Geldanlage Belegschaftsaktien bieten neue Chancen im Zinstief

Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenskapital ist eine klassische Forderung zur Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft. Nun wagen CDU-Politiker einen neuen Vorstoß zum Investivlohn. Ein Gastbeitrag.

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Börsenkurs Quelle: dpa

Die große Koalition unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich zum Ziel gesetzt, die Beteiligung von Mitarbeitern am Kapital und Gewinn ihres Unternehmens künftig mehr als bisher zu fördern. Mit gesetzlichen Anreizen sollte der Investivlohn aus seinem Nischendasein geholt werden. Schließlich beteiligten nur wenige große Aktiengesellschaften und eine kleine Truppe sozial engagierter Pionier-Unternehmer ihre Arbeitnehmer direkt am Kapital: Von knapp drei Millionen umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen tun dies gerade mal 3600. Das war indes zu Zeiten der ersten großen Koalition von Bundeskanzlerin Angela Merkel (2005 bis 2009). Seither hat sich nicht viel getan. Dabei hatte der Vater des deutschen Wirtschaftswunders Ludwig Erhard schon vor mehr als einem halben Jahrhundert die Beteiligung der Beschäftigten am Produktivvermögen einführen wollen - um den Gegensatz von Arbeit und Kapital abzubauen und die Bürger stärker an der Marktwirtschaft teilhaben zu lassen. Nun starten einige junge CDU-Politiker einen erneuten Versuch zugunsten von Belegschaftsaktien. Hier ein Gastbeitrag des Bundestagsabgeordneten Martin Pätzold und des Jungunternehmers Alexander Bode.

Zu den Gastautoren

Die Niedrigzinspolitik bringt die Anbieter klassischer Altersvorsorgeprodukte in enorme Schwierigkeiten. In Zeiten, in denen festverzinsliche Wertpapiere und Spareinlagen nicht mehr als verlässliche Altersvorsorge bewertet werden können, bietet die Aktie eine attraktive Ergänzung. Nach Berechnungen des Deutschen Aktieninstituts konnten Aktionäre über die vergangenen 30 Jahre im Durchschnitt mehr als sechs Prozent Rendite erzielen. Eine besondere Bedeutung könnte in diesem Zusammenhang der Belegschaftsaktie zukommen, die viele Vorteile auf sich vereinigt, wenngleich sie angesichts bestehender Probleme nicht als Allheilmittel gesehen werden kann.

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Vor diesem Hintergrund liegt es nun am Gesetzgeber, die Rahmenbedingungen für die Belegschaftsaktie moderat zu verbessern. Ein wichtiger Schritt wäre eine Ausweitung des Steuerfreibetrags von derzeit 360 Euro auf 1000 Euro. Unsere österreichischen Nachbarn verschonen sogar 1500 Euro von der Steuer, Großbritannien ist noch großzügiger und gewährt seinen Bürgern 3500 Pfund.

Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland

Für viele Bürger stellt die Belegschaftsaktie einen attraktiven Einstieg in den Aktienmarkt dar. Aktienkurse entwickeln sich nicht nur entsprechend der wirtschaftlichen Lage. Sie dienen gleichermaßen dazu, Inflationseffekte vorauszudeuten. Trotz zahlreicher Vorteile lässt sich in den vergangenen 15 Jahren ein starker Rückgang der Belegschaftsaktie beobachten. Die Zahl der Belegschaftsaktionäre in Deutschland liegt mit rund 800.000 Bürgern deutlich hinter denen Frankreichs oder Großbritanniens. Dabei fordert die Europäische Union seit längerem, dass die Mitarbeiterbeteiligung in Form von Aktien deutlich attraktiver werden sollte – und nicht nur für Vorstandsmitglieder und leitende Manager gedacht ist.

Die Chancen für Mitarbeiter und Arbeitgeber, die sich aus einer Beteiligung ergeben, liegen auf der Hand. Unternehmen und Mitarbeiter entwickeln ein partnerschaftliches Verhältnis, da ein steigender Aktienkurs in beidseitigem Interesse ist. Mitarbeiter können dabei unmittelbar am unternehmerischen Erfolg teilhaben. Sie bauen sich langfristig ein Vermögen auf, das von der kontinuierlichen Entwicklung des Aktienmarktes profitiert. Dazu müssen Mitarbeiter nicht in abstrakte Fonds investieren, sondern können sich auf ihren eigenen Arbeitgeber beziehen. Unternehmen können darüber hinaus ihre Eigenkapitalbasis stärken.

Der Arbeitgeber kann auf diese Weise erfolgreich Mitarbeiterbindung betreiben. Ein ganz entscheidender Vorteil für Unternehmen, die im Zuge der deutlich gestiegenen Arbeitsplatzflexibilität der jüngeren Generation mit großer Personalfluktuation zu kämpfen haben. Gleichzeitig ist es aus Gründen der Risikodiversifikation nicht sinnvoll, dass Arbeitnehmer einen zu großen Teil ihres Vermögens in Belegschaftsaktien investieren: Gerät ein Unternehmen in eine Krise, verliert ein Beschäftigter sonst schlimmstenfalls Arbeitsplatz und einen beträchtlichen Teil seines Vermögens.

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