Börse Ex-Börsenguru Frick vor Gericht

„Make Money“ - den Titel seiner früheren TV-Sendung hat Moderator Markus Frick offenbar vorwiegend auf sich selbst bezogen. Zum zweiten Mal innerhalb von knapp drei Jahren muss sich der 41-Jährige vor Gericht verantworten, weil er Anleger getäuscht haben soll.

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Der Autor, Fernsehmoderator und Herausgeber von Börseninformationsdiensten, Markus Frick, sitzt am 03.03.2011 in Berlin im Landgericht. Zum zweiten Mal innerhalb von knapp drei Jahren muss sich der 41-Jährige jetzt vor Gericht verantworten, weil er Anleger getäuscht haben soll. Quelle: dpa

„Der Mann, der Millionäre macht“ - so nannte sich Markus Frick in seiner Glanzzeit selbst. In Scharen folgten ihm risikofreudige Anleger. Doch nun steht der 41 Jahre alte Ex-Börsenguru ab Donnerstag (24. Oktober) in Frankfurt bereits zum zweiten Mal vor einem Strafgericht. Gemeinsam mit zwei mutmaßlichen Komplizen muss sich der einstige N24-Moderator, der bereits seit Januar in Untersuchungshaft sitzt, wegen des Verdachts der Kursmanipulation und des bandenmäßigen Betrugs verantworten. Dem Sinsheimer drohen als Höchststrafe zehn Jahre Haft.

Die Anklage der Frankfurter Staatsanwälte ist vergleichsweise klein: Rund 30 Geschädigte sollen den Ermittlungen zufolge zusammen rund 625 000 Euro verloren haben, weil sie Fricks Anlagetipps in einem E-Mail-Börsenbrief folgten. Gezielt soll der vermeintliche Experte wertlose Titel empfohlen haben, die seine Hintermänner dann zu weit überhöhten Preisen an die Anleger verkauften. Für seine Dienste habe Frick zwei Millionen Euro erhalten. Von seinen beiden Mitangeklagten im Alter von 43 und 45 Jahren gilt der ältere als Computerexperte den Staatsanwälten nur als Helfer. Beide sind im Gegensatz zu Frick von der Untersuchungshaft verschont.

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Wir haben nur das angeklagt, was wir beweisen können“, sagt Behördensprecherin Doris Möller-Scheu. Die Oberstaatsanwältin will sich daher auch nicht auf Spekulationen einlassen, wie hoch der Gesamtschaden aus dem aktuellen Fall mit Tipps zu drei verschiedenen Aktien sein könnte. In Medienberichten war von fünf Millionen Euro die Rede, im Vergleich zum ersten Prozess gegen Frick vor dem Landgericht Berlin sind das aber scheinbar kleine Fische.

Nach Ermittlungen der Bundesfinanzaufsicht waren rund 20 000 Kleinanleger den Tipps des TV-Börsenexperten gefolgt und hatten Aktien vermeintlich erfolgversprechender Energieunternehmen im Wert von 760 Millionen Euro erworben. Viele erlitten Verluste. Trotz der gigantischen Summen kam Frick im April 2011 wegen Börsenmanipulation mit einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten und stattlichen Geldzahlungen an die Senatskasse davon: 420 000 Euro flossen aus seinem Privatvermögen, gleich 42 Millionen Euro kamen von einer Treuhandgesellschaft, an der Frick Anteile hielt. Betrug konnte ihm damals nicht nachgewiesen werden.

Vor dem Landgericht Berlin hatte der reumütige Börsenbriefautor schwere Fehler bei der Recherche eingeräumt und die Anleger um Verzeihung gebeten. Schon zuvor war es Fricks Anwälten offenbar ziemlich erfolgreich gelungen, mit einzelnen Geschädigten Vergleiche abzuschließen. Die Summe von 4,6 Millionen Euro für 867 Geschädigte wurde damals genannt.

Auch in Zivilprozessen konnten die Juristen Ansprüche abwehren. Doch Andreas Lang, ein Anlegeranwalt aus der Frankfurter Spezial-Kanzlei Nieding und Barth, wittert seine Chance, wenn in der eingelegten Berufung Erkenntnisse aus dem Strafprozess mit herangezogen würden. In der ersten Instanz seien die Interessenkonflikte Fricks, der selbst von den Kursanstiegen erheblich profitiert habe, überhaupt nicht berücksichtigt worden. Und einen Strafrabatt wegen der offensichtlichen Unvorsichtigkeit der Opfer lehnt Lang ab: „Dass Anleger zu leichtgläubig sind, darf nicht strafmildernd zugunsten des Angeklagten bewertet werden.“

Das Berliner Urteil wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, nicht zuletzt weil Frick Wiedergutmachung im Millionenumfang leistete und keine Vorstrafen hatte. Zumindest Letzteres hat sich im aktuellen Fall geändert, der mit einem Tatzeitraum ab Mai 2012 zeitlich nach der Berliner Verurteilung und damit auch innerhalb der Bewährungsfrist liegt. Ob dem gelernten Bäckermeister Frick dieses Mal eine Schädigungsabsicht und damit Betrug nachgewiesen werden kann, muss der Prozess zeigen. Die in derartigen Fällen äußerst erfahrene Staatsanwaltschaft in der Börsenstadt Frankfurt gibt sich selbstbewusst, Fricks Anwälte schweigen zunächst.

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