Basiskonten Banken bleiben stur

Ausgerechnet Konten für die sozial Schwachen lassen sich manche Banken mit erhöhten Gebühren bezahlen. Verbraucherschützer haben die Institute abgemahnt. Doch auch vier Wochen danach hat kaum eine der Banken gehandelt.

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Die Banken, darunter auch die Sparkassen, halten die Bepreisung ihrer Basiskonten für angemessen. Verbraucherschützer bezweifeln das. Quelle: dpa

Frankfurt Das Basiskonto bei Banken ist so etwas wie die Eintrittskarte zum Finanzsystem: Ohne Ticket kein Einlass. Ohne Konto keine Überweisung. Es gilt als Voraussetzung, um am wirtschaftlichen Leben teilhaben zu können. Einen Job oder eine Wohnung zu finden, einen Telefon- oder Internetanschluss anzumelden – das kann sich ohne Konto zur unlösbaren Aufgabe entpuppen. Nach Schätzung der Bundesregierung vom Juni haben mehr als eine Million Menschen in Deutschland kein Girokonto, zum Beispiel Asylbewerber und Obdachlose. Durch die starke Zunahme der Flüchtlingszahlen dürfte die tatsächliche Zahl noch weitaus höher liegen.

„Basiskonten sollten vor allem Verbrauchern, die wenig Geld haben, den Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr ermöglichen“, sagt Christina Buchmüller, Finanzexpertin vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Einzige Voraussetzung für die Einrichtung des Basiskontos: der Kunde muss sich legal in der EU aufhalten. Nach Eröffnung erhält der Inhaber eine Bankkarte und darf über das Konto Geld überweisen, Geld einzahlen und abheben, Lastschriften und Daueraufträge ausführen sowie Online-Banking nutzen. Überziehen lassen sich Basiskonten nicht, sie funktionieren rein auf Guthabenbasis.

Doch ausgerechnet bei dieser Kontoform verlangen einige Banken höhere Gebühren als für ihre Standard-Girokonten. „Dieser Zweck wird unterlaufen, wenn Verbraucher gerade für Basiskonten mehr zahlen müssen als andere Kunden für vergleichbare Konten“. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb vor gut einem Monat sechs Banken in Deutschland abgemahnt. Die Verbraucherschützer monierten unter anderem, dass Basiskonten teils teurer seien als vergleichbare andere Konten der Banken. Nach ihrer Ansicht verstoßen die Deutsche Bank, die Postbank, die Targobank, die Sparkasse Holstein, die Volksbank Karlsruhe und die BBBank mit Sitz in Karlsruhe damit gegen die gesetzlichen Richtlinien.

Die Institute wurden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, um eine Klage zu vermeiden. Das Handelsblatt hat nun, vier Wochen nach der Aufforderung, erneut mit allen abgemahnten Banken gesprochen. Welche Banken haben reagiert? Und wie begründen die, die nichts ändern, ihre Konditionen?

Seit gut vier Monaten hat jeder EU-Bürger das Recht auf ein Basiskonto. Seitdem können Banken Kunden nicht mehr abweisen, etwa wegen geringer Einkünfte. Die Kreditinstitute sind nämlich verpflichtet, das Konto anzubieten und „die marktüblichen Entgelte“ als Maßstab für die Gebührenhöhe zu wählen. Den Banken gefielen diese Pläne überhaupt nicht. Die Kreditwirtschaft pochte auf mehr Zeit für die Umsetzung. 

Keinen Grund zur Nachbesserung sieht Deutschlands größtes Geldhaus. Das von der Deutschen Bank für das Basiskonto erhobene Entgelt in Höhe von monatlich 8,99 Euro entspreche den Vorgaben des Gesetzgebers, sagte ein Sprecher dem Handelsblatt. Die Gebühren lägen „innerhalb der Bandbreite unserer sonstigen Kontoangebote im Privatkundengeschäft. Für die von der Verbraucherzentrale geforderte Unterlassungserklärung sehen wir keinen Grund.“

Auch die Postbank, eine Tochter der Deutschen Bank, hält die Abmahnung für nicht gerechtfertigt und wird daher die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben. Der Gesetzgeber habe im Zahlungskontengesetz vom sogenannten „Meistbegünstigungsgebot“ für Basiskonten abgesehen, so die Erklärung. Das heiße, dass nicht der Preis für das günstigste Konto einer Bank automatisch für das Basiskonto gesetzt sei. Zudem erkenne der Gesetzgeber an, dass es Banken möglich sein müsse, auch mit Basiskonten Geld zu verdienen, und dass die Betreuung dieser Konten für das führende Institut mit einem höheren Aufwand verbunden ist.

Dieser höhere Aufwand bestehe etwa in aufwändigeren Eröffnungsprozessen und der manuellen Prüfung der Legitimationsdokumente bei Flüchtlingen. Die stark beschränkten Kontokündigungsmöglichkeiten seitens der Postbank selbst im Falle rückständiger Kontoführungsgebühren, das Risiko der Unerreichbarkeit von Kunden, etwa bei Obdachlosen und das erhöhte Risiko des Missbrauchs zur Geldwäsche seien auch Gründe für den höheren Preis. Die Postbank ist der Auffassung, dass diese Aufwendungen das für das Giro-Basiskonto vorgesehene Entgelt von monatlich 5,90 Euro gegenüber 3,90 Euro für das „Postbank Giro plus“ rechtfertigen.

Auch die Targobank, deren Basiskonto 8,95 Euro pro Monat kostet, verteidigt ihre Gebühr: „Die Bepreisung halten wir für angemessen, da der Kunde hiermit ein transparentes Komplettangebot ohne versteckte Zusatzkosten erhält“, so ein Sprecher.


Nur wenige haben etwas geändert

Dabei bleiben nicht nur private Geldhäuser stur. So hält auch die Sparkasse Holstein die Ausgestaltung ihres Basiskontos und dessen Bepreisung weiterhin für angemessen und an den Vorgaben des Gesetzgebers orientiert. In einer Erklärung der Bank heißt es, gemäß Paragraf 38 Ziffer 4 des Zahlungskontengesetzes müssen dem Inhaber eines Basiskontos alle Zahlungsdienste zur Verfügung  gestellt werden, wie sie die Bank den Kunden als Zahlungskonten allgemein angeboten werden. Damit müssen dem Inhaber auch die verschiedenen Zugangswege (online, Selbstbedienungsterminal, Schalter) angeboten werden.

Die Sparkasse Holstein habe „innerhalb der bestehenden Kontoformen diejenige auszuwählen, die diese Leistungen umfasst.“ Das entspreche dem Kontomodell „Holstein Giro-Komfort“ zum Preis von € 8,95. Entsprechend diesem Kontomodell sei das Basiskonto ausgestaltet. Der angebotene Leistungsumfang werde für alle Kunden identisch bepreist, eine Benachteiligung einzelner Kundengruppen erfolge nicht.

Die genossenschaftliche BBBank war unmittelbar nach der Abmahnung ebenfalls noch der Auffassung, dass ihr Preis für das Basiskonto angemessen und marktüblich sei. Gleichwohl prüfte die Bank die Sache rechtlich. Das Ergebnis: bis auf weiteres macht die BBBank keine Unterscheidung mehr zwischen den Gebühren für das Basiskonto und das normale Girokonto. „Damit gelten die Konditionen unseres Gehalts- und Bezügekontos auch für das Basiskonto“, sagt Sandra Krismeyer, Sprecherin der BBBank.

Die Volksbank Karlsruhe hingegen reagierte auf die Abmahnung sofort. Das monatliche Entgelt für ihr Basiskonto senkte sie um zwei Euro auf 5,90 Euro.

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