Finanzberatung Bankberater missachten Gesetze zum Verbraucherschutz

Testkunden belegen es erneut: Die Finanzberatung in Banken ist schlecht, bestenfalls mäßig. Sogar gesetzliche Vorschriften wurden zum Nachteil der Kunden ignoriert.

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Ein Kundenberater der Quelle: dpa

Eine der wenigen Konsequenzen aus der Finanzkrise und skandalösen Falschberatungen der Geldhäuser sind, dass ein paar Mindeststandards und Qualitätsanforderungen für Bankberater gesetzlich vorgeschrieben und im Wertpapierhandelsgesetz verankert wurden. Dennoch: Die Anlageberatung bei Geldinstituten in Deutschland hat sich laut Stiftung Warentest weiter verschlechtert - allen Beteuerungen der Branche nach der Finanzkrise zum Trotz. Nach Testbesuchen in 21 Banken, Volksbanken und Sparkassen bekamen sechs Institute die schlechteste Note „mangelhaft“. Die Note „gut“ wurde gar nicht vergeben, wie die Stiftung Warentest in Berlin mitteilte. Das Ergebnis fällt damit noch schlechter aus als in einer ersten Studie im vergangenen Jahr. Verbraucherschützer fordern deshalb umgehend mehr Kontrollen.

Die Geldinstitute müssen seit Jahresbeginn ein Beratungsprotokoll erstellen, wenn es im Beratungsgespräch um Wertpapiere geht. In der Untersuchung, für die im März und April 146 Beratungsgespräche in Filialen geführt wurden, sei dies 126 mal der Fall gewesen. Doch bei mehr als der Hälfte der Termine (65 mal) habe es kein Protokoll gegeben, obwohl ausdrücklich danach gefragt worden sei. Die Erstellung eines Gesprächsprotokolls zu verweigern, ist dabei nicht anderes als ein Gesetzesverstoß. Die Protokolle sind für die Verbraucher wichtig, damit im Streitfall belegt werden kann, ob eine Anlageempfehlung für den jeweiligen Anleger angemessen und die notwendigen Risikohinweise tatsächlich erfolgt sind. Der Kunde muss die Beratungsprotokolle unterschreiben.

Meist zu riskante Anlagen empfohlen

Weitere Fragen an die Kunden, die gesetzlich vorgeschrieben sind, hätten die Berater zwar häufiger gestellt als bei der vorigen Studie. Dennoch sind rund ein Drittel der Testkunden nicht nach den elementarsten Eckdaten wie etwa Einkommen, Vermögensverhältnisse oder Ausbildung gefragt worden. In den meisten Fällen hätten die Berater zudem ein zu riskantes Anlagekonzept empfohlen, so dass es nicht dem Risikoprofil des Anlegers entsprach. Auch Informationen zu den wesentlichen Eigenschaften und den Kosten des empfohlenen Produktes wurden allzu oft unterschlagen. Die Testkunden hatten um eine Beratung für die Anlage von 35.000 Euro für einen Anlagezeitraum von zehn Jahren gebeten. Dabei sollte ein Verlust zum Ende der Laufzeit ausgeschlossen sein, zwischenzeitliche Verluste waren erlaubt.

Insgesamt schnitten die untersuchten Geldhäuser schlechter ab als bei einer vergleichbaren Studie im Sommer 2009. Damals bekamen zwei Banken das Urteil „mangelhaft“. Nun bekamen sechs Institute die schlechteste Note. Es handelte sich dabei um Filialen von HypoVereinsbank, Postbank, Targobank (ehemals Citibank), BW Bank, Nassauische Sparkasse und der Volksbank Mittelhessen. Nur drei Institute bekamen das Urteil „befriedigend“: die Sparkassen Hannover und Hamburg, sowie die Kreissparkasse Köln. Ein schwaches „ausreichend“ ging unter anderem an Commerzbank, Deutsche Bank und SEB.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen reagierte auf den Beratungstest: „Ohne klare gesetzliche Vorgaben und effektive Kontrollen durch die Finanzaufsicht wird sich an der Qualität der Anlageberatung durch Banken und Finanzvermittler nichts ändern.“ Die Beratung dürfe nicht mehr von Provisionen getrieben sein. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte bereits im Frühjahr auf Beratungsmängel hingewiesen. Gerd Billen vom Vorstand der Verbraucherzentralen zog aus den Testergebnissen den einzig logischen Schluss: „Nach wie vor scheinen die Banken nichts aus ihren Fehlern gelernt zu haben.“

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