Beratung im Bundestag Anlegerschutz mit Lücken

Die Bundesregierung hat den Kleinanleger als schützenswerte Spezies entdeckt und über ein Kleinanlegerschutz-Gesetz beraten. Allerdings klaffen nach wie vor Lücken in der Regulierung.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Wo Anleger am grauen Kapitalmarkt investierten
Ab aufs RevierInfinusDie sogar von der BaFin kontrollierte Infinus vertickte über Töchter Hochzinsanleihen. Nach der Razzia in Dresden kamen die Insolvenzen. Quelle: dpa
Windparks in NotProkon75.298 Anleger haben Geld bei Prokon investiert. Knapp acht Prozent von ihnen haben bisher gekündigt. 1.400 Millionen stehen jetzt auf dem Spiel. Wenden sich die Anleger ab, droht ein Notverkauf der Windräder. Quelle: dpa
Diese Jungs lassen's krachenS&KFonds sollen von den partywütigen S&K-Chefs Schäfer und Köller geplündert worden sein. Sie sitzen in U-Haft, Immobilienfonds sind pleite. Quelle: dpa
Unappetitliche InvestmentsDima24Dima24-Macher Malte Hartwieg (rechts) hat ein Vertriebs- und Fondskonglomerat aufgebaut, doch es gibt bei mehreren Fonds Probleme. Quelle: dpa Picture-Alliance
Häuslich eingerichtetFairvestaImmobilienhändler Fairvesta (Foto: Zentrale in Tübingen) kauft mit Anlegergeld Häuser, angeblich zu Schnäppchenpreisen. Quelle: Jörg Jäger für WirtschaftsWoche
Immer VollgasProsperia AGSlobodan Cvetkovic ist Chef des Fondsanbieters Prosperia AG und Miteigentümer des Autorennstalls Prosperia Abt Racing. Quelle: Screenshot
Schmieriges GeschäftProven Oil CanadaProven Oil Canada hat von 11.000 Anlegern 300 Millionen Euro für Ölinvestitionen eingesammelt, zahlt aber nicht mehr wie geplant aus. Quelle: dpa

Die Bundesregierung hat den Kleinanleger als schützenswerte Spezies entdeckt. Erstmals hat der Bundestag über ein Kleinanlegerschutz-Gesetz beraten. Das Gesetz zielt vor allem auf den grauen Kapitalmarkt, der lange Zeit weitgehend ohne staatliche Regeln auskam. Inzwischen hat der Gesetzgeber den Wildwuchs insbesondere bei geschlossenen Fonds mit mehreren Gesetzesreformen, beispielsweise dem Kapitalanlagengesetzbuch, zurückgeschnitten. Allerdings klaffen nach wie vor Lücken in der Regulierung.

Insofern klingt es gut, wenn der Gesetzgeber jetzt nachlegt. Bei genauerem Hinsehen bleibt jedoch auch das Kleinanlegerschutzgesetz nur Stückwerk. Positiv ist, dass die Finanzaufsicht BaFin künftig nicht nur die Formalien von Anlageprospekten prüfen soll, sondern auch ob das Geschäftsmodell langfristig tragfähig ist. Die Aufseher können Sonderprüfungen anordnen, wenn sie beispielsweise den Verdacht haben, es handelt sich um ein Schneeballsystem. Notfalls können sie Produkte verbieten.

Fragen & Antworten zum Kleinanlegerschutz

Das ist formal ein erheblicher Fortschritt, weil Verbraucherschutz bisher nicht zum Kerngeschäft der BaFin gehörte. Der beste Verbraucherschutz, so das bisherige Credo, sei der Schutz der Anbieter von Finanzanlagen vor einer wirtschaftlichen Schieflage. Dies trifft insbesondere auf die Lebensversicherungen zu.

In der Praxis wird sich die gute Absicht der Bundesregierung nur schwer umsetzen lassen. Es ist ein himmelweiter Unterschied, einen Prospekt auf korrekte Risikohinweise zu prüfen, als zu entscheiden, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, in bestimmte Schiffe, Immobilien oder Ölquellen zu investieren. Für eine genaue kaufmännische Prüfung wird die BaFin weder das Know-how noch das Personal haben. Anleger sollten sich in diesem Punkt nicht allzu viel von dem neuen Gesetz versprechen.

Der allgemeine Zwang, einen rechtlich einwandfreien Prospekt zu veröffentlichen, sollte für die meisten Graumarktanbieter keine allzu hohe Hürde sein. Auch dass die Prospekte jährlich aktualisiert werden müssen, dürfte sie kaum ins Schwitzen bringen. Noch wichtiger wären Vorschriften, wie transparent und nachprüfbar geschlossene Fonds und andere Graumarktanlagen über die laufende Geschäftstätigkeit informieren müssen. Allzu oft lassen die Emittenten solcher Kapitalanlagen die Anleger jahrelang im Dunkeln. Meist wird der finanzielle Schiffbruch erst sichtbar, wenn das Geld schon versenkt ist.

Nicht alles im Reinen

Allenfalls putzig ist der Versuch, öffentliche Werbung für Finanzanlagen in Bussen und Bahnen zu verbieten. Der insolvente Windparkfinanzierer Prokon hatte in der Berliner S-Bahn geworben. Tatsächlich werden die Anleger zumeist persönlich vom Graumarktvertrieb angesprochen. Es ist ja gerade die Masche der Drückerkolonnen mit Emotionen Geld einzusammeln, den Anlegern keine Zeit zum Nachdenken zu geben und sofort auf den Abschluss zu drängen. Nur weil die Graumarktanbieter nicht mehr in der S-Bahn Anzeigen schalten dürfen, wird nicht signifikant weniger Geld in zweifelhafte Investments fließen.

Finger weg von Finanzprodukten, wenn...

Auch wenn das Kleinanlegerschutzgesetz neue Hürden einzieht, der Graumarkt wird Wege finden, diese Hürden zu umgehen. Ein Weg könnte sein, Investments nicht über Fonds oder Wertpapiere zu vertreiben, sondern Direktinvestments anzubieten. Diese Direktinvestments in Container oder Tropenholzplantagen bleiben auch nach dem neuen Gesetz ohne Regulierung.

Eine nächste Runde im Kampf zwischen Anlegerschützern und dem Graumarkt ist schon absehbar. Kaum sind die alten Lücken geschlossen, nutzen die Finanzvertriebe neue Schlupflöcher und es folgt das nächste Gesetz. Wer sich als Anleger darauf verlässt, dass der Staat gegen jedes Anlagerisiko schützt, der scheut die Eigenverantwortung. Niemand ist gezwungen, eine Kapitalanlage zu kaufen, die er nicht versteht und dessen Risiken er nicht durchschaut. Aktien, Anleihen und Gold sind zwar nicht sexy, aber eben vergleich- und handelbar.

Allerdings ist auch bei Aktien nicht alles im Reinen. Umso besser, dass sich die Bundesregierung jetzt darum kümmern will, dass Kleinaktionäre bei einem Rückzug eines Unternehmens von der Börse (Delisting) nicht mehr benachteiligt werden. Der Bundesgerichtshof hatte 2013 entschieden, dass für ein Delisting weder ein Beschluss der Hauptversammlung noch ein Barabfindungsangebot nötig seien. Damit hatten Aktiengesellschaften ein Instrument in der Hand, lästige Kleinaktionäre schnell und kostengünstig loszuwerden. Nach diesem Gerichtsentscheid ist eine Novelle des Aktienrechts zugunsten der Aktionäre längst überfällig.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%