
An diesen Tag wird sich die Familie Müller (Namen geändert) sicherlich noch lange erinnern: Sie wollte ihr Erspartes in einem Tagesgeldkonto parken, um damit später eine Eigentumswohnung zu kaufen. Der Citibank-Berater hält davon nichts und rät, so die Aussagen der Geschädigten, zu Lehman-Brothers-Zertifikaten. Mehr Gewinn versprach er dem Pärchen und natürlich Sicherheit.
Einer von vielen Fällen und vielen Banken: Zum Beispiel auch die Dresdner Bank und die Commerzbank drückten die vermeintlich sicheren Zertifikate in den Markt. Die Postbank schwatzte sie sogar einem Analphabeten mit der Begründung auf, diese Anlage sei so sicher wie ein Sparbuch. Eine Entschädigung ist nur individuell verhandelbar. Daran ändert auch das aktuelle Anerkenntnis-Urteil des Landgerichts Hamburg (Az. 319 O 125/08) nichts. Landesweit veranstalten die Verbraucherzentralen derzeit Infoveranstaltungen für Geschädigte, so groß ist der Andrang der verunsicherten Anleger.
Aktuell gestand die Dresdner Bank mit einem Anerkenntnis-Urteil die Rückzahlung nebst Zinsen und Anwaltskosten an eine Anlegerin ein. "Das Problem ist bei dem Lehman-Zertifikat, welches die Dresdner Bank der Klägerin verkauft hat, dass sie eine Wette durch das Zertifikat eingeht“, beschreibt der auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwalt Ulrich Husack den konkreten Fall.
Hamburger Lehman Urteil ist nicht verallgemeinerbar
„Im Fall der Lehman-Brothers-Zertifikate leiht sie der Bank Geld, die per se möglichst wenig Erträge auszahlen will, weil sie sich das Geld ja geliehen hat. Der Anleger wettet hier gegen die Markteinschätzung von Experten und Mathematikern bei Lehman Brothers." Der Anwalt vermutet, dass in 95 Prozent seiner Fälle die Anleger nicht wussten, dass sie sich auf eine solche Wette eingelassen haben. „Hätte die Bank hier seriös aufgeklärt, dann hätten die Anleger eine Entscheidungschance gehabt. So aber nicht", kommentiert Husack.
Die Bank dazu in einer Stellungsnahme gegenüber wiwo.de: „Bei dem Vorgang handelt es sich um einen Einzelfall aus dem Jahr 2007, der schon seit einiger Zeit erledigt ist. Es besteht kein Zusammenhang mit möglichen Verlusten von Zertifikate-Inhabern aufgrund der Insolvenz von Lehman Brothers. Zu Einzelheiten können wir aufgrund des Bankgeheimnisses keine Stellung beziehen. Falls Kunden im Einzelfall die Einhaltung unserer professionellen Standards in der Beratung beanstanden, werden wir diese selbstverständlich überprüfen.“
Hartmut Strube, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dämpft deshalb auch die Hoffnungen anderer Geschädigter: "Die Motivationen der Dresdner Bank, warum sie im Falle des Anerkennungsurteil in Hamburg auf die Forderung der Klägerin eingegangen ist, bleibt im Dunklen. Daraus lassen sich überhaupt keine Schlüsse auf die Erfolgsaussichten anderer Anleger vor Gericht ziehen."
Anleger muss Falschberatung selbst nachweisen
Der Weg zur Entschädigung ist für die Anleger demnach deutlich schwieriger. Die zentrale Frage ist, ob tatsächlich eine Falschberatung des Anlegers vorliegt. Das ist aber individuell sehr unterschiedlich. „Eine Sammelklage ist hier der falsche Weg", warnt deshalb Strube vor solchen Offerten verschiedener Anwälte. "Ein großes Problem in den Prozessen zur Falschberatung ist die Beweispflicht des Anlegers.“
In den USA ist es zwar möglich, dass der Staatsanwalt die internen E-Mails beschlagnahmt und dann zum Beispiel die Deutsche Bank zwingt, den Anlegern verkaufte Risikopapiere zurückzunehmen. Das gilt für den deutschen Anleger aber nicht. Hier liegt die Beweispflicht für die Falschberatung beim Anleger selbst. „Nicht wenige Betroffene machen die schmerzhafte Erfahrung, dass ihr ach so netter Bankberater im Prozess lügt, dass sich die Balken biegen“, skizziert Strube. „Das erschwert die Position des Anlegers ungemein."
Auch angesichts hoher Prozesskosten, die von Rechtsschutzversicherungen nicht gedeckt werden, rät der Verbraucherschützer, sich vorab über die Erfolgsaussicht einer Klage zu informieren. Hier helfen beispielsweise bundesweit die Verbraucherzentralen.
Verbraucherschützer Strube sieht aber bei den Lehmans-Investments auch eine politische Dimension: „Wenn eine Dresdner Bank oder eine andere Bank unter den Finanzkrisen-Schutzschirm des Bundes schlüpfen möchte, dann müssen auch die Anleger entschädigt werden“, fordert er. „Es kann nicht sein, dass eine Bank Hilfe erhält, ihre Anleger aber leer ausgehen. Das ist eine politische Frage. Hier erwarten wir eine klare Position unserer Politiker."
Der Citibank-Berater jedenfalls wiegelte die Familie Müller in Sicherheit: O-Ton des Beraters nach Schilderung der Geschädigten: "Wenn Sie etwas verlieren, gibt es die Citibank nicht mehr". Am Ende kaufte das Ehepaar das Zertifikat Lehman Bros. Bonus Express Defensiv 8. Der Berater vermerkte zwar, dass hier eine sehr hohe Risikoklasse vorliegt, behaupt aber, einem individuellen Wunsch des Kundens gefolgt zu sein. „Glatt gelogen“, erinnern sich die Betroffenen. Wenig später ist die US-Bank pleite. Verbraucherschützer Strube kommentiert: "Das war von der Bank und ihrem Berater wirklich niederträchtig."








