen, sondern auch für selbstständige Verkäufer von Investmentfonds und geschlossenen Fonds. Letztere sind Konstrukte, über die sich Anleger für viele Jahre an Immobilien, Schiffen oder Windanlagen beteiligen – oft mit hohem Verlustrisiko. Vertrieben werden diese von rund 80 000 freien Vermittlern, die zum Teil auf eigene Faust und zum Teil für große Vertriebsorganisationen wie Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG), AWD oder OVB arbeiten.

„Der Verbraucher hat einen Anspruch auf eine sachkundige und ordentliche Beratung, und zwar völlig gleichgültig, ob er ein Wertpapier bei einer Bank, eine Rentenversicherung bei einem Versicherungsvermittler oder eine Fondsanlage bei einem freien Finanzvermittler oder einem Strukturvertrieb erwirbt“, sagte Aigner noch im November der WirtschaftsWoche. Per Gesetz wollte die Regierung den Vertrieb geschlossener Fonds grundsätzlich stärker regulieren.

Spektakuläre Verluste

Doch das Wirtschaftsministerium hat diese Pläne blockiert, nachdem Finanzvertriebe ihre Lobby-Macht in die Waagschale warfen, um die Gesetzentwürfe zu beeinflussen. Die Lobbyisten fürchten eine Regulierung der Finanzberatung auf Provisionsbasis, die das einträgliche Geschäft – gebührenreiche, aber oft weitgehend sinnlose, weil für Anleger nicht profitable Anlageprodukte in den Markt zu drücken – erschweren würde.

Spektakuläre Verluste erlitten etwa rund 20 000 Anleger vergangenes Jahr mit laufzeitbegrenzten und nicht börsennotierten geschlossenen Dubai-Immobilienfonds, in denen geschätzte 700 Millionen Euro stecken. Der Wüstenstaat laviert am Rand der Pleite, Wolkenkratzer und Ferienapartments stehen entweder leer oder sind über den Rohbau-Status nicht hinausgekommen. Die meisten Anleger, die hier investierten, auch angezogen von prominenten, millionenschwerbezahlten Werbern wie Michael Schumacher, Niki Lauda und Boris Becker, dürften den Großteil ihres Geldes kaum wiedersehen.

Die freien Vermittler von Fonds, die -Anleger in solche Pleiten getrieben haben, werden vom Anlegerschutzgesetz nicht erfasst. Für sie ist ein eigenes Finanzanlagenvermittler-Gesetz geplant. Finanz- und Wirtschaftsministerium wollten einen gemeinsamen Gesetzesentwurf noch 2010 vorlegen. Das ist bisher nicht geschehen.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) setzte sich für die freien Vermittler und Finanzvertriebe ein und gegen Aigner durch. Eine BaFin-Aufsicht, analog der für Bankberater, würde Vermittlern Kosten und bürokratische Lasten aufbürden, heißt es in einem Papier von Wirtschafts- und Finanzministerium und „die Gefahr der Verdrängung von kleinen und mittelständischen Vermittlern aus dem Markt“ in sich bergen.

Die freien Finanzberater sollen wie bisher mit einer Gewerbeerlaubnis auf Anlegerfang gehen dürfen. Um die zu bekommen, müssen sie künftig – wie heute schon die Vermittler von Versicherungen – bei ihrer IHK eine Prüfung machen. Mit zwei neuen Scheinen in der Tasche, einer für Investmentfonds, einer für geschlossene Fonds, dürfen sie diese dann verkaufen. Unter www.vermittlerregister.info können Anleger heute schon prüfen, ob ihr Versicherungsvermittler bei einer IHK registriert ist. Ein zentrales Register für alle Finanzberater, womöglich dann auch mit Informationen dazu, was diese verkaufen dürfen, gibt es bisher nicht.

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21 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 11.03.2011, 15:13 UhrAnonymer Benutzer: Jörn B.

    Den Anlegern von Schiffsfonds bleibt nichts erspart. Jetzt sendet die beluga-Reederei SOS, deren Geschäftsführer Niels Stolberg von interessierter Seite lange Zeit als maritimes Wunderkind verkauft worden ist. Vermittler wie Knut Weitkamp (münster) haben dessen Fonds noch im letzten Jahr als besonders seriös und renditeträchtig hochgejubelt. Jetzt wird gegen Stolberg wegen schweren betrugs ermittelt. betroffen sind tausende Anleger von über 30 Fonds, mit denen initiatoren wie HCi Capital und Oltmann (Leer) x Millionen kassiert haben. Wenn es hart auf hart geht, sind immer die kleinen Anleger die Dummen. irgendwann wird diese Anleger-Katastrophe vor dem Landgericht bremen landen. ich bin gespannt, was sich die als anlegerfeindlich bekannten Richter diesmal einfallen lassen, um initiatoren zu schützen und Anleger zu bestrafen.

  • 04.03.2011, 15:37 UhrAnonymer Benutzer: Sven

    Es gibt hierzulande neben den geschlossenen Fonds keine andere branche, wo soviele halbseidene Gestalten weitgehend ungestört naive Anleger über den Tisch ziehen können. Man muß sich nur mal die Vita der Geschäftsführer anschauen. Da gibt es jede Menge merkwürdiger Figuren ohne nennenswerte Qualifikation, die wie die Schmeißfliegen von der Möglichkeit der völlig überzogenen Provisionsschneiderei angezogen werden. Geschäftsführer von KGAL, LHi Kaledo, Hannover Leasing etc. haben in guten Jahren offiziell über 3 Mio. Euro an Gehältern und Tantiemen eingesackt. Von verdeckten Kick-back-provisionen aus den USA auf private Konten in diskreten Steueroaaen ganz zu schweigen. Und auch auch die Vermittlungsschranzen haben oft bis zu einer Million Euro p.a. mit der Dummheit der Leute verdient. Das Geschäftsmodell der meisten Fonds dient nur dem Zweck der Profitmaximierung für die initiatoren und deren Handlanger. Daß da nichts mehr für die Zeichner übrig bleiben kann, liegt ja auf der Hand. Also liebe Leute: Die Finger weg von diesen Selbstbedienungs-Fonds !!!

  • 04.03.2011, 15:23 UhrAnonymer Benutzer: Waterloo

    bei Schiffsbeteiligungen ist auch dringendst vor dem gefürchteten initiator Michael Lange zu warnen, der sich immer wieder komplizierte Modelle einfallen läßt, um selbst risikofrei abzusahnen und die dummen Anleger mit einigen Krümeln zu beglücken. Auck KGAl "glänzt" wieder mal mit einem Fondsangebot, das man großräumig umfahren sollte. U.a. wird ein 13 Jahre alter (!) bulker angeboten, der viel zu teuer eingekauft und durch verdeckte Provisionen zulasten der zeichner noch chancenloser gemacht worden ist. Außerdem startet der alte Eimer in einen völlig überbesetzten bulker-Markt, dessen Charterraten sich auch nach der Krise nicht erholt haben, sondern wegen des übergroßen Angebots weiter einbrechen. Derzeit fahren die meisten bulker noch nicht mal die betriebskoste ein, ganz zu schweigen von Zins und Tilgung oder gar Ausschüttungen. Davon ist aber in der grob irreführenden KGAL-Werbung für SeaClass 9 und 10 kein Wort zu lesen. Ganz im gegenteil: KGAL führt die Anleger auch hier wieder mal vorsätzlich in die irre.

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