Deutsche Börse Börsenaufsicht zweifelt wohl Kengeters Tragfähigkeit an

Die Börsenaufsichtsbehörde in Wiesbaden will Börsenchef Carsten Kengeter sowie die Deutsche Börse anhören – schon bald könnte die Aufsicht ihn abberufen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Carsten-Kengeter Quelle: REUTERS

Die Börsenaufsicht im hessischen Wirtschaftsministerium hat Macht – denn sie hat der Deutschen Börse die Erlaubnis erteilt, öffentlich-rechtliche Börsen zu betreiben. Damit spielt sie eine Schlüsselrolle und beaufsichtigt den Dax-Konzern, immerhin ist die Börse eines der größten und wichtigsten Unternehmen in Deutschland. Sie kann und darf nicht schalten und walten, wie sie mag - und vor allem ihr Chef muss über jeden Zweifel erhaben sein. Allein: Kengeter ist es nicht mehr.

Wie die WirtschaftsWoche kürzlich berichtet hat, prüfen die Aufseher, ob CEO Kengeter noch als zuverlässig eingestuft werden kann. Immerhin wirft die Staatsanwaltschaft Frankfurt ihm in einem Brief an die Börse Insiderhandel und Marktmanipulation vor.

Nun zweifeln die Aufseher offenbar daran, dass Kengeter noch der Richtige ist, ein Unternehmen mit einem öffentlich-rechtlichen Kern zu führen. Denn: Die Börsenaufsicht werde "auf der Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsergebnisse und eigener Sachverhaltsfeststellungen die Deutsche Börse AG und die betroffenen Personen anhören und anschließend eine Entscheidung treffen", so ein Sprecher der Börsenaufsicht. Die Chance auf rechtliches Gehör ergibt sich aus § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz. Dort steht: "Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern." Würde die Aufsicht also keinen solchen Verwaltungsakt - nämlich Kengeters Abberufung - in Erwägung ziehen, müsste sie ihn also auch gar nicht erst anhören. Eine Anhörung komme, heißt es in der Aufsicht "immer dann in Betracht, wenn hier Erkenntnisse vorliegen, die zumindest Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen und zu einer Anordnung der Abberufung führen könnten". Die Börse wollte mit Verweis auf das laufende Verfahren keinen Kommentar abgeben.

Die BaFin könnte die Stimmrechte der Börse an Töchtern entziehen

Natürlich aber soll Kengeter noch die Gelegenheit bekommen, "sowohl zu den Gründen Stellung zu nehmen, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen als auch darzulegen, weshalb er dennoch Gewähr bietet, sich künftig rechtstreu zu verhalten", heißt es bei der Aufsicht. Übersetzt bedeutet das, dass Kengeter sehr wohl noch Entlastendes vortragen könnte. So oder so entscheiden die Aufseher jedenfalls erst am Ende - also nach der Anhörung - darüber, ob Kengeter bleiben darf oder nicht. Die Aufsicht drückt das so aus: "Wie die Deutsche Börse AG am 18. Juli 2017 mitgeteilt hat, liegt ihr ein Anhörungsschreiben der Staatsanwaltschaft Frankfurt vor. Wir halten es für notwendig, das Ergebnis dieser Anhörung abzuwarten und in die Zuverlässigkeitsprüfung miteinzubeziehen", sagte ein Sprecher der Behörde der WirtschaftsWoche. Das kann noch dauern: Nach Informationen der Redaktion hat die Börse gerade eine Fristverlängerung bis Mitte September bekommen, um auf das Schreiben der Staatsanwaltschaft zu reagieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt wirft Kengeter in dem Schreiben Insiderhandel und Marktmanipulation vor. Beide Ermittlungsansätze sind dem Sprecher zufolge "berufs- bzw. gewerbebezogen, das heißt, sie stehen in einem direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vorstand der Deutsche Börse". Sie seien damit für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Mitglieder des Vorstands der Deutsche Börse von großer Bedeutung.

Die Aufsicht BaFin hat unterdessen auf die Aussage die Börsenaufsicht im hessischen Wirtschaftsministerium reagiert und will sich der Vorgehensweise der Kollegen dort anschließen. ”Da der von beiden Behörden zu beurteilende Sachverhalt derselbe ist, hält die BaFin die Durchführung dieser Prüfungen in koordinierter Vorgehensweise für geboten. Sie schließt sich daher der Vorgehensweise des hessischen Wirtschaftsministeriums an”, teilte die BaFin mit. Sie teile die Einschätzung der Wiesbadener, dass eine Überprüfung der Zuverlässigkeit vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt erforderlich sei. Die BaFin beaufsichtigt Töchter der Deutschen Börse Gruppe wie die Derivatebörse Eurex oder Clearstream. Sie kann der Börse die Stimmrechte an deren Töchtern entziehen und auch Kengeter so schwächen.

Doch es ist schwer denkbar, dass es in der Praxis zu einer Abberufung kommt. Die Aufsicht in Wiesbaden hat zwar bislang noch keine Erfahrung mit einem renitenten Börsenchef gemacht, der trotz massiver Vorwürfe gegen ihn so sehr an seinem Stuhl klebt. Doch die Kollegen der BaFin könnten den Wiesbadenern wohl einen Tipp geben, wie man solche Probleme löst: Normalerweise macht die Aufsicht dann einen Termin mit dem Aufsichtsratschef des Unternehmens. Nach diesem Gespräch ist eine formale Abberufung meist nicht mehr nötig. Der Betroffene geht dann meist von allein oder wird gegangen - und kommt so auch seinem Quasi-Berufsverbot zuvor.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%