Infinus-Skandal Durchsuchte Villen wechseln den Besitzer

In einem der größten Anlegerskandale der Bundesrepublik gibt es einen kleinen Lichtblick für die betroffenen Sparer. Der Insolvenzverwalter der Dresdner Fubus-Gruppe hat die Villen des Pleitekonzerns verkauft.

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Der Sitz der Dresdner Finanzfirmengruppe Infinus konnte nun verkauft werden. Quelle: dpa

Die Bilder waren damals ein Schock für viele tausend Anleger. In einer Polizei-Razzia wurde Ende 2013 die prächtige Zentrale der Fubus-Gruppe in Dresden durchsucht. Der Konzern mit seinen Dutzenden Tochtergesellschaften ging kurz darauf in die Insolvenz.

Die Jahrhundertwende-Villa und zwei weitere Immobilien der insolventen Gruppe hat nun Verwalter Bruno Kübler im Paket an ein Schweizer Family-Office verkauft. Bereits zuvor hatte Kübler die Eigentumswohnung der Fubus an verschiedene Käufer für insgesamt 950.000 Euro veräußert, hieß es in einer Pressemitteilung des Verwalters.

Der Kaufpreis der Villen und eines Mehrfamilienhauses habe 11,3 Millionen betragen, teilte Kübler mit. Sein Ziel sei es gewesen, die Anwesen ohne Zeitdruck zu verkaufen. Neben den Fubus-Immobilien hat er auch die Häuser des Firmengründers Jörg Biehl veräußert. Damit gingen noch einmal 1,8 Millionen auf das Konto der Gläubiger. Damit seien jetzt sämtliche Immobilien verwertet. Die Erlöse tragen allerdings nur minimal zur Quote bei: Insgesamt belaufen sich die Forderungen der Gläubiger auf über eine Milliarde Euro.

Immerhin konnte Kübler nach eigenen Angaben bislang 150 Millionen zur Fubus-Masse ziehen. Darin ist als größerer Posten der Rückkauf von Lebensversicherungen enthalten. Fubus hatte über die Vertriebstöchter Infinus den Anlegern ihre Lebensversicherungen abgekauft und kostengünstiger weitergeführt. Das Geld, das die Anleger dafür erhalten hatten, haben diese dann häufig gleich wieder in Produkte der Fubus-Gruppe gesteckt, etwa in Orderschuldverschreibungen oder Goldsparpläne. Kübler hat auch Bankbestände vorgefunden und Gold. Auch hat er ein Fonds-Depot aufgelöst.

Kübler rechnet nach wie vor mit einer Quote von 20 Prozent. Das ist im Vergleich zu anderen Insolvenzen nicht wenig. Ein großer Hoffungsposten sei nach wie vor eine Korrektur der Fubus-Bilanzen, erläuterte er dem Handelsblatt. Dann kann er auch vom Finanzamt Geld zurückverlangen. Sollte amtlich feststehen, dass Fubus Gewinne ausgewiesen hat, obwohl die Gruppe schon tief in der Verlustzone war, könnte Kübler Körperschaftssteuer zurückverlangen. Doch bis das geklärt ist, könnten fünf Jahre vergehen, so Kübler. Eine erste Ausschüttung an die Gläubiger stellt er nun für 2017 in Aussicht.

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