Kommentare zu: Erfolgshonorar im Erbprozess

zum Artikel

Wir freuen uns über Ihren Kommentar. Beiträge können von der Redaktion moderiert werden. Bitte bleiben Sie fair und halten Sie sich an unsere Nutzungsbedingungen

5 Kommentare
  • 01.07.2008, 19:45 UhrAnonymer Benutzer: ramos

    Erfolgshonorar: im Erbrecht sicher eine sehr interessante Variante, informativ !

  • 02.07.2008, 08:56 UhrAnonymer Benutzer: Dietrich

    Nur mit ausgelossenenen Erfolgshonoraren erlaubt der Jüstizsumpf mandantenfeindlichen Winkeladvokaten zu suhlen. Frank Fahsel „ Süddeutsche Zeitung„ 9.04.2008. Festschrift für Christian Richter ii „Verstehen und widerstehen“ von Dr.Egon Schneider von 29.06.2006

  • 02.07.2008, 11:35 UhrAnonymer Benutzer: Markus Maibach

    interessanter und informativer beitrag!

  • 02.07.2008, 17:23 UhrAnonymer Benutzer: Walther Regelsberger

    Sehr lesenswerter Artikel, nicht nur für Juristen

  • 21.07.2008, 23:25 UhrAnonymer Benutzer: Per Fly

    Erfolgshonorare sind an sich keine schlechte idee; Anwalt und Mandant müsssen an einem Strang ziehen und in den USA scheint das ja auch seit einigen Dekaden zu funktionieren. Anschaulich, wie becker das auf eine häufige Konstellation im Erbrecht überträgt.

Blogs

Kurze Erholung läuft
Kurze Erholung läuft

Bei 6200 gelingt dem Dax eine Stabilisierung. Sie kann die Notierungen bis in den Juni hinein steigen lassen. ...

Deutsche Unternehmerbörse - www.dub.de
DAS PORTAL FÜR FIRMENVERKÄUFE
– Provisionsfrei, unabhängig, neutral –
Angebote Gesuche




.