
Das EU-Parlament hat diese Woche neue strenge Regeln zu Bonuszahlungen an Bankmitarbeiter beschlossen. Kernmerkmale sind eine Beschränkung der Barauszahlungen und eine Koppelung des Bonus an das Basissalär. Das EU-Parlament prescht dadurch mit einer äußerst strikten Regulierung vor, die zu erheblichen Anpassungen in der Vergütungspolitik führen wird. Aber es ist noch unklar, ob diese Regulierungen ihre vom Gesetzgeber erwünschte Wirkung tatsächlich entfalten kann.
Höhere Fixlöhne
Die neuen Regeln verlangen eine Koppelung des Bonus‘ an das Grundgehalt. Der variable Anteil darf dabei einen gewissen Schwellenwert nicht übersteigen. Es ist bleibt unkonkret, wie groß dieses Verhältnis maximal sein darf. Fällt dieses klein aus – wenn etwa eine paritätische Gewichtung von Fixsalär und variabler Kompensation im Gesetz festgeschrieben werden sollte –, führt dies mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Erhöhung des Fixsalärs und damit der Fixkosten einer Bank. Etliche Banken in Deutschland hatten dies bereits vor Verabschiedung der Regelung angekündigt, zum Teil auch schon umgesetzt. Dabei könnte die Anhebung der Grundgehälter beträchtlich ausfallen. Im europäischen Finanzsektor wird auf den obersten Führungsetagen 50 bis 95 Prozent des Gesamtsalärs in Form einer variablen Entlöhnung ausgerichtet. Und die Personalkosten machen den überwiegenden Teil des gesamten Aufwands von Finanzdienstleistern aus. Die neue Regelung ist somit einschneidend und dürfte von den Aktionären mit Argusaugen verfolgt werden. Erstaunlicherweise hat der europäische Bankenindex diese Woche nicht negativ auf die neuen EU-Vorgaben reagiert.
Der aktuell hohe Anteil der variablen Entschädigung ist auch bei einer weiteren neuen EU-Regelung von Belang: Neu sollen – gemäß Pressemitteilung – maximal 20 bis 30 Prozent des Bonus sofort in bar ausbezahlt werden können. 70 bis 80 Prozent sollen hingegen dem Risiko der geschäftlichen Entwicklung ausgesetzt werden. Das heißt, dass ein wesentlicher Teil der variablen Vergütung für drei bis fünf Jahre sozusagen auf einem Sperrkonto liegen und sich allenfalls bei schlechter Geschäftsentwicklung reduzieren wird. Auch diese Werte liegen deutlich über dem Status quo. Das Financial Stability Board (FSB), das Regulierungen für die G20-Staaten verbindlich vorschreibt, hat eine Spannbreite von 40 bis 60 Prozent des variablen Bonus für solch verzögerte Auszahlungen als sinnvoll taxiert.
Keine Optionen
Weitgehend unbeachtet blieb ein Absatz auf den hinteren Seiten des verabschiedeten Regulierungsberichts, wonach Optionen und ähnliche Instrumente faktisch verboten werden. Das ist starker Tobak, denn bei allen großen Unternehmen einschließlich der Finanzinstitute sind sogenannte Performance Share Pläne weit verbreitet. Solche Instrumente verbinden die Eigenheiten von einfachen Aktienplänen mit denjenigen von sophistizierteren Optionsplänen. Diese Methode ist beliebt, weil sie eine Hebelwirkung mit Malus-Effekten entfaltet, wie sie durchaus im Sinne der Aktionäre ist. Die Neuerung hat also die unerwünschte Folge, dass die Rendite-Risikoprofile von Managern schlechter angeglichen werden können.
Von den neuen Regeln sind einerseits die Topmanager der Banken betroffen. Anderseits sollen sie auch für die sogenannten Risktakers gelten. Dazu zählen zum Beispiel Händler oder Experten im Investmentbanking. Wen die EU allerdings genau im Visier hat, ist unklar und jegliche Definition wird unscharf bleiben müssen. Erfahrungsgemäß lassen sich die Risktakers in Banken weder über die Hierarchie noch über die Höhe der aktuellen Kompensation noch über das ihnen zur Verfügung gestellte Kapital verlässlich bestimmen. Die komplexe Wirklichkeit legt den Regulatoren und vermutlich auch den betroffenen Finanzinstituten hier hohe Hürden in den Weg.








