Zwar hat der Bundestag im Februar das "Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel" verabschiedet. Das Hochfrequenzhandelsgesetz ist am 15. Mai 2013 in Kraft getreten. Hochfrequenzhändler unterliegen künftig einer Erlaubnispflicht. Für das Stellen eines Antrags ist aber noch eine Übergangsfrist bis zum 14. November 2013 vorgesehen, Ausländer haben länger Zeit. Noch also macht sich trotz Gesetz kein Handelsteilnehmer strafbar, wenn er weiterhin Hochfrequenzhandel in Deutschland betreibt.
Viel wichtiger jedoch: Aufseher werden auch mit dem neuen Gesetz nicht hinterher kommen. Allein über die Eurex etwa generieren Trader pro Minute bis zu 300 000 Datensätze. Will die Aufsicht Missstände nachverfolgen, kann sie sich gleich einen Tieflader mit Ausdrucken von Handelsdaten kommen lassen und diese jahrelang auswerten.
Die Strafe gegen Coscia ist damit nicht mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Blitzhändler werden Anleger wohl weiter gnadenlos austricksen können.