BaFin-Pläne Verbote bei Bonitätsanleihen sind überstürzt

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Transparenz vorhanden

Ganz grundsätzlich kritisiert die Bafin die Produktkomplexität bei Bonitätsanleihen: Für den Privatanleger sei die Abschätzung nicht zu bewältigen, ob der Zins die übernommenen Risiken angemessen vergütet. Den Anlegern fehle hierfür der Zugang zu den notwendigen In-formationen. Völlig zu Recht geht es der Bundesanstalt um Transparenz.

Hier kommt eine weitere Grenze von staatlichem Handeln zum Tragen, nämlich der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ein Verbot ist nur dann zulässig, wenn kein milderes Mittel zur Beseitigung vermeintlicher Missstände zur Verfügung steht, sagen die Juristen. Man schießt nicht mit Kanonen auf Spatzen, sagt der Volksmund. Wenn es der BaFin also richtigerweise um mehr Transparenz geht, muss sie zunächst zu einem milderen Mittel greifen. Ein Weg wäre die Aufforderung an die Emittenten, eine ausreichende Transparenz bei ihren Produkten herbeizuführen.

Was ist also zu tun? Am Anfang sollte die Akzeptanz für den Grundsatz stehen, dass wer Zinsen erhält, auch Risiken übernimmt. Danach wäre die Analyse der derzeitigen Vertriebsmethoden auf eine breitere Grundlage zu stellen. Im Zuge dessen mögen sich auch die Emittenten von Bonitätsanleihen kritisch selbst überprüfen, was sie an der Transparenz der Produkte verbessern können. Sollte sich dann noch ein Missstand ergeben, ist nach milderen Mitteln zu seiner Beseitigung zu suchen. Hierzu gibt es viele Ansätze, etwa die Anordnung einer ausreichenden Transparenz, die Einschränkung des Vertriebs an gut informierte Selbstentscheider unter den Privatanlegern oder auch eine allgemeine Warnung durch die BaFin.

Und nicht zuletzt besteht auch wieder die Möglichkeit, ein schon lange gegebenes Versprechen der Politik endlich einzulösen: Umsätze könnten in den hochregulierten Börsenhandel zurückgeführt werden. Denn auch das Verbot des außerbörslichen Vertriebs und Handels wäre ein milderes Mittel, zu dem die BaFin bei Bonitätsanleihen greifen könnte.

Als Vertreter einer hochregulierten, transparenten Börse kann man anhand vielfacher Kundenkontakte die vermeintliche Unwissenheit der selbst entscheidenden Privatanleger übrigens nicht bestätigen. Gleichzeitig bildet der regulierte Börsenhandel – anders als der außerbörsliche Vertrieb und Handel – bereits jetzt einen wesentlichen Eckpfeiler für die Transparenz der Produkte. Die wesentlichen Produktinformationen sowie aktuellste Preise sind ohne Zugangsbarrieren für alle Anleger jederzeit einsehbar.

Statt für Bonitätsanleihen pauschale Verbote zu verhängen, sollte die BaFin also darüber nachdenken, ob eine Stärkung des regulierten Handels mit diesen Papieren nicht automatisch für mehr Transparenz sorgt. Und sie sollte mehr Vertrauen in die Kompetenz der an den Börsen agierenden Privatanleger setzen. Damit hätte die BaFin allen Seiten – Anlegern, Emittenten und dem europäischen Recht – entsprochen.

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