Gesetzesentwurf Hedge-Fonds werden für Privatanleger zum Tabu

Geht es nach dem Bundestags-Finanzausschuss dürfen Hedge-Fonds bald nicht mehr an Privatanleger verkauft werden. Auch für andere Anlageformen und ihre Manager sollen strengere Regeln eingeführt werden.

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Finale Abstimmung: Der Deutsche Bundestag soll über einen Gesetzesentwurf entscheiden, wonach Hedge-Fonds nicht mehr an Privatanleger verkauft werden dürfen. Quelle: dpa

Berlin Die als riskant geltenden Hedge-Fonds dürfen in Deutschland bald nicht mehr an Privatanleger verkauft werden. Der Bundestags-Finanzausschuss machte am Mittwoch den Weg frei für die finale Abstimmung im Bundestag über die Umsetzung der AIFM-Richtlinie der EU in Deutschland. Der deutsche Gesetzentwurf dazu sieht vor, dass Hedgefonds nicht mehr für Privatanleger aufgelegt werden dürfen. Auch ausländische Hedge-Fonds dürfen nur noch an professionelle oder semi-professionelle Anleger verkauft werden. Für andere alternative Anlageformen wie offene Immobilienfonds oder Private Equity-Fonds werden strengere Regeln eingeführt.

Mit dem deutschen Umsetzungsgesetz zur AIFM-Richtlinie wird ein neues Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen. Darin wird die staatliche Aufsicht über alle Arten von Investmentfonds und ihre Manager geregelt. Damit will die schwarz-gelbe Koalition eine zentrale Lehre aus der Finanzkrise ziehen, dass kein Finanzprodukt oder Marktakteur mehr unbeaufsichtigt sein darf.

Die vom Finanzausschuss nun dem Bundestags-Plenum vorgelegte Gesetzesvorlage der Koalition wurde auf Druck der Fondsbranche deutlich entschärft. Sie hatte vor einer Überregulierung und Standortnachteilen gewarnt. So ist das ursprünglich diskutierte Verbot milliardenschwerer Offener Immobilien-Publikumsfonds, von denen etliche in der Finanzkrise in Schieflage geraten waren, vom Tisch. Sie sollen künftig aber strikten Anlagebeschränkungen unterliegen. Zudem dürfen Kleinsparer ihre Anteile nur noch einmal pro Jahr zurückgeben, damit die Fonds ihre Liquidität besser managen können. Auch Spezialfonds - also offene Fonds, die das Geld professioneller Investoren wie etwa Versicherer einsammeln - bleiben erhalten.

Auch in einem anderen Punkt kam die Koalition der Branche entgegen: Künftig soll es neben den Privatanlegern und den institutionellen Investoren eine dritte Kategorie, die semi-professionellen Anleger, geben. Dazu zählen etwa Stiftungen oder Verbände. Sie können weiter in komplexe Produkte investieren, wenn sie sich zutrauen, die Risiken abzuschätzen.

KfW wird strengerer Aufsicht unterworfen
Außerdem machte der Finanzausschuss den Weg frei für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die staatliche Förderbank KfW einer strengeren Aufsicht unterworfen wird. Das Gesetz sieht vor, dass das Bundesfinanzministerium eine Rechtsverordnung darüber erlässt, welche für normale Geldinstitute gelten Aufsichtsregeln künftig auch für die KfW gelten werden. Ihre Einhaltung soll von der Bankenaufsicht BaFin und der Bundesbank kontrolliert werden.

Die KfW ist mittlerweile das drittgrößte Kreditinstitut in Deutschland. Seit der Finanzkrise 2008 waren ihr von der Politik immer mehr Aufgaben übertragen worden. Bereits heute hält sie auf freiwilliger Basis weite Teile der Kontrollvorschriften ein, die normale Geschäftsbanken erfüllen müssen.

Beide Gesetzesvorhaben sollen noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.

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