Virtuelle Börsengänge EU-Börsenaufsicht warnt vor Totalverlust

Nach der deutschen warnt jetzt auch die europäische Finanzaufsicht vor virtuellen Börsengängen. Bei diesen ICOs nehmen Anbieter Millionen ein – für Anleger gibt es aber nur geringen Rechtsschutz, kritisiert die ESMA.

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ESMA: EU-Börsenaufsicht warnt vor Totalverlust Quelle: Reuters

Düsseldorf Das Investment in virtuelle Börsengänge ist der europäischen Börsenaufsicht ESMA zufolge hochriskant. Anlegern drohe ein Totalverlust, warnte die Behörde am Montag. Virtuelle Börsengänge von Start-ups häufig aus dem Krypto-Währungsbereich – sogenannte Initial Coin Offerings (ICOs) – seien unreguliert, intransparent und technologisch ungetestet. Ähnlich hatte sich vergangene Woche schon die deutsche Finanzaufsicht BaFin geäußert. China hat ICOs sogar verboten.

Mit Hilfe des Verkaufs virtueller Gutscheine können Firmengründer in kurzer Zeit Dutzende Millionen Euro an Geldern einsammeln. Allerdings erhalten Investoren anders als bei dem Börsengang eines Unternehmens – dem Initial Public Offering (IPO) – häufig weder Anteile an dem Unternehmen noch andere Sicherheiten. Sie wetten oft allein auf Kursgewinne der ausgegeben Tokens.

Virtuelle Börsengänge existieren erst seit kurzem. Gab es 2016 laut der Branchenseite Coinschedule ganze 46 ICOs, liegt die Zahl 2017 schon bei über 200, wobei über 3,2 Milliarden Dollar eingesammelt wurden. Mehr als 360 ICOs sind derzeit in Planung. Im Bereich der Start-ups, die sich mit Kryptowährungen beschäftigen, haben die virtuellen die klassischen Börsengänge schon fast verdrängt. Fans schwärmen von einer neuen Form der Graswurzel-Finanzierung abseits von Banken und Börse, von demokratisch kontrollierten Unternehmen mit direkter Einbindung der Anleger.

Die Realität zeichnet jedoch ein anderes, allzu oft düsteres Bild: Selbst Branchen-Gurus wie der Österreicher Julian Hosp, Gründer Kryptowährung TenX, glauben, dass die Mehrheit der ICOs zum Scheitern verurteilt ist. Das Hauptproblem: Viele Start-ups besitzen kein Geschäftsmodell, sondern nur eine 20 bis 30 Seiten lange Ideensammlung.

Die Anleger erhalten für ihr Geld virtuelle Gutscheine. Was man für diese Tokens bekommt, ist rechtlich jedoch oft unklar, wie die ESMA heute erneut betont. Teilweise werden sie von den Anbietern sogar nur als „Spenden“ deklariert.

Analog zur Kursrallye bei Kryptowährungen wie dem Bitcoin hoffen Anleger auf sagenhafte Kursgewinne, sind viele Tokens doch wie der Bitcoin stark im Wert gestiegen. Platzt aber die Blase, dann dürften viele Tokens wertlosen Spendenquittungen gleichen.

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