Bild: dpaSibylle Kessal-Wulff
Sibylle Kessal-Wulff, 53, war lange am Bundesgerichtshof und ist seit 2011 Verfassungsrichterin. Einst von einer grünen Ministerin befördert, ist sie doch Unions-Kandidatin.
Bild: dpaMonika Hermanns
Monika Hermanns, 53, kam 2010 auf Vorschlag der SPD ans Gericht und war vorher sechs Jahre am Bundesgerichtshof. Sie befasst sich besonders mit Steuerrecht.
Bild: dpaMichael Gerhardt
Michael Gerhardt, 64, kam 2003 vom Bundesverwaltungsgericht ans Verfassungsgericht in Karlsruhe. Er gilt als liberal und kümmert sich sonst meist um Wahlrecht und Asylrecht.
Bild: dpaPeter Huber
Peter Huber, 53, ist Professor und Ex-CDU-Innenminister von Thüringen. Er war im Verein "Mehr Demokratie" engagiert, der jetzt gegen den ESM klagt. Huber wird das Urteil entwerfen.
Bild: dpaAndreas Voßkuhle
Andreas Voßkuhle, 48, ist Gerichtspräsident und kam 2008 auf Vorschlag der Sozialdemokraten. Der Freiburger Verwaltungsrechtler hat auch als Vorsitzender nur eine Stimme.
Bild: dpaGertrude Lübbe-Wolff
Gertrude Lübbe-Wolff, 59, ist Professorin und leitete einst ein Wasserschutzamt. Sie wurde 2002 auf Vorschlag der SPD berufen und ist das dienstälteste Mitglied im Senat.
Bild: dpaHerbert Landau
Herbert Landau, 64, war Bäcker, Sozialarbeiter und Staatssekretär. Er kam 2005 auf Wunsch des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch in den Senat des Verfassungsgerichtes.
Bild: dpaPeter Müller
Peter Müller, 56, arbeitete nur vier Jahre als Richter, bevor er sich der Politik verschrieb. Er war zwölf Jahre CDU-Ministerpräsident des Saarlands und ist seit dem Jahr 2011 in Karlsruhe.
Sibylle Kessal-Wulff
Sibylle Kessal-Wulff, 53, war lange am Bundesgerichtshof und ist seit 2011 Verfassungsrichterin. Einst von einer grünen Ministerin befördert, ist sie doch Unions-Kandidatin.
Die falsche Angst der Anleger
Worin bestehen echte Alternativen? Wie hier schon vielfach beschrieben, bis auf Weiteres in Aktien, Gold und Silber, in einer selbst genutzten Immobilie und in Geld auf der hohen Kante bis zur gesetzlich geschützten Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Person. Wenn da nicht immer wieder die Kursschwankungen wären, die vor allem deutschen Anlegern Unsicherheit suggerieren, ja sogar Angst und Schrecken einjagen. Zu Recht? Es kommt auf das Kursniveau an.
Hier spielt die Psychologie eine große Rolle: Nach steilem Kursanstieg sehen viele Anleger einfach nur den Erfolg einer Aktie und sind deshalb versucht, an diesem Erfolg teilzuhaben. Dann blenden sie die Möglichkeit eines Kursrückschlags einfach aus und kaufen. Dagegen bekommen es solche Anleger mit der Angst zu tun, wenn sie den Kurs derselben Aktie nach deren Kurssturz betrachten. Dann sind sie kaum geneigt, diese zu kaufen, denn ihr Kurs könnte ja weiter fallen.
Programmierte Unruhe an den Börsen
Kursschwankungen sind nicht das einzige Phänomen, das sicherheitsbewusste Anleger abschreckt. Auch Spekulationsblasen verderben ihnen den Appetit auf alles, was irgendwann einmal ganz oben stand und danach zu Boden fiel. Wie die Telekom-Aktie oder – noch viel schlimmer – zuletzt Aktien von Solarworld und weiteren ehemaligen Subventionsprofiteuren aus der staatlich geförderten Sonnenindustrie. Darüber verdrängen und vergessen Anleger allzu leicht, dass es massenweise Aktien gibt, deren Dividendenrendite weit über der mickrigen Verzinsung gängiger Anleihen liegt, wie etwa Eon und RWE aus dem Dax.
Schon die nächsten gravierenden Kursschwankungen könnten darauf zurückzuführen sein, dass der Staat mit der Finanzbranche zu Lasten der Sparer kungelt. Und zwar mittelbar so: Wie erwähnt, schwelt die Finanzkrise weiter. Es muss also um nahezu jeden Preis gelingen, das Bankenproblem in den Griff zu bekommen. Dazu hat sich vor kurzem EZB-Chef Mario Draghi unmissverständlich wie folgt in der „Zeit“ geäußert: „Zum Schutz der Staatsfinanzen bedarf es eines geordneten Verfahrens für die Abwicklung von Banken.“
Klar, dass eine solche Aufgabe – und damit die Bankenaufsicht - der EZB zufallen soll. In diesem Fall ist allerdings ein Interessenkonflikt so gut wie programmiert: Angenommen, mehrere von Europas systemrelevanten maroden Banken geraten zu einer Zeit, während der die Inflationsrate steigt und eine Lockerung der Geldpolitik zwecks Erhaltung der Geldwertstabilität nicht opportun erscheint, in eine bedrohliche Schieflage.
Ist dann die EZB in ihrer Funktion als Stabilitätswächter gefordert, die Geldschleusen geschlossen zu halten, oder soll sie darauf verzichten und in ihrer Aufsichtsfunktion die Banken mittels Schleusenöffnung retten, um einen Zusammenbruch des Bankensystems zu verhindern? Der Streit darüber wird uns noch eine ganze Weile begleiten und für Unruhe an den Börsen sorgen.
- Seite 1: Kungelei zu Lasten der Sparer
- Seite 2: Die falsche Angst der Anleger

























- als Spam melden
- antworten
Alle Kommentare lesen13.09.2012, 09:14 UhrAnonymer Benutzer:VerkauftundBelogen
..und die nette "Poltik-Drohne" vom BVG, oben im Bild, dürft im Senat nicht das einzige "unabhängige, trojanische Politikpferdchen" im BVG-Senat sein. Die Gewaltenteilung ist am A. und wir Bürgen sollten endlich aufwachen und erkennen, daß sich die "Abnick-Mafia" überall an entscheidenden Schaltstellen breitgemacht hat. Mit Unabhängigkeit und Demokratie hat das nicht zu tun. Bei AH Anno 1933 ging es in der Politik genauso frei zu, wie in nun zu geht. Das ist meine Ansicht, auch wenn damals noch Gewalt und Verfolgung hinzu kamen. Doch das wird die Zeit wohl auch nocht mit sich bringen...