
Für viele Erben ist es ein Ärger, wenn das Finanzamt anklopft und einen gehörigen Anteil von der Erbschaft gleich einkassiert. Wer ein Wertpapierdepot erbt, kann dem Finanzamt allerdings ganz gesetzeskonform ein Schnippchen schlagen.
Als Basis für die Abzüge gilt der Kurs der Wertpapiere zum Todestag des Besitzers. Allerdings gibt es für eine Aktie je nach Handelsort leicht unterschiedliche Kurse, wenn es zum Beispiel an der Börse Hamburg gerade eine leicht höhere Nachfrage gibt als im Xetra-Handel. Diese Unterschiede können sich Erben zunutze machen, denn beim Finanzamt können
sie den niedrigsten an einer deutschen Börse notierten Kurs melden. Außerdem können sie mit dem meist niedrigeren Geldkurs (im Gegensatz zum Briefkurs) rechnen. Das geht aus Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 17.5.2011 hervor (Az. S 3715S).
Diese Steuerersparnis ist allerdings Fleißarbeit: Die Depotbank meldet dem Finanzamt zwar automatisch die Daten des Verstorbenen, geht auf die unterschiedlichen Wertpapierkurse allerdings nicht ein. Im Internet sind diese Kurse allerdings jedem zugänglich.








