Berichtssaison an der Börse Wie Anleger eine Bilanz entschlüsseln

Die börsennotierten Unternehmen legen ihre Bilanzen vor. Das kompliziert anmutende Zahlenwerk lässt sich auch von Laien entschlüsseln – und verrät Anlegern mehr über die Geschäfte, als die vielen wohlklingenden Worte drum herum.

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Privatanleger sollten sich nicht entmutigen lassen und einen Blick in die Bilanzen wagen Quelle: dpa, Montage

Es ist Saison: Von den großen Aktiengesellschaften informierte am vergangenen Montag Lkw-Hersteller MAN über seine Bilanz, am Mittwoch stellten sich Metro und Tui auf der Hauptversammlung den Aktionärsfragen zum Konzernabschluss, an diesem Donnerstag informiert die Commerzbank über das abgelaufene Geschäftsjahr, Chipproduzent Infineon lädt seine Aktionäre nach München, in der Schweiz will Lebensmittelriese Nestlé mit seinem Jahresergebnis überzeugen.

Spätestens auf ihrer Hauptversammlung sollten die gedruckten Geschäftsberichte der Konzerne vorliegen. Fondsmanager, Analysten, Beteiligungsgesellschaften sowie kreditgebende Banken lesen sie mit Akribie. Aber die meisten Privatanleger sind entmutigt, wenn sie in den dicken Geschäftsberichten der Unternehmen blättern, in die sie ihr Geld investiert haben. Lesbar und verständlich sind meist noch die Berichte von Vorstand und Aufsichtsrat, die sowohl das vergangene Geschäftsjahr Revue passieren lassen als auch einen Ausblick auf die Geschäftsentwicklung vermitteln wollen. „Der Konzernlagebericht ist vom Tiger zum Bettvorleger geworden“, sagt etwa Ralf Frank, Geschäftsführer der Analystenvereinigung DVFA. „Konzipiert als eine knappe, präzise Zusammenfassung, sind sie heute ganze Romane.“

Aber spätestens beim eigentlichen Zahlenwerk steigen viele Anleger aus. Zu undurchsichtig, kompliziert und finanzmathematisch sind die Aufstellungen, noch dazu gespickt mit Fachtermini.

Die kritischsten Zahlen im Fokus

Den ausführlichen Konzernabschluss zu ignorieren, ist für Anleger jedoch fatal. Denn gerade diese Zahlen und Bilanzposten bieten noch das unbestechlichste Bild vom Zustand eines Unternehmens – und sind zudem die Basis für die Ausschüttungen an die Aktionäre sowie die weitere Kursentwicklung. Die nackten Zahlen eines von Wirtschaftsprüfern testierten Abschlusses sprechen Bände - und folgen strengeren Regeln als die in den Pressemitteilungen und Präsentationen oft kolportierten künstlichen Kennzahlen zweifelhafter Aussagekraft - zu denen wir später noch kommen werden.

Leider ist aber der Informationsaufwand für Anleger größer geworden. Früher, als noch ausschließlich nach den HGB-Regeln bilanziert wurde, hätte für Anleger ein genauer Blick in Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung genügt, um zu wissen, ob das Unternehmen gut wirtschaftet, erinnert sich Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Damit sich heute ein Anleger ein treffendes Bild vom Zustand eines Unternehmens machen kann, muss er gleich vier Bestandteile eines Konzernabschlusses nebeneinander legen: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel“, sagt Rechtsanwalt Tüngler.

Bilanzbegriffe und was sie bedeuten

Anleger müssen jedoch nicht den ganzen Geschäftsbericht durcharbeiten. Oft genügt es schon, sich auf einige wesentliche Zahlen und Rechnungsposten zu konzentrieren. Im Folgenden wird es daher darum gehen, die neuralgischen Punkte eines Konzernabschlusses aufzuspüren und zu erklären, was sich dahinter verbirgt und worauf Anleger besonders achten sollten. Als Beispiel zur Erläuterung dient der Konzernabschluss von ThyssenKrupp. Zum einen, weil das Geschäftsjahr schon am 30. September endet und der Geschäftsbericht für 2013 daher schon vorliegt, zum anderen, weil es in Bilanz des Stahlkonzerns deutliche Bewegungen gab.

Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Zunächst einmal: Jahresabschluss und Bilanz sind nicht dasselbe, auch wenn die Begriffe gern synonym verwendet werden. Bestandteile des Jahresabschlusses, den das Handelsgesetzbuch (HGB) ab 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn vorschreibt, sind mindestens die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz. Hinzu kommen mitunter noch der Lagebericht der Geschäftsführung, eine Kapitalflussrechnung, ein Eigenkapitalspiegel und erläuternde Anhänge.

Nach deutschem Recht müssen Unternehmen einen Jahresabschluss nach den Regeln des HGB erstellen und im Bundesanzeiger veröffentlichen. Der HGB-Jahresabschluss – bei einer Unternehmensgruppe spricht man von einem Konzernabschluss - ist für die Ausschüttungen an die Aktionäre und die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Große Kapitalgesellschaften – also auch alle börsennotierten Unternehmen -  müssen darüber hinaus auch einen Abschluss nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften, den International Financial Reporting Standards (IFRS), vorlegen. In der Regel werden es Anleger mit einem Konzernabschluss nach den IFRS-Regeln zu tun haben.

Laut DSW-Chef Tüngler ist das Lesen von Konzernabschlüssen seit der Einführung der internationalen Bilanzierungsregeln nach IFRS deutlich komplizierter geworden. „Zwar ist das Gesamtbild, das Anleger durch die Geschäftsberichte erhalten insgesamt besser geworden. Gleichzeitig haben aber die Unsicherheiten in Bezug auf Vermögenswerte und Ertragsgrößen durch Bewertungsmethoden nach IFRS nicht unbedingt abgenommen“, sagt Tüngler.

In unserem Ratgeber stellen wir die kritischsten Positionen in den Geschäftsberichten für Aktionäre vor und erklären, worauf Sie in Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Co. achten sollten.

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