Marktmanipulation Markus-Frick-Show vor Gericht

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"Wir hätten uns daran einen Wolf ermittelt"

Doch die Staatsanwaltschaft musste im Laufe des Verfahrens zugeben, dass sie den Vorwurf des Betruges nicht aufrechterhalten kann. Um einen Betrug nachzuweisen, müssen der Schaden beim Anleger und der Vermögensvorteil beim Täter deckungsgleich sein. Doch als die Kurse der manipulierten Aktien gestiegen sind, haben auch Menschen, die mit den Börsenbriefen nichts zu tun hatten, eigene Aktien verkauft. „Wir hätten filtern müssen, welche Aktien von den Tätern verkauft worden sind und welche nicht“, erklärt Oberstaatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel. Dabei gehe es oft um kleinste Stückzahlen und hinter den Verkäufern stünden Banken im Ausland, die ihrerseits für Firmen in aller Welt tätig würden. „Zum Teil muss man in vier oder fünf Länder nacheinander Rechtshilfeersuchen schicken, um herauszufinden, wer jetzt tatsächlich verkauft hat. Wir hätten uns daran einen Wolf ermittelt.“

Während die Behörden in Handelsdaten ertrinken, spielt das den Tätern in die Hände. Was bleibt, das räumt auch die Verteidigung von Frick ein, ist Marktmanipulation. „Die Beweisaufnahme hat ergeben“, sagt Fricks zweiter Verteidiger Alexander Gehrmann, „dass sich Herr Frick einer Marktmanipulation schuldig gemacht hat.“ Allein deswegen sei Frick zu verurteilen. Frick regt sich nicht – nur seine Augen blicken nach links und rechts durch den Gerichtssaal 18.

Sein Mandant habe, fährt Krause fort, zur Aufklärung beigetragen. Spät zwar, aber immerhin. Frick habe zum Beispiel die Namen weiterer Beteiligter genannt, in den vergangenen Monaten immer wieder für Vernehmungen zur Verfügung gestanden, einen Beitrag zur Aufklärung geleistet, sich selbst zu Sachverhalten anderer Ermittlungsbehörden umfassend geäußert. Will heißen: Sein Mandant Frick hat ausgepackt – und nun soll das Gericht ihm bitteschön entgegenkommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Frick 2 Jahre 3 Monate gefordert – und angesichts der langen Untersuchungshaft Haftverschonung angeregt.  Ein Überschreiten dieses von der Staatsanwaltschaft  geforderten Strafmaßes sei nicht angezeigt, meint Verteidiger Krause. „Wir ersuchen die Kammer um eine Perspektive für Frick“, sagt er – und regt an, eine Halbstrafe zu verhängen. Eine Freiheitsstrafe kann nach verbüßen der Hälfte der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Unklar ist allerdings noch, wie die Berliner reagieren werden. Deren Urteil wurde damals zur Bewährung ausgesetzt. Die Pressestelle der Berliner Strafgerichte sagte auf Anfrage nur, dass es allgemein möglich sei, die Strafaussetzung zu widerrufen, falls ein Verurteilter  „während der Bewährungszeit eine weitere Straftat begeht“. Voraussetzung dafür sei es, dass die neue Straftat rechtskräftig festgestellt werde. Wie mit Frick umgegangen werde, sei noch nicht zu sagen, „zumal das aktuelle Verfahren noch nicht einmal in erster Instanz beendet ist“.

„500 Arbeitsstunden“

In Frankfurt hat Richter Wiens genug gehört. Er ruft zur Verhandlungspause, da meldet sich Krause doch noch mal zu Wort. „Ich habe noch was vergessen“, ruft er und bittet erneut um das Wort. „Bitteschön“, sagt Wiens. Und Krause bietet noch schnell an, dass für Frick noch eine Auflage von „500 Arbeitsstunden“ in Betracht käme.

Das Urteil in Frankfurt soll nun in der nächsten Sitzung am 25. Februar fallen.

Für Frick könnte das aktuelle Strafverfahren aber nicht das letzte sein. In Frankfurt sind gegen ihn noch weitere Ermittlungen wegen anderer Börsenbriefe anhängig. Krause wollte sich vor einem „Urteil des Landgerichts nicht zum Verfahren äußern".

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