Strombörse Zocker treiben den Strompreis

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Handelsvorschriften sollen helfen

Elektromasten in der Nähe einer Umspannstation in Schwerin Quelle: dpa

Die Europäische Union will verhindern, dass „Unternehmen und Verbraucher für Energie mehr bezahlen müssen, als unbedingt notwendig“. Dazu müssten Marktmissbrauch und Insiderhandel unterbunden werden. Seit Ende vergangenen Jahres ist eine EU-Verordnung in Kraft, die den europaweiten Handel mit Strom reguliert. Danach müssen sich alle Handelsteilnehmer registrieren lassen und ihre Transaktionen der zentralen Aufsichtsbehörde Acer (Agency for Cooperation of Energy Regulators) melden. Sie müssen nicht nur die Menge des gehandelten Stroms, den Preis und das Datum für Kauf und Lieferung angeben, sondern auch den Namen ihres Auftraggebers nennen. „Die neuen Handelsvorschriften werden zur Schaffung fairer Energiepreise beitragen“, hofft Energiekommissar Günther Oettinger.

Schonfrist für Stromhändler

Noch gilt für die Stromhändler jedoch eine Schonfrist, weil die EU noch keine detaillierten Vorschriften vorgelegt hat, wie die Meldepflichten in der Praxis umzusetzen sind. Bis Mitte 2013 will sie liefern. Danach hätte die Bundesnetzagentur drei Monate, um ein Register aufzubauen. Wegen des langen Vorlaufs werden die neuen Meldevorschriften erst Ende 2013 greifen.

Bereits jetzt müssen Energiekonzerne aufgrund der EU-Verordnung alle Insiderinformationen zum Strommarkt unverzüglich veröffentlichen. Dies gilt beispielsweise, wenn sie Kraftwerke abschalten oder hochfahren. Zwar kann die EU-Verordnung Manipulationen wie die im Februar nicht ausschließen, es wird für die Täter aber deutlich schwieriger, sich zu verstecken. Wer lieber im Dunkeln bleibt, müsste sich dann eine neue Spielwiese suchen.

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