
BERLIN/WIEN. Die schwarz-gelbe Koalition geht nach Informationen des Handelsblatts auf Distanz zu den EU-Plänen zur Reform der Einlagensicherung. Die Vorstellungen von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hätten zur Konsequenz, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken einen milliardenschweren Sicherungstopf zusätzlich zu ihrer eigenen Institutssicherung aufbauen müssten. Mit dieser eigenen Institutssicherung wird aber die Insolvenz einer Sparkasse oder Genossenschaftsbank schon verhindert, so dass sie den Sicherungstopf gar nicht in Anspruch nehmen muss.
Die Einlagensicherung der Banken schützt die Guthaben von Bankkunden, wenn ein Institut pleitegeht. Sie soll nach den Turbulenzen der Finanzkrise europaweit vereinheitlicht werden. Nach einem Richtlinienentwurf der EU-Kommission sollen Kundeneinlagen bis 100 000 Euro gesichert sein. Die Einlagensicherungssysteme sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren so ausgestattet werden, dass 1,5 Prozent der erstattungsfähigen Einlagen vorgehalten werden. Die bestehende freiwillige Einlagensicherung der deutschen Kreditwirtschaft geht allerdings schon weit über die 100 000-Euro-Grenze hinaus. Bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken gibt es praktisch unbegrenzten Schutz für Spareinlagen, bei den privaten Banken liegt er ebenfalls weit darüber.
Gestern haben sich die Fraktionen von Union und FDP auf einen gemeinsamen Antrag verständigt. Es sollte den Mitgliedstaaten weiterhin möglich sein, heißt es darin, "unter Berücksichtigung ihrer nationalen Besonderheiten bestehende institutssichernde Systeme von der Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungssystem zu befreien". Dem Vernehmen nach kommt dem Bundesfinanzministerium (BMF) der parlamentarische Vorstoß nicht ungelegen. Bislang hatte das BMF es vermieden, eindeutig Position in der Frage der Einlagensicherung zu beziehen.
Die Bundesregierung soll mit dem Ziel verhandeln, das bestehende Einlagenschutzniveau in Deutschland zu erhalten, heißt es in den Fraktionen. Deutschland steht in dieser Frage nicht allein. Österreichs Sparkassen, die einen ähnlichen Haftungsverbund wie die deutschen Institute haben, sind zuversichtlich, dass sie die Pläne zur Einlagensicherung noch stoppen können. "Das ist völlig überflüssiger Luxus, der weder den Sparern noch den Sparkassen etwas bringt", betont Michael Ikrath, Präsident des österreichischen Sparkassenverbandes.
Ikrath setzt darauf, dass Österreich und Deutschland die neue europäische Einlagensicherung noch gemeinsam verhindern können. Die österreichischen Sparkassen hätten sich die Unterstützung der eigenen Regierung und der eigenen Finanzmarktaufsicht bereits gesichert. Die Mitgliedstaaten müssen den Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit verabschieden. Bei einer ganzen Reihe von Punkten gebe es bei zahlreichen Mitgliedstaaten indes noch Beratungsbedarf, heißt es in Brüsseler Diplomatenkreisen.
"Die EU versucht sich hier in Dinge einzumischen, die sie in dieser Detailtiefe schlicht nichts angehen", schimpft in Deutschland Björn Sänger, Finanzexperte der FDP. Die Einlagensicherung sei hierzulande auf einem hohen Niveau und stelle einen Wettbewerbsvorteil dar. Die Kommission sollte nach Sängers Einschätzung einfach einen Mindeststandard für die Einlagensicherung definieren und es den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie das umsetzen. Die Koalitionsfraktionen warnen davor, Institute über Gebühr zu belasten.
Auch der Bundesrat lässt kein gutes Haar an den Vorschlägen der EU-Kommission. Formal bezweifelt die Ländervertretung, ob der Vorschlag der EU überhaupt mit dem Subsidiaritätsprinzip in Einklang steht. Die Einlagensicherung sei kein Bereich der ausschließlichen Zuständigkeit der EU. Nach Auffassung des Bundesrates schränke der Richtlinienvorschlag die nationale Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit ein. Nach wir vor offen ist, ob diese Subsidiaritätsrüge auch offiziell vorgebracht wird.
Inhaltlich hält der Bundesrat die Vorschläge der EU für "nicht akzeptabel", da hiermit "substanzielle Eingriffe in bestehende Strukturen der Kreditwirtschaft verbunden wären", so heißt es in einem Beschluss des Bundesrates. Mit der Vorgabe für eine Pflichtmitgliedschaft in einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem berücksichtige der Vorschlag der Kommission nicht, dass die den institutsbezogenen Sicherungssystemen angeschlossenen Mitglieder die gesetzlichen Einlagensicherungssysteme gar nicht in Anspruch nehmen müssten. Hielte man an der Deckelung von 100 000 Euro fest, würde das in Deutschland de facto zu einer Anpassung "nach unten" führen.
Baden-Württembergs Finanzminister Willi Stächele geht noch einen Schritt weiter. So sei unter keinen Umständen die von der EU geplante Finanzierung der jeweiligen Einlagensicherungssysteme hinzunehmen. Nach dem vorliegenden Konzept sei auch eine grenzüberschreitende gegenseitige Kreditvergabe der verschiedenen Systeme vorgesehen. "Diese Mithaftung durch Zwangskredite würde eine Vorstufe für einen EU-weiten Einlagensicherungsfonds darstellen", kritisiert Stächele. Das lehne der Bundesrat ab.























