Anlegerschutz Einfach Recht haben - wie Anleger Verluste eintreiben können

Seite 6/6

Was Fonds-Anleger beachten müssen

Was aus den Rettungsplänen wurde
GeuroEs war eine Idee des früheren Deutsche-Bank-Chefvolkswirts Thomas Mayer: Griechenland führt eine Parallelwährung ein, den Geuro, der neben dem Euro im Land zirkuliert. Unternehmen könnten dann ihre Beschäftigten mit dem Geuro bezahlen, diese sich  dafür Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter kaufen. Da sich die neue Parallelwährung gegenüber dem Euro schnell abwerten würde, wären griechische Produkte und Dienstleistungen – hier vor allem der Tourismus – schnell wieder wettbewerbsfähig. Nach außen hin könnte das Land weiter in Euro rechnen. Es blieb eine Idee. Quelle: dapd
Striktes SparprogrammGriechenland spart sich gesund. Der Plan sieht vor, dass Griechenland 2013 und 2014 gut 11,5 Milliarden Euro einspart – durch Kürzung der Gehältern der Staatsbediensteten sowie der Renten, des Verteidigungsetat und so weiter. Dass Griechenland seine Sparpläne einhält, glaubt kaum noch jemand. Die Prüfungskommission Troika wurde bisher bitter enttäuscht. Auch Regierungschef Antonis Samaras trägt nicht zum Vertrauen in die Sparbemühungen bei, wenn er wie Ende August geschehen bei den Schuldnerländern um einen Aufschub bis 2016 bittet. In wenigen Wochen wird die Troika ihren neuen Bericht vorlegen, dann wird man sehen, was Griechenland bisher erreicht hat. Quelle: dpa
'Grexit" - Zurück zur DrachmeDas Land erklärt sich bankrott, steigt aus der Europäischen Währungsunion aus und kehrt zur Drachme zurück. Jahrelang warnten Euro-Politiker vor Ansteckungseffekte einer Griechenland-Pleite. Spanien, Italien oder Portugal würden dann ebenfalls in den Abgrund getrieben, hieß es einstimmig aus Brüssel. Doch die Stimmung hat sich gedreht. Das Risiko eines Austritts Griechenlands aus der Währungsunion wird in den Ländern der Euro-Zone mittlerweile für beherrschbar gehalten. Das "Grexit-Szenario" bleibt eine Option, sollte Griechenland seine Sparpläne nicht in die Tat umsetzen. Quelle: dpa
Konzept "Südo"Die Teilung des Euro in eine Gemeinschaftswährung der Südländer (Südo) und der Nordländer (Nordo) käme zwar vor allem Griechenland, aber auch Italien, Spanien und Portugal zugute. Da eine Abwertung des  Südo gegenüber dem Nordo die unmittelbare Folge einer solchen Teilung wäre, würde sich die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der südlichen Euro-Krisenländer entsprechend verbessern. Mit einer solchen Aufteilung wäre die Währungsunion langfristig ökonomisch stabil. Doch die Politik stellt sich quer – das Festhalten an der Einheitswährung ist europäische Staatsräson. Quelle: dapd
Projekt EurekaEs war eine geniale Idee der Unternehmensberatung Roland Berger: Der griechische Staat verkauft große Teile seines Staatsbesitzes – an Kulturgüter wie die Akropolis war dabei allerdings nicht gedacht – an eine europäische Treuhandanstalt. Mit dem Erlös hätte Griechenland seine Auslandsschulden abtragen können. Die Treuhand hätte dann rund 30 Jahre Zeit gehabt,  die griechischen Staatsunternehmen zu sanieren und zu verkaufen. Deutsche und griechische Politiker hatten durchaus Sympathien für diesen Plan mit dem Namen „Eureka“. Doch es wurde nichts daraus. Quelle: dapd
Konzept "Fixit"Um den Griechen das Leben in der Europäischen Währungsunion zu erleichtern, könnten auch finanziell starke und hoch wettbewerbsfähige Länder die Euro-Zone verlassen. So haben etwa die Finnen angekündigt, sie könnten auch ohne Euro leben. Würden die Finnen tatsächlich austreten (Fixit) und machen die Niederlande, Estland und vor allem Deutschland diesen Schritt mit, würde das Griechenland die fällige Anpassung erleichtern. Vom Tisch ist diese Option noch nicht – der Schlüssel dazu liegt bei der Regierung in Helsinki. Quelle: dpa
Geld druckenEs ist der bequemste aller Auswege – und damit der wahrscheinlichste. Die Europäische Zentralbank (EZB) wirft die Notenpresse an. Und das geht so: Die Regierung in Athen gibt Staatsanleihen aus, griechische Banken kaufen die Titel auf und hinterlegen sie bei der EZB. Dafür bekommen sie frisches Zentralbankgeld. Darüber hinaus denkt die EZB darüber nach, wie sie weitere Staatsanleihen der Krisenländer vom Markt nehmen kann. Die Deutsche Bundesbank ist mit ihrem Widerstand gegen dieses Programm isoliert. 'Not kennt kein Gebot', lautet das Motto von EZB-Präsident Mario Draghi – und so ist der Staatsfinanzierung durch die Notenbank Tür und Tor geöffnet.    Quelle: dpa

Warten auf Berlin: Noch traut sich die Fondsgesellschaft KanAm nicht, einen neuen Immobilienfonds aufzulegen. Zuvor muss die Bundesregierung neue Regeln für offene Immobilienfonds absegnen. Mitte Dezember will das Kabinett ein Gesetz beschließen, das im Juli 2013 in Kraft treten soll. KanAm musste den Fonds Grundinvest auflösen, weil zu viele Anleger ihre Anteile auf einen Schlag zurückgeben wollten.

Aktuell sind 13 Publikumsfonds mit 24 Milliarden Euro Vermögen in Auflösung, bei vier weiteren Fonds können Anleger keine Anteile zurückgeben. Für alle gilt: Anleger müssen auf ihr Geld warten.

Immer wieder haben Gesetzgeber und Fondsbranche versucht, die Krise in den Griff zu kriegen – bisher ohne Erfolg. Ende November meldete die DWS, dass sie ihren Immobilien-Dachfonds Immoflex bis April 2015 abwickeln wird. Auch Aberdeen sieht keine Chance mehr für den Degi German Business. Bis November 2015 sollen alle Immobilien verkauft werden.

Das Kapitalanlagesetzbuch soll Abhilfe schaffen. Damit setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Es könnte der letzte Versuch sein, die Anlageklasse zu retten.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Anleger können nur noch einmal jährlich Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgeben und vier Mal pro Jahr Anteile kaufen. Die Regel folgt der Logik, dass sich illiquides Vermögen wie Immobilien nicht börsentäglich handeln lässt. Insofern ist sie konsequent.
  • Fondsimmobilien müssen nicht mehr von drei unabhängigen Gutachtern bewertet werden. Einer reicht, unabhängig muss der auch nicht mehr sein. Die Fonds müssen den Gutachter auch nicht mehr nach fünf Jahren austauschen. „Künftig können Fondsgesellschaften sich ihren Haus- und Hofgutachter bestellen,“ kritisiert Gernot Archner vom Gutachter-Verbandes BIIS.

Diese veränderten Spielregeln gelten allerdings nur für Anteile an offenen Immobilienfonds, die Anleger nach Inkrafttreten des Gesetzes gekauft haben.

Die Investments der Staatsfonds
Citigroup Quelle: AP
Daimler Quelle: AP
UniCredit Quelle: REUTERS
Areva Quelle: dpa
Gea Quelle: Presse
Barclays Quelle: dapd
Credit Suisse Quelle: dpa

Übergangsweise treten zum 1. Januar 2013 Regeln des bereits 2011 beschlossene Kapitalanlegerschutzgesetzes in Kraft:

  • Anleger, die Anteile verkaufen wollen müssen mindestens ein Jahr vorher kündigen – egal, wann sie investiert haben.
  • Wer ab 2013 investiert, muss seine Anteile mindestens zwei Jahre lang halten.
  • Anleger können allerdings pro Halbjahr bis zu 30.000 Euro aus einem Fonds abziehen – unabhängig von Fristen.
Wo das Geld jetzt sicher ist
Bargeld Quelle: Sebastian_Wolf
Goldbarren und -münzenDas Edelmetall ist die Notfallreserve außerhalb des Finanzsystems schlechthin. Wer mit dem Schlimmsten rechnet, hofft, dass er kleinere Goldmünzen gegen Lebensmittel oder Medikamente tauschen kann, wenn Banken ihn nicht mehr mit Bargeld versorgen. Verwahren Anleger ihr Gold allerdings im Bankschließfach, kann es nach einer Bankpleite dauern, bis sie Zugriff bekommen. In Krisenzeiten fällt der Goldpreis mitunter. Großanleger wie Hedgefonds müssen ihren Goldbestand verkaufen, um flüchtende Anleger auszuzahlen. Da in Panikphasen andere Anlagen wie Aktien oder Anleihen stark an Wert verlieren oder illiquide werden, ist Gold dann eine der wenigen Anlagen, die sie noch zu Geld machen können. Quelle: dpa
Spareinlagen: Sparkassen/VolksbankenIhren Kunden versprechen Sparkassen, Landesbanken sowie Genossenschaftsbanken, dass sie Pleiten der zu ihrer jeweiligen Gruppe gehörenden Institute im Vorfeld verhindern. Meist geschieht das über Fusionen von schwachen mit stärkeren Mitgliedern. Kommt es zu keiner Pleite, muss auch kein Geld gerettet werden. Dadurch sollen auch Zertifikate und Anleihen vor einem Totalverlust sicher sein. Das ist ein Unterschied zu anderen Einlagensicherungssystemen. Die Solidarität funktionierte bislang, könnte aber bei der Schieflage großer Institute überstrapaziert werden. Quelle: dpa
Fresenius Quelle: Pressebild
Deutsche Börse Quelle: dapd
Investmentfonds Quelle: Wolfgang - S - Fotolia
Sparschwein Quelle: Edel Rodriguez

Die zwei Jahre Haltefrist und die 30.000 Euro-Regel gelten nur, bis das Kapitalanlagegesetzbuch in Kraft tritt, also wohl bis zum 22. Juli 2013. Sollten die Immobilienfonds in der ersten Hälfte des kommenden Jahres erneut in die Krise geraten, dann kämen Anleger noch schnell an ihre 30.000 Euro.

Offene Immobilienfonds können in der Not wenigstens noch Bürohäuser verkaufen. Geschlossenen Fonds aber sind unternehmerische Beteiligungen, hier drohen der Verlust des Einsatzes und oft noch Rückzahlung von Steuergutschriften. Das Kapitalanlagesetzbuch, das die Fonds erstmals regulieren sollte, hilft hier wenig:

  • Die Mindestinvestitionssumme für geschlossene Fonds wurde auf 20.000 Euro festgelegt, ein Limit von 50.000 Euro wurde von der Fondslobby verhindert. Die Gefahr, dass unerfahrene Kleinanleger angelockt werden, besteht weiter.
  • Der Anteil des Fremdkapitals an der Finanzierung ist bei 60 Prozent gedeckelt. Für die Branche kein Problem: Weil der Fiskus Steuersparmodelle gekippt hat, machen hohe Schulden keinen Sinn.
  • Geschlossene Fond dürfen ihre Immobilien, Flugzeuge oder Schiffe selbst bewerten – ohne die Hilfe eines externen Prüfers.

Bisher war es für Anleger ein Horror, gegen Banken und Fonds zu klagen. Trotz anlegerfreundlicher Urteile in ähnlichen Fällen musste jeder einen teuren Prozess finanzieren. Auch wer Musterverfahren abwarten wollte, musste Klage erheben, damit seine Ansprüche nicht verjährten.

Innerhalb des zum 1. November reformierten Kapitalanleger-Musterverfahrens können Anleger jetzt bei Gericht Ansprüche mit Hinweis auf das Musterverfahren anmelden. So unterbrechen sie die Verjährung. Zwar ersparen sie sich damit nicht einen eigenen Prozess, aber das Gericht kann die Erkenntnisse aus dem Musterverfahren nutzen, um das Verfahren abkürzen. Das spart Kosten, immerhin.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%