Bankenanleihen Mehr Risiko, mehr Ertrag

Die EU-Kommission schlägt eine neue Anleihe-Klasse für den Fall von Banken-Pleiten vor. Damit können zwar höhere Renditen erzielt werden, doch das Ausfallrisiko steigt. Deutschland ist gegen diese neue Anleihe-Klasse.

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Investoren können mit den neuen Anleihe höhere Erträge erreichen, allerdings zulasten eines höheren Risikos. Quelle: dpa

Brüssel Wenn eine Bank zusammenbricht, müssen die Gläubiger einen Teil der Verluste tragen. Das Prinzip gilt in der Euro-Zone bereits seit 2015. Nun will die EU-Kommission genauer festlegen, welche Gläubiger im Falle einer Pleite als erste zur Kasse gebeten werden. Dafür soll eine neue Klasse von Anleihen für Banken geschaffen werden. So steht es in einem Richtlinienentwurf, den der für Finanzmarktregulierung zuständige Vizepräsident der EU-Kommission Valdis Dombrovskis voraussichtlich am Mittwoch vorlegen wird.

Die EU-Behörde folgt damit dem französischen Beispiel. Die Regierung in Paris hat eine solche neue, nachrangige Anleihen-Klasse im nationalen Recht bereits eingeführt. Wenn Investoren diese Bonds kaufen, gehen sie ein erhöhtes Ausfallrisiko ein: Wenn das jeweilige Geldhaus in eine Schieflage gerät, kann der Bond sofort in die Konkursmasse eingehen. Im Gegenzug müssen die Banken den Käufern solcher Anleihen höhere Renditen bieten. In Frankreich werde das bereits mit Erfolg praktiziert, hieß es in EU-Kommissionskreisen. Die neue Anleihen-Klasse stoße bei Investoren auf lebhaftes Interesse.

Das Bundesfinanzministerium dürfte mit dem Vorstoß der EU-Kommission trotzdem nicht zufrieden sein. Deutschland geht in der Frage der Gläubiger-Haftung nämlich einen anderen Weg: Alle Banken-Anleihen wurden gesetzlich als nachrangig deklariert und können damit im Pleitefall sofort eingezogen werden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte versucht, diese deutsche Lösung in Brüssel durchzusetzen. Vergeblich: Die EU-Kommission entschied sich für den französischen Weg.


Euro-Staaten lehnen radikale deutsche Lösung ab

Deutschland sei in dieser Frage in der Euro-Zone isoliert, hieß es zur Begründung in Brüssel. Andere Euro-Staaten würden die vergleichsweise radikale deutsche Lösung ablehnen, weil sie Probleme bei der Refinanzierung ihrer Banken befürchteten. Das deutsche Modell führt zu einem sofortigen starken Anstieg der Refinanzierungskosten bei den Banken. Die von der EU-Kommission gewählte Lösung bedeutet hingegen, dass die Refinanzierungskosten der Geldhäuser langsam und schrittweise ansteigen.

Deutschland müsse seine spezielle rechtliche Regelung nun aber nicht abschaffen, hieß es weiter in Brüssel. Die neue EU-Regelung gelte lediglich für neu emittierte Anleihen und bringe den deutschen Banken sogar Vorteile. In Zukunft könnten sie Investoren wieder vorrangige und nachrangige Anleihen zur Auswahl anbieten. Nach geltendem deutschen Recht sind dagegen nur nachrangige Bankenanleihen möglich.

Die neue EU-Richtlinie zur Haftungshierarchie der Gläubiger soll bereits Mitte 2017 in Kraft treten. Vorher müssen die beiden anderen EU-Gesetzgeber, also Europaparlament und EU-Finanzministerrat allerdings noch zustimmen. Bis 2022 sollen die Banken 6,75 Prozent ihres gesamten Kreditbestandes mit der neuen, nachrangigen Anleiheklasse finanzieren.

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