Die Aufsichtsbehörde Bafin hat in einer Broschüre Tipps für Anleger zusammengefasst, wann Anleger misstrauisch werden sollten und sich nicht zu einer Investition verleiten lassen sollten. Auch mit einem Flyer zum Thema "Achtung: Marktmanipulation!" wendet sich die Bafin an die Verbraucher.
Hellhörig sollten Anleger demnach vor allem sein, wenn eins oder mehrere der folgenden Merkmale auf das beworbene Investment zutrifft:
- Kam der Börsenbrief oder die Empfehlung durch einen unerbetenen Anruf, eine Mail oder ein Fax, dessen Urheber unbekannt ist, sollten Anleger misstrauisch sein. Insbesondere wenn der Tippgeber auch noch drängt, die Anlageentscheidung möglichst schnell zu treffen.
- Werden ungewöhnlich hohe Renditen versprochen? Gewinnchancen, die weit über das Marktübliche hinausgehen, sind ein Hinweis auf unseriöse Angebote sein. Je höher die versprochene Rendite ist, desto höher ist auch das Verlustrisiko. Das gilt auch für Pennystocks, denen gern ungewöhnlich großes Kurspotenzial angedichtet wird, die aber auch besonders anfällig für extreme Kursschwankungen und Kursmanipulation sind.
- Ist das Produkt, in das investiert werden soll, kompliziert und undurchsichtig? Anleger sollten sich nicht von vermeintlichem Expertenwissen blenden lassen und keinesfalls ein Produkt oder ein Wertpapier kaufen, dass sie nicht begreifen. Dass ein Tipp nur einer kleinen Zahl privilegierter Börsentippleser zugänglich gemacht wird, mag schmeichelhaft klingen, sollte aber kein Argument für ein Investment sein.
- Investoren sollten sich keinesfalls auf Geldüberweisungen in das Ausland einlassen. Sollten Sie Ihr Geld zurückverlangen, sind die Rechtswege mühsam. Zudem ist die Nachverfolgung von den vermeintlich im Ausland getätigten Investments deutlich erschwert oder sogar unmöglich. Schon viele Anleger hätten so ihr Geld verloren, so die Bafin.
- Vorsicht vor Investments auf Probe. Anleger sollten sich nicht dazu überreden lassen, zunächst einen kleinen Betrag testhalber zu investieren. In der Regel finden die Anbieter schnell Gründe, warum weitere Zahlungen notwendig sind.
- Börsenbriefanbietern mit Sitz im Ausland ist grundsätzlich mit Vorsicht zu begegnen. Unseriöse Anbieter täuschen gern ihren Sitz im Ausland vor, um die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu erschweren. Verbraucher sollten daher den Ursprung und Gerichtssitz des Börsenbriefbetreibers kennen und auch prüfen. Bei Internetseiten sollten auch geprüft werden, ob andere auf die Website verweisen und als seriöse Quelle nennen. Auch Einträge in Internetforen zum Thema Börse können hilfreiche Informationen beinhalten – sind aber auch vor manipulativen Einträgen nicht geschützt.
Um seriöse und informative von den bösen Börsenbriefen zu unterscheiden, sollten sich Anleger Machart und Impressum in jedem Fall genau ansehen. Bevor jedoch ein Abo abgeschlossen wird, sollte zumindest eine Leseprobe angefordert werden oder ein paar Ausgaben zum Einzelpreis gekauft werden - etwa über die Internetseite boersenkiosk.de. Dann lassen sich die Empfehlungen eine Weile verfolgen und der Anlageerfolg besser nachvollziehen.
Insbesondere das Internet ist der ideale Spielplatz für die Verbreitung unüberprüfbarer Anlegerinformationen. Einige Anbieter von Börseninformationen im Internet haben das zunehmende Problem durch unseriöse Werbebotschaften und die schwarzen Schafe der Branche erkannt. So prüfen etwa die Börsenportale Wallstreet:online, Onivsta und Ariva nach eigenen Angaben die Angebote ihrer Werbekunden auf Seriösität und Anzeichen möglicher Kursmanipulation und weisen auffällige Kampagnen auch mal zurück. Dennoch: Am Ende tragen Anleger bei ihren Anlageentscheidungen selbst die Verantwortung. Vorsicht bei allzu euphorischen Gewinnversprechen ist also weiter notwendig.