Börsenhandel

Revolution im Freiverkehr

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Mehr Transparenz im Freiverkehr

Seit 3. Juli ist nämlich die neue Markmissbrauchsverordnung („Market Abuse Regulation“, MAR) der Europäischen Union direkt anwendbar. Ziel der MAR: Sie soll das seit der Finanzkrise gesteigerte Bedürfnis nach Marktintegrität, Investorenschutz und der europaweiten Harmonisierung des Kapitalmarktrechts erfüllen. Und das bedeutet für den Freiverkehrshandel nicht weniger als eine Revolution.

Bisher war es so: Da jede Börse die Regeln für ihren Freiverkehr im Wesentlichen festlegte, erfolgte auch die entsprechende Überwachung durch die Börsen selbst. Die Teilnahme am Freiverkehr ist grundsätzlich einfacher, schneller und mit geringeren Kosten verbunden, als in den strenger regulierten Handelssegmenten.

Die MAR wird nun die bis jetzt bestehenden nationalen Regulierungen zu Insiderhandel und Marktmissbrauch ersetzen. Sie wird nicht nur Banken und Handelsplätze betreffen, sondern auch zahlreiche Emittenten, deren Finanzinstrumente an einer europäischen Börse oder einem sonstigen multilateralen Handelssystem (MTF) notieren. Die deutschen Freiverkehrssegmente (z.B. in Frankfurt, München oder Stuttgart) gelten als MTF.

Die aus der MAR resultierenden Hauptpflichten für börsennotierte Emittenten betreffen die Veröffentlichung von Ad-hoc Miteilungen über kursbeeinflussende Informationen, die Pflicht zur Führung von Insiderlisten sowie die Meldung der Eigengeschäfte von Führungskräften (sogenannte Managers‘ Transactions).

Damit gelten entsprechende Pflichten für Emittenten im Freiverkehr genauso, wie sie im Regulierten Markt schon länger galten. Lediglich in den privatrechtlichen Regelwerken der Börsen für die sogenannten Qualitätssegmente (wie den Entry Standard) gab es bereits eine Pflicht zur Veröffentlichung von kursbeeinflussenden Ereignissen, die sogenannte Quasi-Ad-hoc-Pflicht.

Im Ergebnis macht es jedoch einen großen Unterschied, ob die Überwachung entsprechender Pflichten durch eine Börse erfolgt oder aber ob eine Aufsichtsbehörde, wie die BaFin für die Überwachung gesetzlich zuständig ist.

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