Hauptversammlung Wie Aktionäre am Bildschirm abstimmen

Wie Anleger von den Aktionärstreffen erfahren, wer teilnehmen darf, wie sie ihre Stimmrecht ausüben.

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13. ordentliche Hauptversammlung der ThyssenKrupp AG am 20.01.2012 Quelle: PR

Wenn es eng wird, mobilisiert ein Vorstand seine Aktionäre selbst: Als beim westfälischen Kunststoffspezialisten Ehlebracht der Großinvestor Vestcorp die Macht an sich reißen wollte, startete der Vorstand persönlich eine Rundrufaktion bei Anlegern. Tatsächlich kamen über 90 Prozent der Eigentümer zur Hauptversammlung (HV) und kippten die Personalpläne des Angreifers.

Anwesenheit nicht erforderlich

Dass der Vorstand sie anruft, um die Hauptversammlung (HV) zu füllen, dürfen Aktionäre von Dax-Konzernen nicht erwarten. Möglich wäre es: Rund 50 Prozent der Konzerne kennen ihre Aktionäre und deren Adressen. Über Namensaktien behalten sie den Überblick, wem das Unternehmen gehört. HV-Einladungen verschickt zum Beispiel die Allianz selbst. Bei anderen AGs ohne Namensaktien und Register bekommt der Eigentümer die Einladung über die Bank.

Wer an einem Stichtag – meist ein bis drei Wochen vor dem HV-Termin (Nachweisstichtag) – die Aktie hält, darf teilnehmen und mitstimmen, selbst wenn er bis zum HV-Termin schon wieder verkauft hat. Um in den Genuss der Dividende zu kommen, die bei der HV unter dem Tagesordnungspunkt „Verwendung des Bilanzgewinns“ beschlossen wird, muss die Aktie am Tag der Hauptversammlung im Depot liegen.

Wer einen Aufsichtsrat mitwählen oder dem Vorstand die Entlastung verweigern will und auf Bier und Würstchen verzichten kann, muss nicht die HV besuchen (zumal Aktionäre seit 2009 Fahrten zur Hauptversammlung nicht mehr von der Steuer absetzen dürfen). Er kann auch per Brief oder bei manchen Unternehmen online abstimmen. Oder er überträgt seine Stimmen an eine Aktionärsorganisation. Bei Namensaktien muss er seinen Vertreter einige Wochen vorher beim Unternehmen anmelden.

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