Deutsche Börse Gnadenfrist für Kengeter vor der Hauptversammlung

Börsenchef Carsten Kengeter steht eine unterkühlte Hauptversammlung bevor, aber keine, auf der es zum großen Knall kommen wird.

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Deutsche Börse-Chef Karsten Kengeter. Quelle: Bloomberg

Der Kurs der Börsenaktie notiert heute so hoch wie zuletzt vor neun Jahren und hat auch seit Kengeters Amtsantritt 2015 deutlich zugelegt. Hier gibt es also nichts zu meckern.
Trotzdem bestehen wichtige Konflikte zwischen Aktionären und Management zu zwei Fragen: Erstens, ob die Chefs die Risiken der gescheiterten Fusion mit der Londoner Börse vor allem nach dem britischen Brexit-Votum nicht besser im Auge hätten behalten können. Und zweitens, welche Konsequenzen die Ermittlungen gegen CEO Kengeter wegen möglicher Insidergeschäfte im Vorfeld der Fusion haben müssen.


Für die erste Frage aber kommt die Hauptversammlung am Mittwoch zu spät. Und für die zweite zu früh. Das Management wird sich daher wohl einen Rüffel der Aktionäre wegen der genannten Probleme abholen, mehr aber auch nicht.

Die geplatzte Fusion kann Kengeter wohl nicht mehr wirklich gefährlich werden. Was die Vorwürfe des Insiderhandels betrifft, müssen Investoren die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten.

Die Tatsache, dass der Abgang der Briten aus der Eurozone nicht nur für die Börse überraschend kam, sondern auch Politiker und Medien kalt erwischte, verschafft der Börsenspitze eine gewisse Entlastung. Keiner der Top-Investoren möchte Vorstand und Aufsichtsrat hieraus einen Strick drehen. Hierzu sind die Argumente bereits ausgetauscht, die Hauptversammlung wird wohl keine neuen Erkenntnisse liefern können.

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Anklage wäre rote Linie

Viel entscheidender für Kengeters berufliche Zukunft wird das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sein. Solange kein Gerichtsurteil dazu vorliegt, gilt die Unschuldsvermutung. Das akzeptieren auch die Investoren. Käme es aber zur Anklage, wird die Lage nicht mehr so ruhig bleiben. Wichtige Eigentümer haben klargestellt, dass aus ihrer Sicht in einem solchen Fall die rote Linie überschritten wäre.

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