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Datenhandel: Wie Anwälte Anlegeradressen ergattern

Die Tricks von Anlegeranwälten, um mit Anlegern in Kontakt zu treten, die für Schadenersatzklagen in Frage kommen.

Mit einigen Tricks versuchen Quelle: dpa
Mit einigen Tricks versuchen Anlegeranwälte, an Daten enttäuschter Investoren zu gelangen. Ein Trick dabei: Sie beantragen bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht Quelle: dpa

Besonders stark im Visier von Anwälten und vermeintlichen Verbraucherschützern sind Anleger, die in „atypisch stille“ Beteiligungen investiert haben. Denn bei dieser Anlageform werden die Sparer zu Mitunternehmern – und ihre Namen kommen ins öffentlich zugängliche Handelsregister. Das gilt auch bei geschlossenen Beteiligungen wie Film- oder Immobilienfonds, aber nur, wenn Anleger ihre Anteile nicht über den Treuhänder des Fonds halten.

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Einige Kanzleien lassen deshalb gezielt die Handelsregister auswerten. Dort stehen Name und Wohnort des Anlegers; Adresse und Telefonnummer lassen sich anschließend meist problemlos im Internet recherchieren.

Finden sich im Handelsregister keine verwertbaren Informationen, greifen die Adressenjäger zu anderen Mitteln. Eine besonders einfache Methode: Sie kaufen die Adressen. Denn der schwunghafte, bundesweite Adressenhandel hat längst auch das Beteiligungsgeschäft erreicht – offenbar gibt es Personen, die einen Zusatzverdienst wittern, sobald ein Fonds ins Trudeln gerät. Das können etwa Mitarbeiter des Fondsanbieter oder eines Anlagevermittlers sein, die Zugriff auf die Datenbanken haben.

„Mir sind vor einiger Zeit Kontaktdaten von Gesellschaftern eines VIP-Medienfonds zum Kauf angeboten worden“, berichtet Anwältin Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil. „Natürlich habe ich das abgelehnt.“ Eine Mandatsbeschaffung auf diesem Wege sei „unseriös und verboten“.

Einsicht in Investorenlisten

Ein weiterer Trick von Anlegeranwälten: Ermittelt die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Fonds, beantragen sie Akteneinsicht, sobald sie einen Anleger vertreten. In den Akten ist meist eine komplette Investorenliste zu finden.

Dabei arbeiten einige Kanzleien mit fragwürdigen Methoden. So liegt der WirtschaftsWoche ein Schreiben einer Kanzlei vor, mit dem diese im Auftrag eines Mandanten Akteneinsicht beantragte. Doch wenig später stellte sich heraus: Der angebliche Mandant hatte gar kein Mandat erteilt. Die Kanzlei ruderte daraufhin zurück: Es handle sich um ein bedauerliches Versehen, heißt es in einem Brief an den zuständigen Staatsanwalt. Die Vollmacht sei telefonisch diktiert worden, dabei habe sich ein falscher Name eingeschlichen.

Ähnlich undurchsichtig: Einige Anleger geschlossener Fonds berichten, dass sie von einer Kanzlei kontaktiert worden seien – kurz nachdem sie sich auf ein Inserat eines angeblich kaufinteressierten „Zweitmarkt-Investors“ gemeldet hatten, der daraufhin den Wert ihres Anteils geprüft hatte.

11 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 26.04.2009, 15:08 UhrAnonymer Benutzer: W.Buschmann

    Seit einiger Zeit für Anlagegeschädigte tätig, habe ich so einiges mitbekommen wie man an Adressen geschädigter Anleger kommt. Auf die von der WW beschriebenen Möglichkeiten der Anwälte möchte ich garnicht eingehen. ich gehe mal davon aus, dass außer dem Honorar auch der echte Wille, dem Geschädigten zu helfen, vorhanden ist. Was ich für höchst bedenklich halte ist, wenn die Anwälte sich sogenannte Gutachter oder Helfer halten, die ihnen die Mandanten " pflegeleicht und willig " vorbereiten. in der Vorbereitung werden an Hand von Geschädigtenlisten, z.b. aus der Anklageschrift in denen alle Details aufgelistet sind oder von gekauften Kundenlisten, Geschädigte angerufen und in Panik versetzt. Man berichtet, dass nur ein schnelles Handeln zum Erfolg führt. Für einen Prozentsatz X, als Kostenpauschale, könne da einiges gemacht werden. in, wenn nötig, vielen Telefonaten wird dem Geschädigten klar gemacht, dass hier seine letzte Chance lauert seinen Verlust wieder gut zu machen ! Wenn dann genügend Geschädigte " ihre letzte Chance " genutzt haben, dann berichten die " Helfer " dass man nun alles getan habe und nun ein Anwalt, der den Rest erledigt, einschaltet wird. Dies sei der Rechtsanwalt XY und dieser hätte die Erfahrung die nötig sei die Angelegenheit zum Erfolg zu führen. Dann berichtet man, dass nach dem obsiegen die Kosten erstattet werden und außerdem verfüge man ja über eine Rechtsschutzversicherung die die Kosten tragen müsse. Dann ist es einfacher für den Anwalt eine Vollmacht zu bekommen. Zu dem Prozentsatz X vom Geschädigten gibt es dann noch 10% von den Honorarrechnungen der Anwälte und so kann man gutes Geld verdienen. ich nenne bewust keine Namen, weil jeder selbst wissen muß was er tut. Wenn ich einen Anwalt, ich habe den besten, hinzuziehe, dann wird auch über die Abwickelung der Rückzahlung verhandelt. Wenn ich von, den Anwälten zugeführt Mandaten spreche, dann geht es hier um bis zu 14.000 Mandanten !

  • 22.02.2009, 14:02 UhrAnonymer Benutzer: vobageschaedigter

    Leider sind die vollmundigen Versprechen der Schutzvereinigungen zu den Thema "DG-Fonds" bislang nicht eingetroffen!
    Entweder sind die Rechtsanwälte nichts oder unsere Rechtssprechnung ist gegenüber den banken befangen. Es kann doch nicht sein, dass banken 22.000 Anleger hereinlegen und dann ohne Strafe davonkommen!!

  • 11.02.2009, 20:02 UhrAnonymer Benutzer: Hans T.

    Leider passiert diese Vorgehensweise nicht erst seit kurzem, sondern seit über 12 Jahren. Geschädigte Verbraucher werden mit tollen Erfolgsaussichten dazu gebracht, teure Prozesse zu führen, auch wenn den Rechtsanwälten klar sein muss, dass die meisten verloren gehen. in vielen Fällen wird auch eine erfolgreiche wirtschaftliche Verhandlung verhindert. banken verhandeln nicht mehr, wenn sie einen Prozess gewonnen haben.

    www.vfe.de

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