Anlegeranwälte Abkassieren ohne Aussicht auf Erfolg

Seite 2/3

Selbst ernannte Anlegerschützer

Das zeigt: Aggressiv werbenden Anwälten ist schwer beizukommen. Wegen geschickter Formulierungen lasse sich oft nicht nachweisen, dass die Grenze zur irreführenden Werbung oder zum unlauteren Wettbewerb überschritten ist, sagt Brandes. Und die Anwaltskammern werden häufig gar nicht erst aktiv, frei nach dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Klar ist die Sache immerhin, wenn sich Anwälte hinter einem Anlegerschutzverein verschanzen. In einem der wenigen Urteile dazu untersagte das Oberlandesgericht Köln einem Anwalt, Anleger unter dem Deckmantel eines selbst initiierten Vereins anzuschreiben (6 U 129/11). Für Anleger sei nicht erkennbar, wer hinter dem Schreiben steht.

Auch bei Post von Anlegerschützern ist also Vorsicht geboten; manchmal zeigt schon eine Google-Suche, dass unter der Adresse des Vereins auch eine Kanzlei residiert oder dass Gremienmitglieder im Hauptberuf Anlegeranwälte sind. In einem aktuellen Schreiben firmiert ein Anwalt als Datenschutzbeauftragter eines Vereins.

Typische Geltungsbereiche der Rechtsschutzversicherung

Selbst wenn Versprechen nicht haltlos sind und gute Chancen auf Schadensersatz bestehen, kann es riskant sein, sich auf Rundbriefschreiber einzulassen. Denn wenn Anwälte massenhaft Mandate akquirieren, geht das oft zulasten der Qualität. Ihnen fehlt die Zeit, auf die Situation der Mandanten einzugehen; Schriftsätze werden per Copy-and-Paste vervielfältigt und notdürftig individualisiert. Das kann die Chancen schmälern. „Richter sind zunehmend genervt von eilig zusammengeschusterten Copy-and-Paste-Klagen“, sagt Julius Reiter von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen in Düsseldorf. Sie würden häufig abgewiesen oder endeten mit fragwürdigen Vergleichen.

Zudem entpuppt sich mancher Erfolg später als Pyrrhussieg. Das zeigt aktuell der Fall Clerical Medical Investments (CMI): Die britischen Rentenversicherungen galten um die Jahrtausendwende als lukrative Alternative zu deutschen Policen, doch die Erträge blieben weit hinter den Prognosen zurück.

Tausende Anleger klagten, etwa wegen Prospektfehlern und mangelhafter Risikoaufklärung, und bekamen weitgehend recht. Doch nun stellt sich immer öfter heraus, dass die Urteile wenig nutzen – wegen grober Schnitzer der Anwälte. „Einige Kanzleien haben Hunderte Mandate akquiriert, dann aber Probleme bekommen, die Fälle sauber abzuarbeiten“, sagt Christian Hindahl, Partner der Kanzlei Hindahl Sternemann Horn Bock in Düsseldorf.

Wie im Fall einer Ärztin, deren Anwalt 2010 vor Gericht durchgesetzt hatte, dass sie ihre prognostizierte CMI-Rente bis 2041 bekommt. Klang gut. Die Frau aber hätte eine sofortige Zahlung gebraucht. Sie hatte ihr Investment überwiegend per Kredit finanziert – so, wie es das CMI-Modell vorsah. Und die sechsstellige Summe war 2013 auf einen Schlag fällig.

Das sind Deutschlands größte Streithähne
Die Berliner sind die streitlustigsten Deutschen. Pro hundert Einwohner gab es in der Bundeshauptstadt 2012 insgesamt 26,2 Streitfälle, die vor Gericht landeten. Während sich also in Berlin mehr als jeder Vierte zankte, war es im friedfertigsten Bundesland Bayern nur etwa jeder Sechste. Das ergab die Auswertung von mehr als einer Million Streitigkeiten von Privatpersonen aus der gesamten Bundesrepublik durch die Advocard Rechtsschutzversicherung. "Die Deutschen gelten ja gemeinhin als besonders konfliktfreudig. Wir wollten mit "Deutschlands großem Streitatlas" einmal genauer analysieren, wo und wie die Deutschen streiten und ob es in den letzten zehn Jahren Veränderungen gegeben hat", erklärt Peter Stahl, Sprecher des Vorstands, die Idee. Quelle: dpa
Im Vergleich der deutschen Großstädte mit mehr als 300.000 Einwohnern liegt Köln - eigentlich die Hochburg von Frohsinn und Karneval - sogar noch vor Berlin. Auffällig ist zudem, dass sich allein in Nordrhein-Westfalen acht der zehn streitlustigsten Städte finden. Dort liegen allerdings auch neun der 16 deutschen Großstädte über 300.000 Einwohner (ohne die Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg). Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Männer deutlich häufiger einen Streit vom Zaun brechen als Frauen. 68,1 Prozent aller Auseinandersetzungen gingen 2012 von ihnen aus, 2002 lag ihr Anteil mit 70,6 Prozent noch höher. "Bei den Gründen für Auseinandersetzungen sind sich beide Geschlechter relativ ähnlich - bis auf eine fast schon klischeehafte Ausnahme: Männer streiten sich öfter um ihr liebstes Kind, das Auto. Bei Frauen geht es dagegen häufiger um die eigenen vier Wände", erläutert Christian Vogl, Advocard-Vorstand Vertrieb und Marketing. Quelle: Fotolia
Der Anteil der männlichen Streits im Bereich "Verkehr & Mobilität" - oft rund um Verkehrsunfälle und Vertragsstreitigkeiten - liegt mit 29,1 Prozent deutlich höher als bei den Frauen mit 21,8 Prozent. Dafür sind Auseinandersetzungen im Bereich "Wohnen & Miete" bei Frauen mit 16,9 Prozent häufiger als bei den Männern mit 12,6 Prozent. Quelle: Fotolia
Am häufigsten aber streiten beide Geschlechter um Alltagsthemen: In 37 Prozent aller Streitfälle geht es um Privates, beispielsweise um Kauf- oder Mobilfunkverträge. Auch das Arbeitsleben ist immer wieder Streitthema. Darum geht es durchschnittlich in fast jedem sechsten Rechtsstreit. Nur etwas seltener gibt es Streitigkeiten im Bereich "Wohnen & Miete". Im Vordergrund stehen dabei Themen im Mietrecht wie Nebenkostenabrechnungen, Lärmbelästigung durch Nachbarn oder Schimmel in der Wohnung. Quelle: Fotolia
Bei über einem Drittel der Streitigkeiten geht es um mehr als 2.000 Euro, in etwa elf Prozent der Fälle sogar um mehr als 10.000 Euro. "Damit gewinnt eine umfassende Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung an Bedeutung", stellt Vogl fest. Quelle: Fotolia
Die Analyse der Altersstruktur zeigt, dass im vergangenen Jahr über die Hälfte aller Streitereien von 36- bis 55-Jährigen geführt wurden (54,4 Prozent). Immerhin noch neun von 100 Streithähnen sind mit mehr als 66 Jahren im Rentenalter. "Mit dem Alter kommt offenbar die Milde. Dafür werden junge Menschen zunehmend streitlustiger", berichtet Vogl. Denn im Zehn-Jahres-Vergleich zeigt sich: Junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren sind immer öfter in einen Rechtsstreit involviert. Lag ihr Anteil an den Streitigkeiten 2002 noch bei 3,1 Prozent, so kletterte dieser Wert in 2012 auf 19,5 Prozent. Quelle: Fotolia

Die Ärztin wollte den Kredit nach und nach mit der eingeklagten CMI-Rente zurückzahlen. „Da sie 74 Jahre alt ist, hat die Bank eine Tilgungsstreckung aber abgelehnt“, berichtet Hindahl. Das, meint er, war vorhersehbar. „Die Kanzlei hätte deshalb sofortigen Schadensersatz anstreben müssen, damit meine Mandantin ihren Kredit tilgen kann“, sagt der Bankrechtsexperte, an den sich die Ärztin nun gewandt hat, damit er ihr aus der Patsche hilft.

Wie der Ärztin könnte es manch anderem CMI-Anleger gehen: „Viele müssen bald ihren Kredit zurückzahlen“, sagt Hindahl. „In etlichen Fällen dürften Banken abblocken.“

Auch Vergleiche entpuppen sich oft als gefährlich – jüngst etwa bei Anlegern, die in den Neunzigerjahren über Fonds der Cumulus-Gruppe in Supermärkte im Osten der Republik investiert hatten. Dabei schienen sie bereits aus dem Schneider: Als sich die Fonds als Rohrkrepierer entpuppten, konnten sie wegen formaler Fehler die Kredite rückabwickeln, mit denen sie das Investment finanziert hatten.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%