Besserer Durchblick EU will Fonds transparenter machen

Diese Regelung war für Anleger längst überfällig: Investmentfonds werden für Verbraucher in Zukunft besser zu verstehen sein. Das soll eine neue EU-Richtlinie garantieren. Was Anleger beachten sollten.

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Die europäische Flagge steht auch für Verbraucherschutz. Quelle: handelsblatt.com

Am ersten Juli startet eine neue Ära in der Zeitrechnung für Investmentfonds. Die EU-Fondsrichtlinie ist angepasst worden und tritt heute in Kraft. Teil des Regelwerks ist die Forderung eines allgemein verständlichen zweiseitigen Informationsblatts für alle angebotenen Investmentfonds: Mit dem Finanzchinesisch soll Schluss sein. Darüber hinaus bekommt der Anleger nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium mehr Informationen bei Fonds-Zusammenlegungen und Gebührenerhöhungen. Sogar eine Schlichtungsstelle für Beschwerden von Verbrauchern soll eingerichtet werden.

Das Wichtigste auf zwei Seiten

Experten sehen in dem Fonds-Informationsblatt einen guten Ansatz. „Man kann eine relativ einfache, verständliche Information aufbereiten, es geht“, sagt etwa Stefan Eich, zuständig für strategisches Produktmanagement beim Sparkassen-Fondsanbieter Deka. Wie auch andere Experten hält Eich das Produktblatt aus Privatanlegersicht für die wichtigste Neuerung der EU-Richtlinie. „Im Gegensatz zu den anderen Punkten betrifft ihn das direkt und unmittelbar.“

Das Produktblatt liefert in standardisierter Form und einfacher Sprache die wichtigsten Infos. Es beschreibt die Ziele und Anlagepolitik, das Risiko- und Ertragsprofil, nennt die Kosten und die frühere Wertentwicklung. Kurz und gut: Es soll mehr Transparenz schaffen. „In der standardisierten Form kann der Anleger jetzt einzelne Produkte nebeneinander legen und vergleichen“, sagt Claude Kremer, Präsident des europäischen Fondsverbands Efama.

Der Anlauf ist überfällig. In der bisherigen Form der EU-Richtlinie war zwar schon ein sogenannter vereinfachter Verkaufsprospekt vorgeschrieben. Er verfolgte das gleiche Ziel wie das neue Produktblatt. Aber der Kurzprospekt entpuppte sich als Reinfall. „Er war nicht standardisiert und in Extremfällen sogar noch umfangreicher als die üppigen Verkaufsprospekte“, sagt Bob Kneip, Gründer der Fonds-Dienstleistungsfirma Kneip, auf der Investmentkonferenz Fund Forum in Monte Carlo.

Das Produktblatt ist ein Fortschritt. Der Vertrieb und damit beispielsweise der Bankberater muss es einem Fonds-Interessenten beim Gespräch übergeben. Das reicht für den Kauf. Im alten Fondsrecht musste der Kunde über den vereinfachten Prospekt hinaus sogar den Fondsprospekt in Empfang nehmen, ein üppiges Dokument und für den Anleger praktisch unverständlich. Für bereits investierte Anleger ist die neue Fonds-Kurzinfo nicht gefordert.Der heutige Stichtag ist dank des „Key Information Document“, in der Anlagebranche kurz KID genannt, nicht nur wichtig für Fondskäufer. Zeitgleich mit der EU-Richtlinie, im Fachjargon UCITS IV abgekürzt, geht die deutsche Finanzaufsicht auf Initiative des Verbraucherschutzministeriums mit einem sehr ähnlichen Produktinformationsblatt an den Start. Ministerin Ilse Aigner fordert ab heute den sogenannten Beipackzettel. „Es geht um alle Finanzanlageprodukte in der Beratung jenseits der Fonds, also beispielsweise auch um Zertifikate“, sagt Eich.

Bei Fonds ist ein solcher Beipackzettel nicht mehr nötig. Beide Info-Blätter haben das gleiche Ziel: die wichtigsten Produktelemente einfach zu beschreiben. Kleine Unterschiede bleiben, etwa bei der Beschreibung des Risiko-Ertrags-Profils. Ein schwieriges Thema, sagen Experten.

Die Risikoeinteilung hat Tücken

„Hier wird bei der Festlegung der Risikoklasse nur auf die Wertschwankung der Vergangenheit geschaut“, sagt Kneip zum Fonds-Blatt. „Ich kann mir deshalb gut vorstellen, dass es hier in der Zukunft noch eine Anpassung gibt.“ Markus Hammer, Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, urteilt ähnlich: „Das Info-Blatt ist ein guter Ansatz, aber diese Risikobestimmung hat wenig Prognosekraft.“

Die weiteren Neuerungen der Richtlinie zielen stärker auf die Anbieter. „Sie sollen ihnen vor allem Kosten in der Gesellschaft sparen helfen“, erklärt Charles Muller, Generaldirektor beim Luxemburger Fondsverband Alfi.

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