Börsenmanipulation Hochfrequenzhändler muss Strafe zahlen

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Noch ist Hochfrequenzhandel nicht strafbar

Die schwärzesten Börsentage aller Zeiten
Farbenprächtig blühende Tulpen im Erholungspark Britzer Garten in Berlin Quelle: dpa/dpaweb
Strände Neukaledoniens - hier «Kuto Bay» Quelle: dpa-tmn
Broker stehen am 25. Oktober 1929 in der New Yorker Boerse waehrend des Boersenkrachs, der die Weltwirtschaftskrise einleitete ('Schwarzer Freitag'). Quelle: AP
Blick auf das leere Autobahnkreuz Duisburg-Kaiserberg. Wegen der Ölkrise wurde am 02.12.1973 zum zweiten Mal ein sonntägliches Fahrverbot verhängt Quelle: dpa
Hektisches Treiben in der Aktienbörse in Frankfurt (Hessen) Quelle: dpa
United Airlines planes arrive at Denver International Airport in Denver Quelle: REUTERS
 Boris Jelzin, links, neben Alexander Korschakow Quelle: AP

Zwar hat der Bundestag im Februar das "Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel" verabschiedet. Das Hochfrequenzhandelsgesetz ist am 15. Mai 2013 in Kraft getreten. Hochfrequenzhändler unterliegen künftig einer Erlaubnispflicht. Für das Stellen eines Antrags ist aber noch eine Übergangsfrist bis zum 14. November 2013 vorgesehen, Ausländer haben länger Zeit. Noch also macht sich trotz Gesetz kein Handelsteilnehmer strafbar, wenn er weiterhin Hochfrequenzhandel in Deutschland betreibt. 

Viel wichtiger jedoch: Aufseher werden auch mit dem neuen Gesetz nicht hinterher kommen. Allein über die Eurex etwa generieren Trader pro Minute bis zu 300 000 Datensätze. Will die Aufsicht Missstände nachverfolgen, kann sie sich gleich einen Tieflader mit Ausdrucken von Handelsdaten kommen lassen und diese jahrelang auswerten.

Die Strafe gegen Coscia ist damit nicht mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Blitzhändler werden Anleger wohl weiter gnadenlos austricksen können.

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