Wertpapierhandel Wie Banken beim Aktienhandel doppelt abkassieren

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Günstige Gebühren dank Partnerschaften

Erlaubt wären demnach Kostenlos-Aktionen. Handelsplätze ersetzen Banken dabei entgangene Ordergebühren. „Ohne Kompensationen würde es die eine oder andere Aktion bei der ING-Diba so nicht geben“, sagt deren Manager Dwornitzak. Reduziere ING-Diba Gebühren für Kunden, frage die Bank „Partner, die von den Orders unserer Kunden profitieren“, ob die sich an entgangenen Gebühren beteiligten. Comdirect etwa kriegt für Aktionen bis zu 20 Euro pro Order von Börsen oder außerbörslichen Partnern – viel Holz für einen Händler, der vom Unterschied zwischen dem An- und Verkaufspreis lebt.

Online-Broker gehen also sehr weit, um Kunden scheinbar günstigste Gebühren anbieten zu können. Bei annähernd gleicher Leistung ziehen Tiefpreise Kunden an und bringen die Anbieter ganz nebenbei in Rankings nach vorne.

Wertvoll für einen Handelsplatz ist es, bei einer Online-Bank oben in der Börsenliste zu stehen, so wie Tradegate bei Consors. Wer in einer Handelsmaske bevorzugt wird, erhält mehr Aufträge. Das hat System: Ein Börsenmanager berichtet, dass eine Online-Bank angefragt habe, was es ihm wert sei, weiter unter den vordersten Plätzen aufzutauchen. „Mit 2,50 Euro pro Order kommt man nicht weit“, sagt er. Eine Bank habe ernst gemacht und seine Börse aus der Ansicht auf der ersten Seite entfernt. „Der Orderstrom war weg“, jammert er. Das erzeugt Druck, doch zu zahlen.

Geld zurückholen

Kunden bleibt, ihre Bank um Auskunft zu bitten, was die mit ihren Geschäften extra verdient hat. Sie muss das sagen: Das Gesetz will, dass eine Bank Existenz, Art und Umfang einer Rückvergütung vor dem Handel offenlegt. Laut BaFin reicht eine pauschale Auskunft nur, wenn die Bank auf Wunsch Einzelheiten preisgebe. In Geschäftsbedingungen finden Anleger meist Anhaltspunkte. Wer mehr wissen wolle, heißt es oft, könne gerne nachfragen.

Doch in Testanfragen gaben sich Geldhäuser wenig auskunftsfreudig. Consors verwies auf Fragen nach Zuwendungen mehrfach auf das Preis- und Leistungsverzeichnis, in dem geregelt ist, welche Provision der Kunde trägt. ING-Diba wollte erst „im Rahmen einer Ordererteilung“ über Informationen in Geschäftsbedingungen und im Internet hinausgehen. Comdirect hat Fragen erst nach Wochen beantwortet.

Wer sich nicht abwimmeln lässt, wird belohnt: Auf Wunsch muss eine Bank Geld, das sie aus Kundengeschäften erlangt hat, auszahlen. Doch Banken sperren sich. Die Kanzlei Rotter führt aktuell mehrere Klagen auf Herausgabe von Rückvergütungen gegen große Banken. Gesamtvolumen: mehrere Hunderttausend Euro.

Manch eine Bank hat in diesem Hase-gegen-Igel-Rennen schon wieder die Nase vorn: So lässt Comdirect Kunden heute schon bei Kontoeröffnung unterschreiben, dass Zuwendungen bei ihr verbleiben.

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