Bank für Vermögen Möglicherweise unqualifizierte Anlageberater unterwegs

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"Die BfV schafft sich ihre eigenen Regeln."

Dumm nur, dass Maklerpools normalerweise nicht von der BaFin reguliert werden. „Die mehrjährige Tätigkeit für einen Maklerpool reicht nicht einmal, um die Ausnahmeregel für alte Hasen in Anspruch zu nehmen“, sagt Verbandsgeschäftsführer Knapp. „Dementsprechend absurd wäre es, wenn hierdurch nun die Sachkunde des Beraters nachgewiesen werden könnte.“

Die BfV schafft sich offenbar ihre eigenen Regeln. So erklärt sie in einer Stellungnahme weiter, dass Vermittler entsprechend ihrer Qualifikation unterschiedlichen Haftungsdachstufen zugeordnet würden. In Stufe 1 dürfen sie etwa zu Riester-Verträgen beraten. In Stufe 2 kämen Investmentfonds hinzu. „Das dürfte den gesetzlichen Vorgaben kaum gerecht werden“, meint Knapp. „Es gebe im Wertpapierbereich grundsätzlich keine auf einzelne Produkte beschränkte Qualifikationsanforderung“, sagt er. Das Gesetz sieht vielmehr einen breit angelegten Ausbildungsstandard für Anlageberater vor. Punkt.

Die BCA-Wettbewerber Jung, DMS und Netfonds erklärten denn auch, dass für alle ihre Berater dieselben Anforderungen an die Qualifikation gelten würden. Wie viele schlecht ausgebildete Berater im Namen der BfV ahnungslosen Kunden Finanzprodukte andrehen, lässt sich nicht überprüfen. Die BaFin führt zwar alle Vermittler von Finanzprodukten in einem Register. Welche Qualifikation diese haben, fragt die Behörde allerdings nicht ab. Dafür ist die Organisation verantwortlich, die für den Berater haftet – also etwa die BfV.

„Lässt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen Berater für die Anlageberatung zu, die nicht über die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation verfügen, wäre das ein Verstoß gegen das Gesetz“, sagt eine Sprecherin der BaFin. Dieser könne von der Aufsicht geahndet werden – im schlimmsten Fall mit dem Entzug der Lizenz.

Es besteht nicht nur der Verdacht, dass die BfV Anlageberater mit mangelhafter Qualifikation zulässt. Hinzu kommt, dass der BfV-Generalbevollmächtigte Jörg Strobel vor zwei Jahren in einem Artikel davor warnte, dass der 31. Oktober 2012 zum „Schicksalstag“ für Finanzvermittler werden könnte, die sich in Sachen Qualifizierung „nicht gerade auf dem Höchststand“ befänden. Ihnen empfahl er bis Ende Oktober einen Anschluss an ein Haftungsdach „noch zu den derzeit gültigen Qualifikationsvoraussetzungen in Erwägung zu ziehen“. Wohlgemerkt: Im November 2012 traten die neuen Berater-Regeln in Kraft.

Bislang seien die Anforderungen der Haftungsdächer nicht allzu streng, lockte Strobel weiter. Künftig müssten aber auch sie sicherstellen, dass die bei ihnen untergekommenen Vermittler sachkundig seien. Die Botschaft an die Berater: Wer sich uns jetzt noch anschließt, entkommt den strengen Regeln des neuen Gesetzes. Wie Strobel zu dieser Einschätzung der Rechtslage kam, wollte die Bank nicht erklären.

Sie ist auch falsch.

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