Digitale Geldanlage „Crowdinvesting wirkt wie eine Ersatzdroge“

Immobilien-Finanzierer setzen auf Crowdinvesting zur Geldbeschaffung. Ein Gutachter fordert die Abschaffung von Sonderregelungen für solche Plattformen. Auch bei digitalen Vermögensberatern sieht er Verbesserungsbedarf.

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Das Angebot von Crowdinvestments wächst stetig. Quelle: imago stock&peopleimago

Herr Prof. Oehler, Sie haben für das Bundesjustizministerium ein Gutachten zur digitalen Geldanlage in Deutschland erstellt. Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf?
Das Spektrum an digitalen Geldanlageangeboten ist in Deutschland sehr breit. Die wichtigsten Bereiche sind Robo-Advisors, Crowdinvesting-Plattformen, Crowdlending und Social Trading-Portale. Die größten Probleme sehe ich beim Crowdinvesting. Die Anbieter verkaufen das gerne als ultimative Anlagestrategie. Aus meiner Sicht wirkt es aber eher als „Ersatzdroge“ für die früheren offenen Immobilien-Fonds. Wegen der heute strengeren Regulierung sind solche Fonds für die Anbieter nicht mehr attraktiv. Insbesondere Initiatoren von Immobilienprojekten weichen deshalb zunehmend auf das Crowdinvesting aus.

Was genau ist dabei das Problem?
Meist laufen die Finanzierungen über Nachrangdarlehen oder partiarische Darlehen. Es ist fatal, dass das Kleinanlegerschutzgesetz ausgerechnet für diese Anlageformen Ausnahmeregelungen bei der Prospektpflicht geschaffen hat. Die Anleger gehen damit ein hohes Risiko ein und können das oft gar nicht erkennen. Falls der Emittent insolvent wird, müssen sich die Anleger mit ihren Ansprüchen hinter allen anderen Gläubigern anstellen. Die Chancen, Geld zurückzubekommen, sind dann sehr gering. Nach dem Fall „Prokon“ hat man die nahe verwandten Genussrechte etwas mehr reguliert, aber das Ausweichprodukt erst hoffähig gemacht.

Die Ausnahmen wurden geschaffen, um die Start-up-Finanzierung zu fördern. Wie lässt sich das mit dem Anlegerschutz vereinbaren?
Bei solchen Finanzierungsformen handelt es sich um klassisches Risikokapital, allerdings zu den schlechteren Bedingungen der Fremdfinanzierung. Die professionellen Venture Capital-Geber wissen, dass sie das Risiko eines Totalverlusts eingehen und sie verfügen über die nötige Expertise, um die Chancen neuer Geschäftsideen zu bewerten. Für die typischen Kleinanleger ist diese Anlageform meist nicht geeignet. Mit Spielgeld können sie sich daran versuchen, aber Vermögen, das sie für die Altersvorsorge brauchen, sollten sie so nicht investieren.

Was müsste beim Crowdinvesting verändert werden, um Anleger zu schützen?
Für das Crowdinvesting sollten die gleichen Regeln gelten wir für andere Finanzinstrumente. Wie sollen denn Anleger verstehen, dass so verschieden reguliert wird? Insbesondere die Ausnahmen für Nachrangdarlehen und partiarische Darlehen sollten umgehend aufgehoben werden. Noch dazu müssten die Crowdfunding-Plattformen unter die Aufsicht der Bafin gestellt werden. Sie nur von der Gewerbeaufsicht kontrollieren zu lassen, wird ihrer Bedeutung nicht gerecht. Sie sammeln die Anlegergelder zwar nicht zu eigenen Zwecken ein, aber ihre Rolle ist mit der eines Anlageberaters durchaus vergleichbar. Die heutige Regulierung ist zudem wettbewerbsverzerrend.

Die Bundesregierung denkt darüber nach, das Begeben von Aktien und Anleihen in Crowdinvesting-Projekten zu erleichtern. Wäre das sinnvoll?
Diese Finanzinstrumente sind für den Anleger jedenfalls deutlich transparenter als Nachrangdarlehen. Ich rate aber von Sonderregeln ab. Wenn Aktien und Anleihen bis zu einem Volumen von einer Millionen Euro von der Prospektpflicht ausgenommen werden sollen, dann müsste das grundsätzlich gelten – und nicht nur, wenn das Geld zur Finanzierung von Crowd-Projekten dient. Nur mithilfe von einheitlichen Regelungen kann der graue Kapitalmarkt ausgetrocknet und eine bestmögliche Vergleichbarkeit für Anleger geschaffen werden.

Aktien könnten bis zu einem Volumen von einer Million Euro womöglich bald ohne Anlageprospekt begeben werden. Ist das eine Gefahr für Anleger?
Ein Prospekt dient vor allem dem kollektiven Verbraucherschutz der Aufsicht oder im Streitfall vor Gericht. Bislang gibt es aber wenig Beispiele, in denen Klagen umfangreich Erfolg hatten. Für den einzelnen Verbraucher sind zwei- bis dreiseitige Produktinformationsblätter (PIBs) viel wertvoller. Darin muss für den Laien verständlich dargestellt werden, worum es bei dem Anlageprodukt geht und was das Produkt mit seinem Vermögen anstellt. Wichtig wäre dafür ein konkretes Muster für Aufbau und Text, damit die Angebote tatsächlich vergleichbar sind und keine bloßen Leerformeln enthalten. Außerdem sollte es ein webbasiertes zentrales PIB-Register geben, das am besten bei der BaFin anzusiedeln wäre, damit alle PIBs einfach und unabhängig aufgefunden werden können.

Um Anleger vor allzu großen Verlusten zu bewahren, wurden im Kleinanlegerschutzgesetz Investitionsgrenzen eingeführt: Der Einzelne darf nur maximal 1000 in ein Projekt investieren und nach einer finanziellen Selbstauskunft 10.000 Euro. Hilft das?
Letztlich ist das nur ein Freibrief für die Projektanbieter und Plattformbetreiber, die sich auf diese Weise aus der Verantwortung ziehen können. Richtig wäre es, wenn sie die Geeignetheit der Angebote für die Kunden individuell prüfen müssten. Dann könnte man auch auf die starren Grenzen verzichten.


„Kontrolle der Bafin ist entscheidend“

Große Skandale gab es im Crowdinvesting bisher nicht. Werten Sie die Plattformen als seriös?
Bisher zielen die Geschäftsmodelle darauf ab, dauerhaft am Markt zu bleiben und nicht kurzfristig Gewinne auf Kosten der Anleger zu erzielen. Mit einer strengeren Regulierung sollte dafür gesorgt werden, dass das auch so bleibt. Die bisherigen Millionen-Ausfälle sind damit zu erklären, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit insbesondere bei Start-up-Projekten schlicht höher ist als bei der Finanzierung etablierter Unternehmen. Eine umfassende Untersuchung für den deutschen Markt steht aber noch aus.

Viel mehr Geld als in Crowdinvesting-Plattformen ist bisher schon in digitale Vermögensverwalter, in Robo-Advisors geflossen. Hier gibt es einen Trend weg von der Regulierung als Anlagevermittler hin zur Regulierung als Vermögensverwalter. Begrüßen Sie das?
Bei der Beschreibung dieses Trends muss ich ein bisschen widersprechen. Bei einigen Robo-Advisors entspricht die Lizenz aktuell wohl nicht ihrem tatsächlichen Handeln. So werden sie zwar als Anlagevermittler reguliert, agieren in der Praxis aber wie Anlageberater. Um dieses Missverhältnis aufzulösen und möglichen Strafen der Finanzaufsicht zu entgehen, wechseln einige Anbieter inzwischen zur Lizenz für Vermögenverwalter.

Und damit fallen sie unter die Kontrolle der Bafin.
Das ist aus meiner Sicht das Entscheidende. Anlageberater und Vermögensverwalter werden von der Bafin kontrolliert, während für Anlagevermittler die Gewerbeaufsicht zuständig ist. Meiner Meinung nach verfügt die Bafin über deutlich bessere Kenntnisse zu Anlageprodukten und kann Probleme eher erkennen. Allerdings dürfte der Unterschied zwischen diesen beiden Typen der Robo-Advisors den meisten Kunden nicht bewusst sein.

Beim Anlagevermittler trägt der Kunde selbst die Verantwortung, welche Portfolio-Zusammensetzung er wählt. Anlageberater oder Vermögensverwalter dagegen müssen die Geeignetheit für den Kunden prüfen. Zudem kann der Verwalter das Portfolio im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien jederzeit ohne Rückfrage beim Anleger anpassen.
Eine echte Geeignetheitsprüfung wäre wünschenswert. Um wirklich beurteilen zu können, welches Anlageprodukt zum Kunden passt, stellen die Anbieter während des Online-Anmeldeprozesses bisher noch zu wenige und nur sehr allgemeine Fragen. Die individuelle Lebenssituation können sie damit noch gar nicht erfassen. Seriöse Anbieter behaupten dies auch nicht. Auch die Bestimmung des Risikotyps taugt meist nichts, wer kann schon aus dem Stehgreif beantworten, bei welchem zwischenzeitlichen Verlust er sich noch wohl fühlt und dies immer so ist? Dieses Problem betrifft letztlich aber nicht nur Online-Plattformen, sondern ebenso Berater und Vermittler in der Offline-Welt. Man kann von den jungen Anbietern nichts erwarten, was die etablierte Branche seit Jahrzehnten nicht schafft.

Herr Prof. Oehler, vielen Dank für das Interview.

Zur Person:
Prof. Dr. Andreas Oehler leitet den Lehrstuhl für Finanzwirtschaft an der Universität Bamberg und ist Direktor der Forschungsstelle Verbraucherfinanzen und Verbraucherbildung. Zudem ist er Mitglied im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören Finanzmärkte, empirische unf experimentelle Finanzmarktforschung, Kreditrisikomanagement und Rating, Finanzintermediäre (Banken, Versicherungen, Fonds etc.), Behavioral Finance, Altersvorsorge, Anleger- und Verbraucherschutz, Verbraucherfinanzen und Verbraucherbildung.

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