Finanzierung: Kritik an Kreditversicherern objektiv unberechtigt - Seite 2

Finanzierung: Kritik an Kreditversicherern objektiv unberechtigt

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Beispiel einer Kreditversicherungsstruktur mit Top-up-Limit
Beispiel einer Kreditversicherungsstruktur mit Top-up-Limit

Da die Implementierung einer eigenen staatlichen Infrastruktur unmöglich war, entschied man sich, die Soffin-Gelder als Ergänzungsdeckung (sog. „Top-up-Limite") angedockt an existierende Kreditversicherungspolicen zu verwenden. Die Programme wurden kurz vor Jahresende 2009 deutschlandweit etabliert. Die Top-up-Kreditversicherung kann von allen Unternehmen, die ein laufendes Kreditversicherungsprogramm zur Stützung des Debitorenmanagements implementiert haben, bis Ende 2010 ergänzend eingesetzt werden.

Da man nichtsdestotrotz sowohl der Wirtschaft als auch dem Steuerzahler gerecht werden musste, wurde eine Prämie in Höhe von 2,88 Prozent auf die jeweilige beanspruchte Zusatzdeckung fixiert. Zusätzlich fallen pro Antrag 45 € an. Der Lieferant kann, angelehnt an seine bestehenden Kreditlimite – das heißt der jeweiligen maximalen Risikodeckung in Form der Einzel-Kreditbeträge pro Schuldner – maximal eine Verdopplung seiner Erstdeckung anfragen. Ferner wurde auch die Summe aller kumulierten Ergänzungsleistungen auf 2,5 Millionen Euro pro Vertragsunternehmen limitiert, um zu verhindern, dass einzelne Großkonzerne frühzeitig die Mittel ausschöpfen. Das maximale Zahlungsziel darf zwölf Monate nicht überschreiten. Die Abwicklung und Administration des Top-up-Programms wird direkt an den bestehenden Kreditversicherungsvertrag angeschlossen und dort auch über die Laufzeit inkassiert.

Begrenzte Nachfrage

Da die Preisfestsetzung starr ist, hat sich die effektive Nachfrage faktisch entgegen der ursprünglichen unternehmensseitigen Forderungen in engen Grenzen gehalten. In den ersten drei Monaten des Programms wurden lediglich wenige Dutzend Ergänzungsverträge unterzeichnet. Idealer scheint den Unternehmen, sich an die fundamentale Beurteilung des Erstversicherers zu halten oder die mittlerweile wieder üppigeren Zeichnungen zu nutzen, da diese in der Regel preislich attraktiver sind als die staatlichen gestützten Deckungen.

Alternativ zum Top-up-Programm wurden, ebenfalls bis Ultimo 2010 begrenzt, die sogenannten Ausfuhrgewährleistungen des Bundes kurzfristig auch für Exporte in EU- beziehungsweise OECD-Länder geöffnet, was ansonsten unzulässig ist. Auch diese Deckungen beschränken sich auf Exportzahlungsziele von äußerst zwölf Monaten.

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