Real-Depot vom 28. Mai 2012:
„Nun spekulieren wir auf einen Wieder-Einstieg bei LetsBuyIt im Real-Depot. Bitte bedenken Sie, dass die Analysten (...) ein Kursziel von über 5,00 Euro angesetzt haben.“
Seine Geschichte muss Wagner als Zeuge vor Gericht wiederholen, „bestimmt eine Stunde lang“. Frick habe „keinen Ton“ gesagt, bloß „sein smarter Anwalt“ habe ihn ganz schön auseinandergenommen. Ob er noch mal mit einem Börsenbrief anlegen würde? „Nur, wenn ich ihn selbst gefälscht habe“, sagt er und lupft die Brille.
Frick wurde Ende Februar gemeinsam mit einem Mitangeklagten wegen Marktmanipulation verurteilt. Das Verfahren des dritten Angeklagten wurde gegen Zahlung von 20 000 Euro eingestellt. Der Mann war nur für Technik zuständig. Die beiden anderen Angeklagten aber, sagte Richter Klaus Wiens, „handelten vorsätzlich“. Ihre Werbeschreiben enthielten „unwahre Angaben“. So gab es weder den namentlich genannten Chefredakteur Schindler, noch ein Real-Depot. Um nicht entdeckt zu werden, hatten die Männer Synonyme verwendet. Ihre Mobiltelefone waren auf falsche Namen zugelassen.
Vorwurf des Betruges fallen gelassen
Frick hat der Richter zwei Jahre und sieben Monate aufgebrummt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da Frick Revision eingelegt hat. Für ihn dürfte das Verfahren in Frankfurt ohnehin nicht das letzte gewesen sein. Die Staatsanwälte am Main ermitteln weiter gegen ihn – wegen anderer Börsenbriefe. Eine Stellungnahme dazu gab er nicht ab. Sein Komplize hat ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung bekommen und das Urteil akzeptiert.
Den Vorwurf des Betruges – ungleich gravierender als Marktmanipulation – hat Zmyj-Köbel fallen lassen. Für Betrug müssen der Schaden beim Anleger und der Vermögensvorteil beim Täter deckungsgleich sein. Doch als die Kurse stiegen, haben auch Menschen Aktien verkauft, die mit den Börsenbriefen nichts zu tun hatten. „Wir hätten filtern müssen, welche Aktien von den Tätern verkauft worden sind“, erklärt Zmyj-Köbel. Verkäufe aber laufen oft über ausländische Banken. „Wir hätten uns daran einen Wolf ermittelt“, sagt Zmyj-Köbel. „In Wirtschaftsstrafsachen mit komplexen Sachverhalten ist es schwer, zu einer Verurteilung zu kommen“, hatte er schon im Schlussplädoyer in Frankfurt gesagt, „wenn man sieht, welche Anforderungen die Rechtsprechung stellt, und die sind ja in den vergangenen zehn Jahren massiv gestiegen.“
Anleger können sich nicht darauf verlassen, dass die Justiz ihr Geld schon zurückholen wird.