Drei, zwei, eins... nicht mehr meins: Bis Freitag hatten private Gläubiger Griechenlands die Chance, ihre Anleihen auf einer Auktion dem klammen griechischen Staat anzudienen – mit einem Abschlag von 60 bis 70 Prozent. Viele Investoren verzichteten darauf, sie wollen ihr Geld einklagen. Mehrere Hundert Anleger hat die Aktionärsgemeinschaft DSW nach eigenen Angaben für Klägergemeinschaften gewonnen.
„Der von Griechenland beschlossene Zwangsumtausch der Anleihen war rechtswidrig“, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Weil im März nicht genügend private Anleger freiwillig ihre Staatsanleihen in neue, länger laufende Papiere umtauschen wollten, hatte die Regierung in Athen sie per Gesetz dazu gezwungen. Hechtfischer schätzt, dass Anleger, die zum Umtausch gezwungen wurden, noch griechische Staatsanleihen für fünf bis sechs Milliarden Euro halten. Hätten sie an der Auktion teilgenommen, wäre dies als nachträgliche Anerkennung des Zwangsumtauschs gewertet worden.
Der Griechen-Streit ist bei Weitem nicht das einzige juristische Nachspiel der Finanz- und Euro-Krise. Seit der Pleite der Lehman Bank 2008 steigt die Zahl der Gerichtsverfahren rasant. Beim Landgericht Frankfurt hat sich die Zahl der Fälle, in denen es um Kapitalanlagen geht, von 2008 bis 2011 auf etwa 2240 verdoppelt. In diesem Jahr rechnet das Gericht mit ähnlich vielen Fällen. Beim Ombudsmann, dem außergerichtlichen Streitschlichter der Banken, hat sich die Zahl der Beschwerden nahezu verdoppelt (siehe Grafik unten).
Am Anfang der Klagewelle standen dramatische Verluste. Im Krisenjahr 2008 büßten die Deutschen laut Bundesbank über 300 Milliarden Euro bei Aktien, Investmentfonds und Anleihen ein.
Pflöcke im Kapitalanlagerecht
Neue Verluste drohen derzeit bei Griechen-Anleihen, Immobilienfonds und durch Pleiten von Aktien- und Anleihe-Emittenten. Der Druck auf die Politik und die Gerichte, zu handeln, wächst. Entsprechend schnell schlagen die Europäische Union und der deutsche Gesetzgeber neue Pflöcke im Kapitalanlagerecht ein.
Derzeit arbeitet die Bundesregierung am Kapitalanlagegesetzbuch, das alle Fondsvehikel regulieren soll. Vor allem bei den kriselnden Immobilienfonds greift der Gesetzgeber ein, nachdem 13 dieser einst als bombensicher verkauften Fonds mit 24 Milliarden Euro Vermögen aufgelöst werden mussten. 2013 sollen zudem das Aktien- und das Pfandbriefrecht geändert werden. Ziel: mehr Durchblick für Anleger bei Risiken.
Anlegerschutz verbessern
Bereits jetzt wirken sich die Änderungen im Insolvenz- und Schuldverschreibungsrecht aus. Eigentlich sollen sie den Anlegerschutz verbessern. Clevere Finanzinvestoren nutzen die neuen Regeln jedoch für sich. Leidtragende sind Privatanleger. So ist es den neuen Eigentümern des Holzverarbeiters Pfleiderer gelungen, Altaktionäre über eine Insolvenz in Eigenregie loszuwerden. Noch 2011 wäre dies so nicht möglich gewesen.
Nicht nur für Aktien-, Anleihe- und Fondskäufer, sondern auch für Millionen Lebensversicherte ist es wichtig, dass sie auf dem neuesten rechtlichen Stand sind. Immer wieder laufen Fristen aus, innerhalb derer es noch möglich ist, sein Geld zu retten oder zumindest Ansprüche geltend zu machen. So erklärte der Bundesgerichtshof gerade einzelne Klauseln von Lebensversicherungen, die zwischen 2002 und 2007 abgeschlossen wurden, für unwirksam, weil sie die Versicherten stark benachteiligten. Sparer, die eine solche Police 2009 gekündigt haben, können nur noch bis Jahresende ihre Ansprüche auf Nachzahlung anmelden. Danach greift die Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die WirtschaftsWoche hat die wichtigsten Änderungen in Gesetzen und Rechtsprechung zusammengestellt und bewertet, welche Folgen sie für Anleger haben – und wie sie die neuen Spielregeln nutzen können, um ihr Geld zu schützen.