Börsenaufsicht droht mit Strafen Rüffel für die Ratingagenturen

Die Europäische Börsenaufsicht knöpft sich die Ratingagenturen vor. Bei der Vergabe von Bonitätsnoten sollen sie geschludert haben – obwohl die Ratings die Zukunft eines Landes beeinflussen. Jetzt drohen Strafen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Mit den Auf- und Abstufungen der Bonitätsnoten eines Landes sollen nicht nur Führungsmitglieder beauftragt gewesen sein, hat die ESMA herausgefunden. Jetzt drohen den Ratingagenturen strafen. Quelle: AFP

London Nach einem Rüffel der Europäischen Börsenaufsicht ESMA droht den Ratingagenturen eine Strafe wegen Mängeln bei der Veröffentlichung der Bonitätsnoten für Staaten. „Sie sollten ihr Verfahren beschleunigen und sicherstellen, dass sie ihr Haus in Ordnung bringen“, mahnte ESMA-Chef Steven Maijoor am Montag. Konkret wirft er den Platzhirschen Moody's, S&P und Fitch vor, Rating-Änderungen schleppend zu veröffentlichen und zugleich mit laschen internen Kontrollen Informationslecks zu begünstigen.

Die EU hat in den vergangenen drei Jahren in mehreren Gesetzesinitiativen eine engere Überwachung der mächtigen Ratingagenturen auf den Weg gebracht. Diese beeinflussen mit der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Staaten die Kosten, die Länder für frisches Geld am Kapitalmarkt zahlen müssen. Gerüchte und Schwankungen an den Märkten in der Zeit vor der Veröffentlichung von Ratings hatten die Aufsicht auf den Plan gerufen. Die Behörde fand nun heraus, dass die Agenturen teils mehr als fünf Tage verstreichen ließen, bevor sie eine Rating-Entscheidung kommunizierten. In einem Fall dauerte es zwei Wochen. Dabei gilt für die Agenturen die Regel, die Entscheidung „zeitnah“ zu veröffentlichen und zuvor eine Karenzzeit von mindestens 24 Stunden einzuhalten, um den betroffenen Staaten intern die Möglichkeit zum Hinweis auf Fehler zu geben.

Wie die ESMA herausfand, nehmen es die Agenturen auch beim Personal nicht immer so genau: In Einzelfällen wurden rangniedrige oder neue Mitarbeiter mit Führungsaufgaben im Rating-Prozess betraut. All diese Mängel könnten die „Qualität, Unabhängigkeit und Integrität“ der gesamten Bonitätsbewertung von Staaten beeinträchtigen, rügte der ESMA-Chef. Die Ratings selbst hinterfragte die Behörde indes nicht. Die Agenturen müssen nun Pläne vorlegen, um die Mängel abzustellen. Obwohl die ESMA in dem dritten Aufsichtsbericht nicht darüber entschieden hat, ob Regeln verletzt wurden, wird ein Vorgehen wegen früherer Versäumnisse der Agenturen nicht ausgeschlossen. Nach den ab Januar 2014 geltenden Regularien dürfen die Agenturen Änderungen bei Ratings nur nach einem festen Veröffentlichungskalender kommunizieren.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%