Anlegerschutz Einfach Recht haben - wie Anleger Verluste eintreiben können

Weil falsch beratene oder betrogene Anleger in der Finanzkrise Milliarden verloren haben, ächzen die Gerichte unter Zehntausenden von Klagen. Welche Fristen es gibt und welche Klagen Aussicht auf Erfolg haben.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Milliardenklagen gegen Banken
Papiertüten mit dem aufgedrucktem Logo der Deutschen Bank Quelle: dpa
Logo der Royal Bank of Scotland (RBS) Quelle: dapd
A home for sale in Contra Costa County in the city of Antioch, California Quelle: dpa
A man walks past JP Morgan Chase's international headquarters on Park Avenue in New York Quelle: REUTERS
Die Verstrickung in den Libor-Skandal kommt die UBS teuer zu stehen. Die größte Schweizer Bank muss mit rund 1,4 Milliarden Franken (1,16 Milliarden Euro) die zweithöchste Geldstrafe berappen, zu der eine Bank jemals verdonnert wurde. Dutzende von Händlern und Mitarbeitern der Bank waren nach Erkenntnissen der Aufsichtsbehörden in die Manipulationen des Referenzzinses verwickelt. Sogar Schmiergeld wurde gezahlt, hieß es im Untersuchungsbericht der britischen Aufsichtsbehörde FSA. UBS habe in "schwerer Weise gegen Schweizerische Finanzmarktgesetze verstoßen", urteilte auch die Schweizer Bankenaufsicht FINMA. Das Kontrollsystem der Bank habe erhebliche Mängel aufgewiesen. Die Behörden fassten UBS erheblich härter an als die britische Großbank Barclays Bank, die ebenfalls wegen des Libor-Skandals eine hohe Strafe zahlen musste. Bankchef Sergio Ermotti, seit Herbst 2011 im Amt, bedauerte öffentlich dieses "unangemessene und unethische Verhalten zutiefst". UBS habe von sich aus bei den Behörden Meldung erstattet, nachdem sie das Fehlverhalten festgestellt habe. Es ist der zweite große Skandal für die Bank, nachdem der frühere UBS-Händler Kweku Adoboli vor mehr als einem Jahr gut 1,8 Milliarden Euro in den Sand setzte. Adoboli wurde inzwischen des Betrugs für schuldig befunden und zu sieben Jahren Haft verurteilt. Die Affäre kostete den damaligen UBS-Chef Oswald Grübel den Posten. Die Schweizer Großbank musste auf Geheiß der britischen Finanzaufsichtsbehörde FSA eine Strafe von knapp 30 Millionen Pfund (36,7 Millionen Euro) zahlen, weil ihr die unautorisierten Handelstransaktionen von Adoboli nicht auffielen. Die FINMA will der Großbank künftig genauer auf die Finger schauen und schickt einen Aufpasser ins Haus. Quelle: dapd
JP Morgan mit Bear-Stearns-FluchIn der Finanzkrise rettete sich die Investmentbank Bear Stearns in die Arme des Branchenprimus JP Morgan. Jetzt könnte die Übernahme auf Geheiß der US-Regierung eine teures Nachspiel haben. Die US-Aufsichtsbehörde National Credit Union Administration (NCUA) verklagte JP Morgan im Dezember 2012 auf Schadenersatz in Höhe von 3,6 Milliarden Dollar. Sie wirft Bear Stearns vor, mit Ramschhypotheken unterlegte Wertpapiere an vier Genossenschaftsbanken verkauft zu haben. Die vier Banken gingen nach hohen Verlusten mit den Papieren allesamt bankrott und mussten von der Aufsichtsbehörde abgewickelt werden. Die NCUA hatte JP Morgan bereits im Juni 2011 auf 1,4 Milliarden Dollar verklagt. Über die Zulassung der Klage wurde bislang noch nicht entschieden. Bisher konnte die NCUA von der Deutschen Bank, HSBC und der Citibank Schadenersatz in Höhe von 170 Millionen Dollar erstreiten. Verfahren gegen Barclays, Credit Suisse, Goldman Sachs, RBS, UBS und Wachovia sind noch offen. Im Oktober 2012 erhob der US-Generalstaatsanwalt Klage gegen JPMorgan Chase. Auch dabei ging es um hypothekenbesicherte Wertpapiere, deren Wert sich während der Finanzkrise nahezu in Luft auflöste. Anleger sollen durch die von Bear Stearns vermittelten Wertpapiere 22,5 Milliarden Dollar verloren haben. Am 19. November 2012 teilte JPMorgan mit, sich mit der US-Börsenaufsicht SEC auf einen Vergleich geeinigt zu haben: Gegen eine Strafzahlung von 297 Millionen Dollar (232 Millionen Euro) zieht die Behörde einen Schlussstrich unter das Verfahren. Quelle: REUTERS
Sal. Oppenheim: Milliardenrisiko für Deutsche BankVor dem Kölner Landgericht begann am 18. Dezember 2012 ein spektakulärer Schadenersatzprozess: Die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz fordert vom Bankhaus Sal. Oppenheim und dem Immobilienunternehmer Josef Esch Schadenersatz für ihr bei der Pleite des Handelskonzerns Arcandor, der einstigen Karstadt-Quelle AG, verlorenes Vermögen. Insgesamt beträgt der Streitwert 1,9 Milliarden Euro. Die Quelle-Erbin war einst eine der vermögendsten Frauen Deutschlands. Schickedanz wirft der Bank und ihrem ehemaligen Vermögensbetreuer Josef Esch und der einst schillernden Privatbank vor, sie falsch beraten und damit Vermögensbetreuungspflichten verletzt zu haben. Gleichzeitig sieht sich die Ex-Milliardärin aber mit Widerklagen der Bank und von Kreditbürgen in Höhe von rund 580 Millionen Euro konfrontiert. Das durch die Fehlspekulationen in Schieflage geratene Bankhaus gehört seit 2010 der Deutschen Bank. Im Februar oder März 2013 muss sich die einstige Führungsriege von Sal. Oppenheim zudem wegen besonders schwerer Untreue vor dem Kölner Landgericht verantworten. Angeklagt sind Christopher Freiherr von Oppenheim, Matthias Graf von Krockow und die Ex-Bank-Manager Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt sowie Josef Esch, der eng mit der Führung von Sal. Oppenheim zusammengearbeitet hatte. Ihnen wird vorgeworfen, der Bank mit Immobiliengeschäften einen zweistelligen Millionenschaden zugefügt zu haben. Die Beschuldigten bestreiten dies. Quelle: pressebild

Drei, zwei, eins... nicht mehr meins: Bis Freitag hatten private Gläubiger Griechenlands die Chance, ihre Anleihen auf einer Auktion dem klammen griechischen Staat anzudienen – mit einem Abschlag von 60 bis 70 Prozent. Viele Investoren verzichteten darauf, sie wollen ihr Geld einklagen. Mehrere Hundert Anleger hat die Aktionärsgemeinschaft DSW nach eigenen Angaben für Klägergemeinschaften gewonnen.

„Der von Griechenland beschlossene Zwangsumtausch der Anleihen war rechtswidrig“, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Weil im März nicht genügend private Anleger freiwillig ihre Staatsanleihen in neue, länger laufende Papiere umtauschen wollten, hatte die Regierung in Athen sie per Gesetz dazu gezwungen. Hechtfischer schätzt, dass Anleger, die zum Umtausch gezwungen wurden, noch griechische Staatsanleihen für fünf bis sechs Milliarden Euro halten. Hätten sie an der Auktion teilgenommen, wäre dies als nachträgliche Anerkennung des Zwangsumtauschs gewertet worden.

Der Griechen-Streit ist bei Weitem nicht das einzige juristische Nachspiel der Finanz- und Euro-Krise. Seit der Pleite der Lehman Bank 2008 steigt die Zahl der Gerichtsverfahren rasant. Beim Landgericht Frankfurt hat sich die Zahl der Fälle, in denen es um Kapitalanlagen geht, von 2008 bis 2011 auf etwa 2240 verdoppelt. In diesem Jahr rechnet das Gericht mit ähnlich vielen Fällen. Beim Ombudsmann, dem außergerichtlichen Streitschlichter der Banken, hat sich die Zahl der Beschwerden nahezu verdoppelt (siehe Grafik unten).

Am Anfang der Klagewelle standen dramatische Verluste. Im Krisenjahr 2008 büßten die Deutschen laut Bundesbank über 300 Milliarden Euro bei Aktien, Investmentfonds und Anleihen ein.

Pflöcke im Kapitalanlagerecht

Neue Verluste drohen derzeit bei Griechen-Anleihen, Immobilienfonds und durch Pleiten von Aktien- und Anleihe-Emittenten. Der Druck auf die Politik und die Gerichte, zu handeln, wächst. Entsprechend schnell schlagen die Europäische Union und der deutsche Gesetzgeber neue Pflöcke im Kapitalanlagerecht ein.

Derzeit arbeitet die Bundesregierung am Kapitalanlagegesetzbuch, das alle Fondsvehikel regulieren soll. Vor allem bei den kriselnden Immobilienfonds greift der Gesetzgeber ein, nachdem 13 dieser einst als bombensicher verkauften Fonds mit 24 Milliarden Euro Vermögen aufgelöst werden mussten. 2013 sollen zudem das Aktien- und das Pfandbriefrecht geändert werden. Ziel: mehr Durchblick für Anleger bei Risiken.

Seit Ausbruch der Finanzkrise steigt die Zahl der Beschwerden beim Ombudsmann der Banken

Anlegerschutz verbessern

Bereits jetzt wirken sich die Änderungen im Insolvenz- und Schuldverschreibungsrecht aus. Eigentlich sollen sie den Anlegerschutz verbessern. Clevere Finanzinvestoren nutzen die neuen Regeln jedoch für sich. Leidtragende sind Privatanleger. So ist es den neuen Eigentümern des Holzverarbeiters Pfleiderer gelungen, Altaktionäre über eine Insolvenz in Eigenregie loszuwerden. Noch 2011 wäre dies so nicht möglich gewesen.

Nicht nur für Aktien-, Anleihe- und Fondskäufer, sondern auch für Millionen Lebensversicherte ist es wichtig, dass sie auf dem neuesten rechtlichen Stand sind. Immer wieder laufen Fristen aus, innerhalb derer es noch möglich ist, sein Geld zu retten oder zumindest Ansprüche geltend zu machen. So erklärte der Bundesgerichtshof gerade einzelne Klauseln von Lebensversicherungen, die zwischen 2002 und 2007 abgeschlossen wurden, für unwirksam, weil sie die Versicherten stark benachteiligten. Sparer, die eine solche Police 2009 gekündigt haben, können nur noch bis Jahresende ihre Ansprüche auf Nachzahlung anmelden. Danach greift die Verjährungsfrist von drei Jahren.

Die WirtschaftsWoche hat die wichtigsten Änderungen in Gesetzen und Rechtsprechung zusammengestellt und bewertet, welche Folgen sie für Anleger haben – und wie sie die neuen Spielregeln nutzen können, um ihr Geld zu schützen.

Wie Aktionäre und Anleihesparer sich gegen Übergriffe wehren

So fühlt man dem Finanzberater auf den Zahn
Nachbarn unterhalten sich Quelle: dpa
Fangfrage 2: "Wenn etwas schief läuft, dann ersetzen Sie mir doch den Schaden?" Solch eine Versicherung gegen Verluste wünscht sich jeder Anleger, doch keine Bank mag das versprechen. Wenn ein Berater sich darauf einlässt, überschreitet er seine Kompetenzen – und will unbedingt etwas verkaufen. Dafür ist ihm jedes Mittel recht, auch eine Fehlinformation an den Kunden. Quelle: dpa
Fangfrage 3: "Welche Produkte brauche ich denn nun?"Gute Berater entwickeln eine Strategie , und sie schauen sich die Vermögens- und Finanzsituation eines Kunden an. Dann reden sie mit ihm über seine Ziele und seine Risikobereitschaft. Einzelne Produkte kommen – wenn überhaupt – immer ganz zuletzt. Berater, die sich sofort darauf einlassen, denken vor allem an ihre Provision. Diese ist häufig davon abhängig, wie viel Produkte in einem bestimmten Zeitraum von ihm verkauft werden. Quelle: dpa
Uhr Zifferblatt Quelle: dpa
Fangfrage 5: "Ich bin risikoscheu und möchte mindestens fünf Prozent Rendite. Das ist doch für Sie kein Problem?" Es sollte ein Problem für Berater sein. Wer diese Frage sofort bejaht, hat sich als unsolide geoutet. Denn fünf Prozent Rendite sind aktuell meist nur mit einem recht hohen Risiko oder anderen Nachteilen zu erzielen. Wer als Anleger gar kein Risiko möchte, muss sich aktuell eher mit einem bis zwei Prozent begnügen – den Konflikt zwischen Risiko und Rendite sollte ein Berater darstellen und nicht schamhaft überspielen. Quelle: dpa
zerrissener Euro-Schein Quelle: dpa
Fangfrage 7: "Ich vertraue Ihnen, das Kleingedruckt ist sicher in Ordnung. Wo soll ich unterschreiben?" Geldanlagen sollten gut überlegt sein. Berater, die ihren Kunden wenig Zeit lassen, wollen ein Gespräch schnell abhaken. Häufig verbergen sie diese Absicht. Durch diese Fangfrage können Anleger dem Berater auf die Schliche kommen. Jeder Berater sollte das Kleingedruckte erklären, und hinterher sollte es der Anleger noch mal lesen. Einfach zu unterschreiben, ist keinesfalls in Ordnung. Quelle: dpa

Draußen tanzen die Schneeflocken, Drinnen, im Saal des Wellness-Hotels Heinz, ist die Stimmung aufgeheizt - und von Wellness keine Spur. Die Aktionäre der Softwareunternehmens IBS lassen auf der außerordentlichen Hauptversammlung im Westerwald-Städtchen Höhr-Grenzhausen ordentlich Dampf ab. Siemens hat IBS übernommen und will die Firma jetzt über einen Beherrschungsvertrag integrieren. Das Abfindungsangebot von 6,90 Euro je Aktie sei „Beschiss“, poltert Investor und Vorstandsschreck Karl-Walter Freitag.

In der Mittagspause sagt eine alte Dame resignierend: „Wenn Siemens 81 Prozent an IBS hält, kann ich als Kleinaktionärin nicht viel machen.“ Ihr Tischnachbar, ein Mittvierziger mit Sportsakko und Hornbrille, widerspricht: „Wenn alle so denken, kommen wir nie auf einen grünen Zweig.“ Die alte Dame schiebt ihren Rollator Richtung Buffet, holt sich einen zweiten Nachtisch. „So kann man sich auch schadlos halten“, murmelt ihr Tischnachbar.

Das Geld ist knapper geworden, auch bei Siemens. Die Staatsschuldenkrise drückt auf die Umsätze, bis 2014 will Siemens sechs Milliarden Euro sparen.

Bessere Karten

Im Millionenpoker um Abfindungen, Insolvenzpläne und Schuldenschnitt haben Vorstände und Großinvestoren meist die besseren Karten, sie wissen mehr als der Anleger, können Anwälte und Gutachter in Stellung bringen. Doch Privatanleger sind nicht schutzlos ausgeliefert. Unternehmens müssen sich an Gesetze halten, Gerichte urteilen oft im Sinne der Anleger.

Die Machtbalance zwischen Anlegern und Emittenten wird dabei ständig neu austariert. So wurde gerade das Insolvenzrecht reformiert, was auch Konsequenzen für Anleger hat. Auch beim Aktienrecht stehen Reformen an. Gleichzeitig fällten Richter wegweisende Urteile: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Handelbarkeit von Aktien kein geschütztes Eigentumsrecht sei, das Oberlandesgericht Frankfurt stoppte einen Sanierungsplan, der Anleihesparer enteignet hätte. Anleger sollten ihre Rechte kennen – sonst geht ihnen Geld verloren, das ihnen zusteht.

Anteil der Fälle, in denen ein Aufkäufer nach einem Gerichtsverfahren sein Angebot an die Minderheitsaktionäre aufstocken muss

Gesetzliche Regeln

Es ist ein ungleicher Kampf: Siemens gegen eine Hand voll IBS-Kleinaktionäre. Dennoch muss sich der Weltkonzern an die gesetzlichen Regeln halten. Kein Minderheitsaktionäre ist gezwungen, dass Angebot des Mehrheitsaktionärs anzunehmen. Bei IBS lehnten acht Prozent der Aktionäre 6,90 Euro als zu wenig ab. Ihnen bleibt noch, vor Gericht zu gehen und in einem Spruchverfahren eine höhere Abfindung zu erkämpfen.

Die Chancen auf einen Nachschlag sind gut. Nach einer Studie des Münchner Rechtsanwalts Dirk Lorenz führten 76 Prozent der 2009 bis 2011 abgeschlossenen Spruchverfahren zu einer höheren Abfindung (siehe Grafik).

Wer sich nicht wehrt, schaut zu, wie andere den Schnitt machen. Als sich die EnBW-Tochter Salamander 2004 vom Stuttgarter Parkhausbetreiber Apcoa Parking trennte, zahlte Aufkäufer Investcorp 270 Millionen Euro an die Aktionäre. Den Deal hatte Ex-Karstadt-Chef Thomas Middelhoff, damals noch bei Investcorp, eingefädelt. 2007 konnte Investcorp Apcoa für 850 Millionen Euro an die französische Eurazeo weiterreichen.

Trickreiche Unternehmen

Laut Europäischem Gerichtshof hätte Daimler den Abgang des Vorstandschefs Jürgen Schrempp schon am 17. Mai 2005 veröffentlichen müssen

Unternehmen arbeiten bei Spruchverfahren mit allen Tricks. Batteriehersteller Varta, der im Sommer die Aktien von der Börse genommen hat und den Aktionären ein Abfindungsangebot gemacht hat, verlegte den Firmensitz von Hannover nach Ellwangen. Aus gutem Grund, wie Christoph Schäfers von der Beteiligungsgesellschaft Sparta befürchtet. Für Ellwangen ist das Oberlandesgericht Stuttgart zuständig. „Das aber gilt als industriefreundlich“, sagt er. Hier sei es sehr schwer, vor Gericht eine höhere Abfindung auszuhandeln.

Georg Issels, Vorstand der Beteiligungsgesellschaft Scherzer, vermutet, dass Siemens bei IBS ebenfalls in die Trickkiste gegriffen hat: „Eine überraschende Gewinnwarnung kurz vor der Hauptversammlung sollte wohl Forderungen nach höheren Abfindungen abwehren.“ Scherzer hielt zuletzt sechs Prozent an IBS.

Anleger sollten sich jedoch nicht einschüchtern lassen. Oft ist es besser, erst mal abzuwarten, anstatt gleich beim ersten Angebot seine Aktien abzuliefern (siehe Grafik Seite 96).

An der Börse bewegen schon Gerüchte, etwa über Übernahmen oder wichtige Personalien, die Kurse. Je früher Anleger Klarheit haben, desto besser können sie die Chancen eines Investments einschätzen.

In diesem Jahr hat der Europäische Gerichtshof dazu ein anlegerfreundliches Urteil gefällt. Demnach müssen die Unternehmen auch Zwischenschritte melden, die zu einer wichtigen Entscheidung führen (C-19/11). Laut Urteil hätte Daimler den Abgang des damaligen Vorstandschefs Jürgen Schrempp nicht erst bekannt geben dürfen, als der Aufsichtsrat die Personalie beschloss, sondern schon als Schrempp erstmals mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden über seinen Abschied gesprochen hatte (siehe Grafik Seite 96). Die Nachricht vom Abgang Schrempps ließ den Aktienkurs um knapp zehn Prozent steigen.

Spektakuläre Urteile gegen Anlagebetrüger

Mehr Sicherheit

Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, wie die Vorgaben aus Luxemburg umzusetzen sind. Denkbar ist, dass Unternehmen tatsächlich kursrelevante Informationen früher melden. Aktionäre hätten mehr Sicherheit. Möglich ist aber auch, dass Unternehmen in Zukunft zu früh Mitteilungen herausblasen, die am Ende doch noch revidiert werden müssen. Aktionäre könnten so in die Irre geführt werden.

Wichtig für Aktionäre ist, dass ihre Aktie regelmäßig gehandelt wird und in welchem Börsensegment sie notiert wird. Pleiteunternehmen oder solchen mit einem beherrschenden Großaktionär ist die Erfüllung strenger Börsenregeln oft zu aufwendig. Der US-Maschinenbauer Terex etwa verfrachtete den Kranbauer Demag, schrittweise vom hoch regulierten Prime Standard in den unregulierten Entry Standard. Schlecht für Anleger: Dort sind Ad-hoc-Mitteilungen nicht gesetzlich vorgeschrieben und Vorstände müssen sich nicht neutral verhalten, sondern dürfen mit Großaktionären kungeln. Auch Schiffsfondsinitiator HCI Capital oder Puppenhersteller Zapf Creation haben den regulierten Markt verlassen.

Noch schlimmer für Anleger ist es jedoch, wenn die Aktie völlig vom Kurszettel verschwindet (Delisting). Anteile lassen sich dann kaum noch zu Geld machen.

Rückzüge aus einem regulierten Börsensegment (Downgrading) und Delistings könnten sich häufen, seit das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr entschied, dass Aktionäre dann keinen Anspruch auf eine Abfindung haben (1 BvR 1569/08). Die Börsennotierung sei nicht vom Eigentumsschutz des Grundgesetzes umfasst, so die Richter. Wesentlich für das Eigentum an einer Aktie, so die Richter, seien die Beteiligung am Unternehmen sowie die Mitwirkungsrechte in der Hauptversammlung. Beides bleibe auch nach Delisting bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bisher anders entschieden: Unternehmen, die die Börse verlassen, müssten Minderheitsaktionären ein Pflichtangebot für eine Abfindung machen.

„Die Verfassungsrichter öffnen die Tür für eine Änderung der BGH-Rechtsprechung“, sagt Kapitalmarktrechtler Dirk Lorenz von Taylor Wessing. Die Folge könnte sein, dass Aktionäre beim Delisting nicht mehr entschädigt werden müssen. Beim Downgrading ist dies heute schon klar.

Bei Hedgefonds droht Gefahr

Anleihebesitzern droht höchste Gefahr, wenn ein Investor oder Hedgefonds systematisch die Schulden ihres notleidenden Unternehmens aufkauft. So geschehen beim Holzverarbeiter Pfleiderer. Der Luxemburger Investor Atlantik hatte von anderen Gläubigern Pfleiderer-Anleihen aufgekauft, um sie später in Aktien umzuwandeln. Atlantik nutzte dann das bereits 2009 geänderte Schuldverschreibungsrecht. Danach darf ein Hauptgläubiger, der über 75 Prozent der Anleihen eines Unternehmens hält, die übrigen Gläubiger zu einem Forderungsverzicht zu zwingen. Atlantik kontrollierte vor dem Beschluss der Gläubigerversammlung mehr als 75 Prozent und setzte dort den Schuldenschnitt durch.

Anleihebesitzer aber klagten, und das Oberlandesgericht Frankfurt gab ihnen recht (5 AktG 3/11). Weil Pfleiderer die Anleihen vor der deutschen Gesetzesänderung über eine niederländische Tochter in Umlauf gebracht hatte, sei das 2009 geänderte Recht nicht nachträglich anwendbar.

Warum Kunden ihrem Banker misstrauen
Die Finanzkrise hat das Vertrauen der Finanzanleger negativ beeinflusst. Zu diesem kommt die aktuelle Studie der Nürnberger Puls Marktforschung unter 1.000 deutschen Bankkunden. Deren deutliche Mehrheit ist inzwischen der Meinung, sich eigenständig über Geldanlagen informieren zu müssen. Quelle: dpa
74 Prozent der Befragten geben an, dass man bei reinem Vertrauen in den Berater ohne eigene zusätzliche Information „selbst Schuld“ bei Verlusten sei. Dies sehen speziell Männer, Ältere und Besserverdienende so. Quelle: dpa-tmn
Beratungsgespräch in einer Bank Quelle: Fotolia
Auch bei der Frage, welchen Informationsquellen die Bankkunden vertrauen, kommt die Studie zu einem ernüchterndem Ergebnis: Eigentlich keiner so richtig. Aber: „Die persönliche Beratung bei unabhängigen Stellen, wie etwa der Verbraucherberatung, werden von heutigen Kunden noch am ehesten als vertrauenswürdig angesehen,“ fasst Dr. Konrad Weßner, Puls-Geschäftsführer, zusammen. Quelle: picture-alliance
Gerade mal 17 Prozent der Befragten vertrauen dem persönlichen Berater, 15 Prozent unabhängigen Institutionen. Quelle: dpa
Die Weiten des Internets taugen bei der Mehrheit auch nicht für Anlagetipps, sondern als reine Informationsplattform wie etwa zu Aktienkursen. Quelle: dpa
Das Beratungsprotokoll findet bei Anlegern mehr Anklang als vermutet: 95 Prozent derjenigen, die ein Protokoll erhalten haben, lesen es durch. Die Hälfte von ihnen ausführlich, die anderen überfliegen es zumindest. Quelle: dpa

Keine Enteignung

Nach dem Urteil müssen Anleihegläubiger, deren Papiere vor 2009 von deutschen Unternehmen im Ausland aufgelegt wurden, keine Enteignung durch eine 75-Prozent-Mehrheit befürchten. Ganz anders sieht es bei Anleihen nach deutschen Recht aus. Stimmen 75 Prozent der Gläubiger zu, ist ein Schuldenschnitt zulässig, auch bei Zinspapieren, die vor 2009 aufgelegt wurden. Für Besitzer der seit 2010 aufgelegten und bei Privatanleger sehr beliebten Minibonds ist das eine sehr reale Gefahr: Droht ihrem Unternehmen die Insolvenz, wäre ein von Hegdefonds durchgepeitschter Schuldenschnitt einschließlich Übernahme jederzeit möglich.

Atlantik ließ Pfleiderer daraufhin in die Insolvenz gehen. Auch das kriselnde Solarunternehmen Q-Cells gab nach dem Urteil seinen Plan auf, Anleihegläubiger zu einem Forderungsverzicht zu zwingen.

Die Unternehmen kritisierten die renitenten Anleihebesitzer öffentlich als räuberische Gläubiger – eine Steilvorlage für weitere Lobbyisten. So setzt sich der Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak dafür ein, Gerichtsverfahren, bei denen Anleihegläubiger gegen insolvente Unternehmen klagen, künftig zu beschleunigen. Sein Vorstoß hat ein Geschmäckle. Der CDU-Politiker arbeitet für die Kanzlei Hengeler Müller, die Pfleiderer bei der umstrittenen Sanierung beraten hat.

Auch in der Pleite weitermachen

Unternehmen, für die ein Übernahme- oder Abfindungsangebot vorliegt

Atlantik bekam Pfleiderer aber dennoch in die Hände. Der Investor nutzte das zum 1. März geänderte Insolvenzrecht. Es erlaubt Unternehmen, auch in der Pleite weiter zu machen, zum Beispiel durch Tausch von Schulden in Aktien. Juristen sprechen von einer Insolvenz in Eigenverwaltung.

Kaum war das neue Insolvenzrecht in Kraft, stellte Pfleiderer einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Teil des Insolvenzplans war, das Kapital von Pfleiderer zunächst auf Null zu setzen. Anschließend wurde eine Kapitalerhöhung beschlossen, an der die Altaktionäre nicht teilnehmen konnten. Atlantik aber bekam durch Umwandlung seiner Anleihen in Aktien das Unternehmen in die Hand.

Aktionäre können zwar gegen einen Ausschluss vom Insolvenzverfahren klagen, die Erfolgsaussichten sind allerdings mau. „Sie müssen nachweisen, dass sie ohne den Insolvenzplan besser dastünden“, sagt Daniel Vos, Anwalt für Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Göddecke. Da Kleinanleger aber vom Informationsfluss im Unternehmen abgeschnitten seien, könnten sie keine Vergleichsrechnungen aufstellen, die vor Gericht standhielten.

Das neue Insolvenzrecht stellt für Aktionäre also eine Gefahr dar. Und durch das gerade vom Bundestag in erster Lesung verabschiedete überarbeitete Aktienrecht, das Mitte 2013 in Kraft treten soll, droht neues Ungemach:

  • Unternehmen sollen Vorzugsaktien ausgeben können, bei denen, wenn die Dividende mal ausfällt, in besseren Zeiten kein Nachzahlungsanspruch besteht.
  • Künftig sind Wandelanleihen möglich, bei denen auch der Schuldner, nicht nur der Gläubiger, die Wahl hat, ob sie in bar oder in Aktien zurückgezahlt wird.
  • Das Recht der Aktionäre auf Nichtigkeitsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, beispielsweise bei Übernahmen, soll eingeschränkt werden.

Die Unternehmens-Lobby hat sich hier einmal mehr durchgesetzt. Anleger müssen vor dem Kauf von Wertpapieren häufiger in den Emissionsprospekt schauen. Und für renitente Aktionäre wie Karl-Walter Freitag brechen härtere Zeiten an. Noch schlimmer sieht es allerdings bei den Griechen-Bonds aus.

Griechen-Bonds: Wenig Aussicht auf Erfolg

Die meistgehandelten Aktien Deutschlands
Platz 10: LufthansaNach einem leichten Kurs-Hoch von elf Euro im Februar, sackte die Lufthansa Aktie im Juni auf den seit 2009 nicht mehr erreichten Tiefstand von acht Euro ab. Derzeit ist der Lufthansa-Kurs ist im leichten Aufwärtstrend und pendelt sich auf einem Wert von 9,60 Euro pro Stück ein. ISIN: DE0008232125Gehandelte Stücke im ersten Halbjahr 2012: 614 Millionen Gehandeltes Volumen: 20 Milliarden Euro Quelle: dapd
Platz 9: SAPDie Aktie des Softwaregiganten befindet sich langfristig auf einem stetigen Aufstieg und konnte den Wert innerhalb der letzten 10 Jahre verdoppeln. Von kleinen Sprüngen nach oben und unten abgesehen, wird das Wertpapier gerade für ordentliche 47,66 Euro gehandelt und ist somit die teuerste Aktie unseres Rankings.ISIN: DE0007164600Gehandelte Stücke im ersten Halbjahr 2012: 663 MillionenGehandeltes Volumen: 16 Milliarden Euro Quelle: dpa
Platz 8: RWEDie Energiewende macht RWE nach wie vor zu schaffen. Die Aktie des Energieversorgers befinden sich zwar gerade wieder auf einem leicht steigenden Kurs, doch mit einem Wert von momentan 33,33 Euro je Aktie ist an den absoluten Spitzenwert von 99 im Jahr 2008 gerade nicht zu denken.ISIN: DE0007037129Gehandelte Stücke im ersten Halbjahr 2012: 722 MillionenGehandeltes Volumen: 11 Milliarden Euro Quelle: dapd
Platz 7: DaimlerDer Automobilhersteller landet momentan wieder auf demselben Kurswert, mit dem er zu Jahresbeginn gestartet ist: bei soliden 35 Euro pro Aktie. Die Frage ist nur, ob Daimler das bisherige Jahreshoch von 48 noch einmal toppen kann.ISIN: DE0007100000Gehandelte Stücke im ersten Halbjahr 2012: 986 MillionenGehandeltes Volumen: 20 Milliarden Euro Quelle: dapd
Platz 6: Deutsche PostDie Post-Aktie liegt gerade bei einem unspektakulären Kurs von 14 Euro. Abgesehen von kurzfristigen Kurs-Ausreißern hat sich der Wert in den vergangenen Jahren von den 14 Euro kaum wegbewegt.ISIN: DE0005552004Gehandelte Stücke im ersten Halbjahr 2012: 1.049 Millionen Gehandeltes Volumen: 30 Milliarden Euro Quelle: dapd
Platz 5: InfineonDie Aktie des Halbleiterherstellers ist mit fünf Euro pro Stück gerade fast schon ein Zocker-Schnäppchen. Auch wenn es 2009 mit einem unglaublichen Kurs-Tiefstwert von 0,36 schon mal düsterer ausgesehen hat.ISIN: DE0006231004Gehandelte Stücke im ersten Halbjahr 2012: 1.120 MillionenGehandeltes Volumen: 7 Milliarden Euro Quelle: dpa
Platz 4: Deutsche BankDas bisherige Jahreshoch der Deutschen Bank-Aktie lag im April bei einem soliden Kurs von 39 Euro. Inzwischen geht es wieder langsam bergab: 26,20 Euro pro Stück ist der aktuelle Wert - damit nähert sich der Kurs wieder verdächtig dem Tiefstand der letzten zehn Jahre von 21 Euro an.ISIN: DE0005140008Gehandelte Stücke im ersten Halbjahr 2012: 1.378 MillionenGehandeltes Volumen: 16 Milliarden Euro Quelle: dpa

Bis Freitag konnten Anleger Griechenland-Anleihen dem griechischen Staat andienen – zumindest dann, wenn sie Papiere im geforderten Mindestvolumen besaßen. Wer nicht verkauft hat, könnte seine Bank wegen Falschberatung verklagen. Das setzt allerdings voraus, dass er nicht gezielt Griechen-Bonds verlangt und der Berater ihm die Anleihen als sicher empfohlen hat. „Die große Mehrheit der Käufer hat jedoch gezielt nach griechischen Staatsanleihen gefragt und sich nicht beraten lassen“, sagt Franz Braun von der Kanzlei CLLB in München. Er hat deshalb gegen den griechischen Staat geklagt. Der Zwangsumtausch der Staatsanleihen im Frühjahr sei rechtswidrig gewesen. Kein Emittent habe das Recht, in das Depot seiner Gläubiger einzugreifen.

Ob Anleger Geld sehen, ist völlig offen. Bisher, so Braun, hätten die Klagen die griechischen Behörden noch nicht mal erreicht. Athen ist faktisch pleite, die Sorgen deutscher Kleinanleger stehen an allerletzter Stelle der Prioritätenliste von Justiz und Regierung. Das Beispiel Argentinien, gegen das Anleger zahlreiche Pfändungstitel erstritten haben, die sie aber seit Jahren nicht vollstrecken können, wirkt eher abschreckend.

Wer an der Börse verkaufen will, steht vor dem Problem, dass er beim Zwangsumtausch der Bonds für jedes Papier 20 neue langlaufende Anleihen bekommen hat. Viele Privatanleger haben jetzt Papiere mit einem Nennwert von weniger als 100 Euro im Depot. Die Kurse haben sich zwar gut erholt, zehnjährige Bonds kletterten seit Juni von 15 auf 38 Prozent. Vor dem Verkauf sollten Anleger dennoch ihre Bank nach Gebühren fragen, sonst fressen die Spesen der Mini-Orders den Restwert auf. Einige Banken, zum Beispiel die DAB Bank, bieten den spesenfreien Verkauf an.

Was Fonds-Anleger beachten müssen

Was aus den Rettungsplänen wurde
GeuroEs war eine Idee des früheren Deutsche-Bank-Chefvolkswirts Thomas Mayer: Griechenland führt eine Parallelwährung ein, den Geuro, der neben dem Euro im Land zirkuliert. Unternehmen könnten dann ihre Beschäftigten mit dem Geuro bezahlen, diese sich  dafür Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter kaufen. Da sich die neue Parallelwährung gegenüber dem Euro schnell abwerten würde, wären griechische Produkte und Dienstleistungen – hier vor allem der Tourismus – schnell wieder wettbewerbsfähig. Nach außen hin könnte das Land weiter in Euro rechnen. Es blieb eine Idee. Quelle: dapd
Striktes SparprogrammGriechenland spart sich gesund. Der Plan sieht vor, dass Griechenland 2013 und 2014 gut 11,5 Milliarden Euro einspart – durch Kürzung der Gehältern der Staatsbediensteten sowie der Renten, des Verteidigungsetat und so weiter. Dass Griechenland seine Sparpläne einhält, glaubt kaum noch jemand. Die Prüfungskommission Troika wurde bisher bitter enttäuscht. Auch Regierungschef Antonis Samaras trägt nicht zum Vertrauen in die Sparbemühungen bei, wenn er wie Ende August geschehen bei den Schuldnerländern um einen Aufschub bis 2016 bittet. In wenigen Wochen wird die Troika ihren neuen Bericht vorlegen, dann wird man sehen, was Griechenland bisher erreicht hat. Quelle: dpa
'Grexit" - Zurück zur DrachmeDas Land erklärt sich bankrott, steigt aus der Europäischen Währungsunion aus und kehrt zur Drachme zurück. Jahrelang warnten Euro-Politiker vor Ansteckungseffekte einer Griechenland-Pleite. Spanien, Italien oder Portugal würden dann ebenfalls in den Abgrund getrieben, hieß es einstimmig aus Brüssel. Doch die Stimmung hat sich gedreht. Das Risiko eines Austritts Griechenlands aus der Währungsunion wird in den Ländern der Euro-Zone mittlerweile für beherrschbar gehalten. Das "Grexit-Szenario" bleibt eine Option, sollte Griechenland seine Sparpläne nicht in die Tat umsetzen. Quelle: dpa
Konzept "Südo"Die Teilung des Euro in eine Gemeinschaftswährung der Südländer (Südo) und der Nordländer (Nordo) käme zwar vor allem Griechenland, aber auch Italien, Spanien und Portugal zugute. Da eine Abwertung des  Südo gegenüber dem Nordo die unmittelbare Folge einer solchen Teilung wäre, würde sich die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der südlichen Euro-Krisenländer entsprechend verbessern. Mit einer solchen Aufteilung wäre die Währungsunion langfristig ökonomisch stabil. Doch die Politik stellt sich quer – das Festhalten an der Einheitswährung ist europäische Staatsräson. Quelle: dapd
Projekt EurekaEs war eine geniale Idee der Unternehmensberatung Roland Berger: Der griechische Staat verkauft große Teile seines Staatsbesitzes – an Kulturgüter wie die Akropolis war dabei allerdings nicht gedacht – an eine europäische Treuhandanstalt. Mit dem Erlös hätte Griechenland seine Auslandsschulden abtragen können. Die Treuhand hätte dann rund 30 Jahre Zeit gehabt,  die griechischen Staatsunternehmen zu sanieren und zu verkaufen. Deutsche und griechische Politiker hatten durchaus Sympathien für diesen Plan mit dem Namen „Eureka“. Doch es wurde nichts daraus. Quelle: dapd
Konzept "Fixit"Um den Griechen das Leben in der Europäischen Währungsunion zu erleichtern, könnten auch finanziell starke und hoch wettbewerbsfähige Länder die Euro-Zone verlassen. So haben etwa die Finnen angekündigt, sie könnten auch ohne Euro leben. Würden die Finnen tatsächlich austreten (Fixit) und machen die Niederlande, Estland und vor allem Deutschland diesen Schritt mit, würde das Griechenland die fällige Anpassung erleichtern. Vom Tisch ist diese Option noch nicht – der Schlüssel dazu liegt bei der Regierung in Helsinki. Quelle: dpa
Geld druckenEs ist der bequemste aller Auswege – und damit der wahrscheinlichste. Die Europäische Zentralbank (EZB) wirft die Notenpresse an. Und das geht so: Die Regierung in Athen gibt Staatsanleihen aus, griechische Banken kaufen die Titel auf und hinterlegen sie bei der EZB. Dafür bekommen sie frisches Zentralbankgeld. Darüber hinaus denkt die EZB darüber nach, wie sie weitere Staatsanleihen der Krisenländer vom Markt nehmen kann. Die Deutsche Bundesbank ist mit ihrem Widerstand gegen dieses Programm isoliert. 'Not kennt kein Gebot', lautet das Motto von EZB-Präsident Mario Draghi – und so ist der Staatsfinanzierung durch die Notenbank Tür und Tor geöffnet.    Quelle: dpa

Warten auf Berlin: Noch traut sich die Fondsgesellschaft KanAm nicht, einen neuen Immobilienfonds aufzulegen. Zuvor muss die Bundesregierung neue Regeln für offene Immobilienfonds absegnen. Mitte Dezember will das Kabinett ein Gesetz beschließen, das im Juli 2013 in Kraft treten soll. KanAm musste den Fonds Grundinvest auflösen, weil zu viele Anleger ihre Anteile auf einen Schlag zurückgeben wollten.

Aktuell sind 13 Publikumsfonds mit 24 Milliarden Euro Vermögen in Auflösung, bei vier weiteren Fonds können Anleger keine Anteile zurückgeben. Für alle gilt: Anleger müssen auf ihr Geld warten.

Immer wieder haben Gesetzgeber und Fondsbranche versucht, die Krise in den Griff zu kriegen – bisher ohne Erfolg. Ende November meldete die DWS, dass sie ihren Immobilien-Dachfonds Immoflex bis April 2015 abwickeln wird. Auch Aberdeen sieht keine Chance mehr für den Degi German Business. Bis November 2015 sollen alle Immobilien verkauft werden.

Das Kapitalanlagesetzbuch soll Abhilfe schaffen. Damit setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Es könnte der letzte Versuch sein, die Anlageklasse zu retten.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Anleger können nur noch einmal jährlich Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgeben und vier Mal pro Jahr Anteile kaufen. Die Regel folgt der Logik, dass sich illiquides Vermögen wie Immobilien nicht börsentäglich handeln lässt. Insofern ist sie konsequent.
  • Fondsimmobilien müssen nicht mehr von drei unabhängigen Gutachtern bewertet werden. Einer reicht, unabhängig muss der auch nicht mehr sein. Die Fonds müssen den Gutachter auch nicht mehr nach fünf Jahren austauschen. „Künftig können Fondsgesellschaften sich ihren Haus- und Hofgutachter bestellen,“ kritisiert Gernot Archner vom Gutachter-Verbandes BIIS.

Diese veränderten Spielregeln gelten allerdings nur für Anteile an offenen Immobilienfonds, die Anleger nach Inkrafttreten des Gesetzes gekauft haben.

Die Investments der Staatsfonds
Citigroup Quelle: AP
Daimler Quelle: AP
UniCredit Quelle: REUTERS
Areva Quelle: dpa
Gea Quelle: Presse
Barclays Quelle: dapd
Credit Suisse Quelle: dpa

Übergangsweise treten zum 1. Januar 2013 Regeln des bereits 2011 beschlossene Kapitalanlegerschutzgesetzes in Kraft:

  • Anleger, die Anteile verkaufen wollen müssen mindestens ein Jahr vorher kündigen – egal, wann sie investiert haben.
  • Wer ab 2013 investiert, muss seine Anteile mindestens zwei Jahre lang halten.
  • Anleger können allerdings pro Halbjahr bis zu 30.000 Euro aus einem Fonds abziehen – unabhängig von Fristen.
Wo das Geld jetzt sicher ist
Bargeld Quelle: Sebastian_Wolf
Goldbarren und -münzenDas Edelmetall ist die Notfallreserve außerhalb des Finanzsystems schlechthin. Wer mit dem Schlimmsten rechnet, hofft, dass er kleinere Goldmünzen gegen Lebensmittel oder Medikamente tauschen kann, wenn Banken ihn nicht mehr mit Bargeld versorgen. Verwahren Anleger ihr Gold allerdings im Bankschließfach, kann es nach einer Bankpleite dauern, bis sie Zugriff bekommen. In Krisenzeiten fällt der Goldpreis mitunter. Großanleger wie Hedgefonds müssen ihren Goldbestand verkaufen, um flüchtende Anleger auszuzahlen. Da in Panikphasen andere Anlagen wie Aktien oder Anleihen stark an Wert verlieren oder illiquide werden, ist Gold dann eine der wenigen Anlagen, die sie noch zu Geld machen können. Quelle: dpa
Spareinlagen: Sparkassen/VolksbankenIhren Kunden versprechen Sparkassen, Landesbanken sowie Genossenschaftsbanken, dass sie Pleiten der zu ihrer jeweiligen Gruppe gehörenden Institute im Vorfeld verhindern. Meist geschieht das über Fusionen von schwachen mit stärkeren Mitgliedern. Kommt es zu keiner Pleite, muss auch kein Geld gerettet werden. Dadurch sollen auch Zertifikate und Anleihen vor einem Totalverlust sicher sein. Das ist ein Unterschied zu anderen Einlagensicherungssystemen. Die Solidarität funktionierte bislang, könnte aber bei der Schieflage großer Institute überstrapaziert werden. Quelle: dpa
Fresenius Quelle: Pressebild
Deutsche Börse Quelle: dapd
Investmentfonds Quelle: Wolfgang - S - Fotolia
Sparschwein Quelle: Edel Rodriguez

Die zwei Jahre Haltefrist und die 30.000 Euro-Regel gelten nur, bis das Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft tritt, also wohl bis zum 22. Juli 2013. Sollten die Immobilienfonds in der ersten Hälfte des kommenden Jahres erneut in die Krise geraten, dann kämen Anleger noch schnell an ihre 30.000 Euro.

Offene Immobilienfonds können in der Not wenigstens noch Bürohäuser verkaufen. Geschlossenen Fonds aber sind unternehmerische Beteiligungen, hier drohen der Verlust des Einsatzes und oft noch Rückzahlung von Steuergutschriften. Das Kapitalanlagesetzbuch, das die Fonds erstmals regulieren sollte, hilft hier wenig:

  • Die Mindestinvestitionssumme für geschlossene Fonds wurde auf 20.000 Euro festgelegt, ein Limit von 50.000 Euro wurde von der Fondslobby verhindert. Die Gefahr, dass unerfahrene Kleinanleger angelockt werden, besteht weiter.
  • Der Anteil des Fremdkapitals an der Finanzierung ist bei 60 Prozent gedeckelt. Für die Branche kein Problem: Weil der Fiskus Steuersparmodelle gekippt hat, machen hohe Schulden keinen Sinn.
  • Geschlossene Fond dürfen ihre Immobilien, Flugzeuge oder Schiffe selbst bewerten – ohne die Hilfe eines externen Prüfers.

Bisher war es für Anleger ein Horror, gegen Banken und Fonds zu klagen. Trotz anlegerfreundlicher Urteile in ähnlichen Fällen musste jeder einen teuren Prozess finanzieren. Auch wer Musterverfahren abwarten wollte, musste Klage erheben, damit seine Ansprüche nicht verjährten.

Innerhalb des zum 1. November reformierten Kapitalanleger-Musterverfahrens können Anleger jetzt bei Gericht Ansprüche mit Hinweis auf das Musterverfahren anmelden. So unterbrechen sie die Verjährung. Zwar ersparen sie sich damit nicht einen eigenen Prozess, aber das Gericht kann die Erkenntnisse aus dem Musterverfahren nutzen, um das Verfahren abkürzen. Das spart Kosten, immerhin.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%