Bank für Vermögen Möglicherweise unqualifizierte Anlageberater unterwegs

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Für Anleger tun sich ungeahnte Möglichkeiten auf

Denn die Qualifikationsanforderungen galten ab November 2012 für alle Berater, unabhängig davon, wann sie einem Haftungsdach beigetreten sind. Grabmaier von Jung, DMS sagt, dass der Zeitpunkt des Beitritts eines Vermittlers keine Rolle spiele bei der Bewertung, ob er qualifiziert sei. Von Netfonds hieß es, sie forderten Nachweise zur Berufsqualifikation, wie sie heute das Gesetz fordert, bereits seit 2005.

Doch der Trick der Bank funktionierte. Aktuell sind rund 400 Personen und Unternehmen, die auch mehrere Berater beschäftigen, der BfV angeschlossen. Davon sind rund 200 zum 31. Oktober 2012 beigetreten.

Zum Vergleich: Dem Haftungsdach von Jung, DMS trat im Oktober 2012 kein einziger Berater bei. Netfonds verzeichnete nur zwei Anmeldungen. Die Vermutung liegt nahe, dass ein Großteil der BfV-Neuzugänge sich gezielt der Bank angeschlossen hat, um weitermachen zu können – ohne Qualifikation und ohne alter Hase zu sein.

Die Bank für Vermögen erklärt hierzu, ihr Zuwachs sei darauf zurückzuführen, dass Vermittler aus dem Maklerpool der BCA unter das BfV-Haftungsdach gewechselt seien. „Dies geschah unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.“

Für Anleger, denen von schlecht ausgebildeten Vermittlern miese Finanzprodukte aufgedrückt wurden, tun sich ungeahnte Möglichkeiten auf:

Verkaufe eine Bank Produkte, ohne dass sie die erforderliche Lizenz besitzt, sagt der Kapitalmarktrechtler Klaus Rotter, „ist der Kunde gemäß der geltenden Rechtsprechung so zu stellen, als habe er das Geschäft nie abgeschlossen“. Er bekommt also sein Geld zuzüglich entgangener Zinsen einer geeigneten Alternativanlage zurück. „Diese Rechtsprechung dürfte auch für Anleger gelten, die von einem Vermittler beraten wurden, der diese Tätigkeit nicht hätte ausüben dürfen“, sagt Rotter.

Jedes schlecht laufende Produkt und jeder unzufriedene Kunde würde damit für die BfV zu einem finanziellen Risiko. Ralf Berndt muss nun handeln. Nicht nur zum Wohl der Verbraucher, sondern auch zum Wohl der Bank.

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