Dividendenbesteuerung Erfolgslose Flucht vor der Abgeltungsteuer

Die Abgeltungssteuer ist nahezu lückenlos. Auch bei Aktien, die ausländische Konzerne wahlweise statt eine Bardividende ausschütten, kassiert der Fiskus 25 Prozent plus Soli-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Steuerfrei sind dagegen Dividenden, die Aktiengesellschaften aus Kapitalrücklagen zahlen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn die Anleger die Aktie vor 2009 erworben haben.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Erfolglose Flucht vor der Abgeltungsteuer

Der britisch-niederländische Ölkonzern Royal Dutch Shell zahlte seinen Aktionären im Mai 0,42 Dollar Dividende je Aktie für das erste Quartal. Anleger, die den Ölmulti im Depot haben, können sich die Dividende statt in bar auch als zusätzliche Aktien auszahlen lassen.  Dieses Wahlrecht ist allerdings kein Steuersparmodell, denn auch bei Auszahlung in Aktien fällt Abgeltungsteuer an. „Anleger erhalten zwar den Gegenwert der gesamten Ausschüttung in Aktien, aber die Bank zieht die darauf fällige Abgeltungsteuer vom Konto des Anlegers ein“, sagt Jochen Busch, Steuerberater RP Richter & Partner in München. Da sich die an den Anleger insgesamt gezahlte Dividende in der Regel nicht auf eine gerade Anzahl von Aktien aufteilen lässt, haben Aktionäre zwei Optionen. Entweder sie runden ab und lassen sich den Rest in Bar auszahlen, oder sie runden auf und legen Geld für weitere Aktien drauf.

Vorteil der Option „Aktie statt Dividende“ ist, dass die Anleger im Einzelfall günstiger an zusätzliche Aktien kommen als über die Börse. Reifenhersteller Michelin beispielsweise bietet seinen Aktionären bis Ende Mai Anteile zum Kurs von 47,46 Euro an. Bisher liegt Michelin deutlich über 50 Euro. Keinen nennenswerten Kursrabatt dagegen gab es bisher für die Aktionäre des französischen Versorgers Veolia. Das Unternehmen bietet derzeit an, statt der Dividende von 1,21 Euro je Aktie weitere Anteile zum Kurs von 21,24 Euro auszuzahlen. Im Börsenhandel lag Veolia zuletzt nur wenige Cent über der Offerte. Auch bei einem üppigen Preisnachlass bleibt die Frage, ob der Anleger diese Aktie zu diesem Zeitpunkt überhaupt braucht. Allein der Rabatt ist sicher kein guter Ratgeber.

Bonus für alte Aktien

Wer Dax-Werte im Depot hat, muss sich nicht zwischen Dividende oder Aktie entscheiden.  Laut der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) biete derzeit kein deutsches Unternehmen ein Wahlrecht bei Ausschüttungen an. Um eine solche Option anbieten zu können, müssten deutsche Aktiengesellschaften ihre Satzung erst ändern, so der DSW.

Anders sieht es bei steuerfreien Dividenden aus, die Aktiengesellschaften aus Kapitalrücklagen und nicht aus dem Gewinn ausschütten. Die Deutsche Post beispielsweise zahlte im April für das Geschäftsjahr 2009 60 Cent je Aktie steuerfreie Dividende. Auch Deutsche Wohnen, die DAB Bank, das Studio Babelsberg und Deutsche Euroshop haben in der Vergangenheit steuerfreie Dividenden gezahlt. Allerdings gilt der Steuerbonus nur für Aktien, die schon vor Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 im Depot waren. Bei Aktien, die danach gekauft wurden, rechnet die Bank jedes Jahr die ausgeschütteten Dividenden vom Kaufpreis herunter. Verkauft der Anleger die Aktie, muss er dann einen höheren Veräußerungsgewinn versteuern. Die Abgeltungsteuer wird damit nur gestundet.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%