BaFin Banken müssen über Cum-Ex-Geschäfte Rechenschaft ablegen

Cum-Ex-Geschäfte beschäftigen nun auch die Finanzaufsicht BaFin. Mögliche Steuerrückforderungen aus den Transaktionen könnten Institute ins Wanken bringen.

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Das Schild am Eingang der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Quelle: dpa

Die rechtlich stark umstrittenen "Cum-Ex"-Geschäfte von Banken rufen nun auch die Finanzaufsicht BaFin auf den Plan. Die Bonner Behörde macht sich Sorgen, dass mögliche Steuerrückforderungen aus den Transaktionen rund um den Dividenden-Zahltag Institute ins Wanken bringen könnten.

In einer großflächigen Umfrage will die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von praktisch allen 1800 deutschen Banken wissen, ob und wie sie in die Cum-Ex-Geschäfte verwickelt waren. "Es zeigt sich, dass Cum-Ex-Geschäfte auch auf die Solvenz eines Instituts durchschlagen und die finanzielle Überlebensfähigkeit nachhaltig erschüttern können", heißt es im Begleitschreiben zu dem Fragebogen, das Reuters vorlag. Das "Handelsblatt" hatte als erstes darüber berichtet.

Die kleine Investmentbank Maple Bank hatte wegen drohender Steuer-Rückstellungen vor kurzem bereits Insolvenz angemeldet, weil die Forderungen des Finanzamts ihr Eigenkapital aufgezehrt hätten. Es lägen "Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Vielzahl von Instituten betroffen sein könnte", hieß es in dem Schreiben der Aufseher. Die BaFin beruft sich dabei auf ihre Aufgabe zur Bekämpfung von "Missständen" im Finanzsektor, die sie nach dem Kreditwesengesetz ausübt.

Mehrere größere Banken haben Steuern in dreistelliger Millionenhöhe zurückgezahlt und zweistellige Millionensummen gezahlt, um die Streitigkeiten mit den Behörden beizulegen.

Bei den "Cum-Ex"- oder Dividendenstripping-Geschäften werden Aktien rund um den Dividendenstichtag verkauft. Beide - Käufer und Verkäufer - lassen sich dann die Kapitalertragsteuer zurückerstatten, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde. Das galt lange als legales Steuerschlupfloch, die Ermittlungsbehörden wollen es heute aber nicht mehr durchgehen lassen. Sie schätzen den Schaden, der dem Fiskus dadurch entstanden sein könnte, auf einen Milliardenbetrag. Die BaFin hatte das rechtliche Risiko für die Banken laut Insidern lange als eher gering eingeschätzt. Die Geschäfte seien bis 2012 schließlich nicht ausdrücklich verboten gewesen. Bei einigen Instituten hätten Vorstände die Geschäfte verboten, Händler hätten sie aber auf eigene Faust trotzdem gemacht.

Die Banken haben bis zum 3. März Zeit, den Fragebogen zu beantworten. Die Aufsichtsbehörde will von den Instituten wissen, ob die Strafverfolger ihnen bereits auf der Spur sind, ob sie sich bereits mit Steuerrückforderungen konfrontiert sehen und ob sie für die drohenden finanziellen Folgen Rückstellungen gebildet haben. "Begründen Sie, inwieweit mögliche Belastungen aus den Geschäften (...) als grundsätzlich tragbar für das Institut angesehen werden", heißt es abschließend.

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