Medienfonds Filmriss für Fondsanleger

Jahrelang duldete die Bayerischen Finanzverwaltung das Steuerstundungsmodell der gemeinsamen Medienfonds von Hannover Leasing (HL), KGAL und LHI. Jetzt haben die Staatsdiener das Fondstrio informiert, die Steuerkonstruktion nun anders zu beurteilen. Der Sinneswandel der bayerischen Finanzverwaltung kommt die Anleger teuer zu stehen.

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Auch der Film

DÜSSELDORF. Filmfondsanlegern drohen Steuernachzahlungen in geschätzter Höhe von etwa zwei Mrd. Euro. Der Grund: Die Bayerischen Finanzverwaltung hat die Fondsanbieter Hannover Leasing (HL), KGAL und LHI zunächst mündlich davon unterrichtet, dass sie die Steuerkonstruktion ihrer Medienfonds nun anders beurteilt als bei der Auflegung in den Jahren 1998 bis 2005. Das Anbieter-Trio, allesamt Bankentöchter, ist überrascht. Noch im vergangenen Jahr habe es geheißen, dieses Steuersparmodell sei unbedenklich. "Die Steuermodelle waren sehr eng abgestimmt mit der Finanzverwaltung, sagte KGAL-Geschäftsführer Gert Waltenbauer. "Uns wird nichts anderes übrig bleiben, als in Absprache mit den Anlegern den Klageweg zu bestreiten", ergänzte er.

Im Feuer der Behörden stehen sogenannte leasingähnliche Filmfonds. Allein HL, KGAL und LHI warben 4,3 Mrd. Euro für dieses Steuerstundungsmodell ein. Rund 50 000 Anleger ihrer Gesellschaften seien betroffen, teilten sie mit. Zusätzlich dürften noch mehrere 100 Mio. Euro in Fonds anderer Anbieter stecken. Darüber hinaus könnten noch artverwandte Modelle weiterer Filmfondsemittenten betroffen sein, vermutet das Anbieter-Trio.

Filmfonds waren um die Jahrtausendwende eines der beliebtesten Steuerstundungsmodelle bei Spitzenverdienern. Der Anleger wurde Kommanditist einer Fonds-KG, die Filme herstellte. Die große Beliebtheit resultierte daraus, dass der Investor die Produktionskosten noch im Jahr der Beteiligung in vollem Umfang steuermindernd geltend machen konnte. Die Politik beendete aber mit einer Änderung der Steuergesetze im Jahr 2005 die Karriere der Fonds.

Die Verluste aus dem Filmfondsgeschäft ließen sich mit anderen Einkünften, etwa einem hohen Gehalt, verrechnen. Der anfänglichen Steuerersparnis sollten später zu versteuernde Gewinne gegenüberstehen. Eine Besonderheit des Film-Leasingmodells resultierte daraus, dass der Fonds die Rechte an seinen Filmen von vornherein über die Laufzeit gegen feststehende Leasingzahlungen abgab. Typische weitere Konstruktionsmerkmale sind eine Erfolgsbeteiligung der Anleger am Ende der Mietzeit und von Banken garantierte Leasingraten. Die Banken übernahmen die Schulden der Filmstudios. Damals galt noch das Risiko als geringer, dass eine Bank zahlungsunfähig würde als ein Filmvermarkter.

Diese Schuldenübernahme ist nach Steuerprüfungen bei den Fonds-KGs zum Streitpunkt zwischen Finanzamt und Fondsanbietern geworden. Das Amt spricht nun von "abstrakte Schuldversprechen" statt von Schuldübernahmen durch die Banken. Darüber, wann ein abstraktes Schuldversprechen vorliegt, streiten Steuerjuristen schon seit Jahren. Für die Fonds hat der Sinneswandel der Behörde nach Auskunft der Fondsanbieter die Konsequenz, dass sich die anfänglichen Verluste von 100 Prozent auf zehn bis 30 Prozent reduzieren. Daraus folgt, dass die Anleger der drei großen Anbieter nur zwischen 430 Mio. und 1,3 Mrd. Euro Verlust geltend machen können und die nun zu wenig gezahlten Steuern nachzahlen müssen. Der typische Filmfondsanleger hatte eine Steuerlast zwischen 40 und 50 Prozent zu tragen. Die Fonds anderer Anbieter einbezogen, ergeben sich Forderungen des Fiskus um zwei Mrd. Euro. Noch höher würden die Nachforderungen ausfallen, wenn der Fiskus generell Schuldübernahmemodelle ins Visier nimmt.

Die konkreten Nachforderungen erhalten die Anleger, wenn in den nächsten Wochen die Steuerbescheide verschickt werden. Erst dann können sie Einspruch eingelegen und anschließend den Klageweg beschreiten. Die Anbieter rechnen damit, dass letztendlich der Bundesfinanzhof (BFH) das letzte Wort haben wird.

Zunächst soll die Aussetzung der Vollziehung der Bescheide bis zur endgültigen Klärung vor dem BFH erwirkt werden. Das würde bedeuten, dass die Nachzahlungen bis dahin aufgeschoben würden. Die Finanzverwaltung habe Entgegenkommen signalisiert, sagte LHI-Geschäftsführer Oliver Porr, schränkte aber ein: "Eine Garantie würde ich darauf nicht geben."

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